-
Zitat
Original geschrieben von mr3
Probezeit hat er sicher.
Aber die Polizei weiß ja bisher nichts davon, das es mit seinem Motorrad passiert ist.
Wie gesagt, bisher einfache Sachbeschädigung.
Der Beamte konnte selbst nicht glauben, dass das mit einem Motorrad passiert sein soll, daher ist es "nur" eine Sachbeschädigung.
Angenommen, ich kann jetzt nichts mehr ändern, was würde ihm maximal drohen?
Und selbst, wenn er jetzt als Täter der Polizei bekannt wird, was passiert wenn ich den Strafantrag nicht unterschreibe? Kann ihm dann etwas passieren?
Alles anzeigen
Das Verfahren wird wohl wahrscheinlich vom Staatsanwalt nach §153 StPO eingestellt.
-
Zitat
Original geschrieben von mr3
Aber bei einem Fall, der eigentlich vor ein Gericht gehört, kann man sich doch auch mit Hilfe eines "Vergleiches" einigen.
So wird ja auch das Rechtsmonopol des Staates umgangen oder sehe ich das falsch? :confused:
"Vergleich" gibt es nur zivilrechtlich, strafrechtlich ist in der StPO keine konsensuale Beendigung eines Verfahrens vorgesehen. Zwar gibt es "inoffiziell" den sog. "Deal" im Strafrecht, der auch vom BGH weitestgehend anerkannt wird, allerdings kann man da auch nicht von einem Vergleich sprechen, da es ja dennoch zu einer staatlichen Sanktion kommt.
-
Zitat
btw: Kann man tatsächlich eine getätigte Strafanzeige NICHT zurückziehen?
Was ist, wenn man argumentiert, man hätte den Verursacher ausfindig gemacht und alles untereinander geklärt? Kann ich nicht so recht glauben...
Der Staat hat ein Monopol auf Strafverfolgung. Man kann nach einer strafbaren Handlung die Sache nicht "untereinander" klären. Das würde ja Selbstjustiz, Erpressung und Nötigung Tür und Tor öffnen.
-
Es gibt für Dich keine Möglichkeit, das in Gang gesetzte Ermittlungsverfahren zu beenden. Grund ist das sog. "Legalitätsprinzip", aufgrund dessen die Ermittlungsbehörden tätig werden müssen, wenn sie von einer Straftat Kenntnis erlangen. Dies ist durch Deine Anzeige erfolgt.
Ausnahme stellen hier die sog. "Antragsdelikte" dar, dies ist aber "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" nicht. Und nur, weil er jetzt Deinen Schaden übernimmt (was auch ne zivilrechtliche Angelegenheit ist), hat er den Tatbestand des §142 StGB ja dennoch erfüllt und sich somit strafbar gemacht.
-
Also ich hab sie mir heute auch mal geholt. Sie schmeckt schon anders als die Coke Light, aber der furchtbare Nachgeschmack des Süßstoffs ist dennoch genauso vorhanden. Für mich leider keine Alternative zur richtigen Coke.
-
Mir fehlt Dirk auch...naja, kann man nix machen.
-
Die Serie lohnt sich nur wegen Eliza Dushku...und wird schon ab der 6. Folge bocklangweilig.
Wurde auch nur 1 Season + 6 Folgen produziert, in den USA ist die Serie also bereits gecancelt worden.
-
Ich finde GAIM absolut spitze. Sehr schönes, aufgeräumtes Design, schluckt kaum Systemleistung und überzeugt mich auf ganzer Linie.
Man bekommt es bei:
http://gaim.sourceforge.net
Für Windows einfach auf "Windows Port" im Menü klicken.
Wichtig ist für den Komfort, dass man bei Werkzeuge/Einstellungen/Plug-Ins das "Kontrollleisten-Icon"-Plugin aktiviert, damit man, wenn man die KL zumacht, nicht gleich das Gaim schließt.
-
Zitat
Original geschrieben von cestec
ich dachte der sei groesser... Ibiza ist doch Golf-Groesse?
Der Ibiza basiert auf der Polo-Plattform, nix Golf-Größe 
-
Zitat
Wie schon die Sat.1-Show soll auch das ARD-Format von Schmidts eigener Firma Bonito TV hergestellt werden.
http://www.spiegel.de/kultur/g…aft/0,1518,327556,00.html
Vorletzter Absatz, letzter Satz.
