Beiträge von loco.joe

    Zitat

    Original geschrieben von Z-A-P
    Aber trotzdem, wenn Fragen bestehen, stellt sie und ich werde versuchen sie zu beantworten.


    Na dann mal los, ich hab' da nämlich ein. ;)


    Und zwar würde mich interessieren, wie es mit der Sprachqualität beim 2600 aussieht. Vielleicht hast Du ja ein paar Vergleichsmöglichkeiten. Auch die Sende- und Empfangsstärke wäre nicht uninteressant.


    Danke schon mal und Gruß, Loco!

    Also Deine Kriterien 1 und 2 werden von keinem der beiden Geräte erfüllt.


    Die Displays sind mit ihren 4.096 schon kein Knaller und besonders scharf sind sie auch nicht. Und mit ihren nur 4 Stimmen sind die polyphonen Klingetöne schon eher ein Witz. Da würde ich eher eins Gerät ohne Polys bevorzugen als das. ;)


    Das 6100 erfüllt Punkt 3 auch nur begrenzt. Kommt IMHO sehr auf Deine Daumengröße an.


    Im übrigen ist die Sprachqualität beim 6610 alles andere als gut.


    Gruß, Loco!


    Na ja, bei o2 waren sie mit sowas noch nie die schnellsten. Die damalige Erhöhnung der Preise für netzinterne SMS, die sich dummerweise schon ein paar Wochen vor der Pressemitteilung in die Prospekte geschummelt hatte, mal ausgenommen. ;)


    Gruß, Loco!

    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Wie Du siehst, gehört inzwischen WAP und MMS dazu. IMO gehört hier sehr wohl auch Email dazu, weil es inzwischen das wohl wichtigste Kommunikationsmittel im Internet ist. Da auch *jeder* Mobilfunkanbieter auch Email anbietet, gehört es also m.E. schon zum Standard.


    Ciao
    Tim


    Du sagst es, E-Mail ist das wichtigste Kommunikationsmittel im Internet. Wir reden hier aber über Mobilfunk. Nur weil man über ein Handy mittlerweile auch ins Internet kann und E-Mails schreiben und empfangen kann, bedeutet dies aber nicht automatisch, daß ein E-Mail Account zu einer Hauptleistung bei einem Mobilfunkvertrag gehört.


    Wenn mich jemand fragt, was ich denn so bei einem Mobilfunkvertrag als Standard voraussetzen würde, würde ich halt Telefonieren, SMS, MMS, WAP, GPRS etc. nennen. E-Mails würde ich nicht hinzuzählen, zumal ja z.B. auch nur ein nach wie vor recht geringer Teil von Mobiltelefonen einen E-Mail Clienten mit an Bord haben. Auch haben E-Mails IMHO erstmal nicht direkt etwas mit Mobilfunk zu tun.


    Und daß praktisch jeder Mobilfunkanbieter heute zusätzlich (so gesehen könnte man halt schon dazu kommen, daß es sich hier weder um eine Haupt-, noch um eine Nebenleistung handelt, sondern um eine Zusatzleistung, was die zusätzliche AGB's ja auch indizieren) einen E-Mail Account anbietet, hängt wohl auch eher mit dem Konkurrenzdruck in der Branche zusammen.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Bestandteil der AGB des Mobilfunkvertrages ist doch auch die Produktbroschüre.


    Ja, aber nicht alles, was in den Brochüren steht, ist als Hauptleistung anzusehen. Da stehen auch Nebenleistungen oder Zusatzleistungen stehen dadrin. Und die dürfen nun einmal verändert werden, ohne daß für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht entsteht. Aber jetzt fange ich an, mich zu wiederholen.


    Gruß, Loco!

    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    IMO zieht "Haupt-" oder "Nebenleistungen" nicht, weil das individuell verschieden ist. Der eine will Email-Benachrichtigungen und ist deswegen zu o2 gegangen, der andere will überall erreichbar sein und geht deswegen zu T-Mobile. Bitte keine Netzdiskussion, dieses Beispiel soll nur zeigen, dass eine "Nebenleistung" für einen Kunden durchaus ein ausschlaggebendes Argument bei der Vertragswahl sein könnte.


    Ciao
    Tim


    Daß solche Nebenleistungen für den Kunden gerade der ausschlaggebende Punkt sind, sehe ich ganz genauso. Ich habe z.B. eine gute Freundin, die neben den PowerSMS ihres Genion-Vertrages gerade die (bisher) kostenlosen Noitfy-SMS als besonders wichtig und den Vertrag interessant machend ansieht. Ich weiß nicht, ob sie die SMS von o2 schon bekommen hat, aber wenn ich es ihr die Tage erzähle, wird sie sich sicher etwas ärgern. und auch ich freue mich keineswegs, daß ich in Zukunft darauf verzichten muß.


    Es geht bei der Definition dessen, was nun bei einem Vertrag Haupt- und was Nebenleistung ist, aber nun halt leider einmal nicht darum, was der Kunde so interessant an dem Vertrag findet bzw. fand, und dadurch für ihn eines der Hauptmerkmale des Vertrages wurde, sondern um die "Vertragsart" und den "betroffenen" Bereich. Hier handelt es sich halt um einen Mobilfunkvertrag. Und E-Mails bzw. die Bereitstellung eines entsprechenden Accounts sind/ist erstmal nichts, was man automatisch zum Leistungsumfang eines Mobilfunkvertrages rechnen würde. Dazu zählen halt eher Gespräche und SMS. Mittlerweile wohl auch solche Dienste wie WAP, MMS, WAP etc.


    Von daher ist das individuelle Interesse eines Kundens bzw. sein Beweggrund, warum er gerade diesen Anbieter gewählt hat, leider nur zweitrangig, was die Unterscheidung von Haupt- und Nebenleistungen betrifft.


    Gruß, Loco!

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Habe ich, ja. Aber was hat das mit der zu erbringenden Leistung gem. aktueller Produktbroschüre zu tun?


    Das ist dann wieder der Punkt mit den Haupt- und Nebenleistungen. Nebenleistungen dürfen geändert werden, auch wenn sie vorher anders in Brochüren beworben wurden. Wobei ich vielleicht auch eher so sehen würde, daß z.B. der E-Mail Account eine Leistung seitens o2 ist, die dem Kunden zusätzlich zum Mobilfunkvertrag anbietet.


    Ich habe leider keine o2-Brochüre zur Hand. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, daß die Details zum E-Mail Account und den Notify-SMS mit der ein oder anderen Fußnote versehen sind, wo gewisse Einschränkungen (wie z.B. das Akzeptieren der Zusatz-AGB's) zu finden sind.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Was anderes wäre es gewesen, wenn o2 den Email Account kostenpflichtig gemacht hätte.


    Nö, auch dann nicht, denn auch das darf o2. o2 dürfte ihn sogar ganz einstellen.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Aber egal, o2 hat sich mit dieser Aktion sicherlich keinen Gefallen getan...


    Da sind wir vollkommen einer Meinung...


    Gruß, Loco!

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Ich könnte deiner Argumentation ja durchaus folgen, aber ich denke es ist durchaus fraglich, ob diese AGB`s überhaupt Bestandteil eines Vertrages geworden sind.


    Es wäre alles nachvollziehbar und richtig, wenn o2 nicht diese Leistung in den Tarifbroschüren veröffentlicht hätte. Und nur diese und natürlich meine Vertrags AGB`s sind mir bei Vertragsabschluss bekannt gemacht worden.


    Einerseits sehe ich das ähnlich skeptisch wie Du. Andererseits ist es aber so (wenn ich mich recht erinnere), daß der E-Mail Account nicht automatisch bei Abschluß des Mobilfunkvertrages aktiviert wird. AFAIK muß man den auf der o2 Homepage selbst aktivieren und einrichten und dabei auch die erweiterten AGB's für den E-Mail Service akzeptieren. Ohne dessen kann man den E-Mail Dienst nämlich gar nicht erst nutzen.


    Viele haben bei der Anmedung wohl einfach das Häckchen angeclickt und die E-Mail AGB's somit akzeptiert ohne zu wissen, was da eigentlich drin steht.


    Gruß, Loco!

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Jeder 1. Semester Jurastudent weiß, das Verträge gekündigt werden können, wenn Sie einseitig zu ungunsten des Kunden geändert werden.


    Nun, mein 1. Semester liegt zwar schon ein paar Jahre zurück, aber wenn ich mich recht entsinne, war das doch noch ein klein wenig komplizierter und differenzierter. ;) Im übrigen soll das folgende keine Rechtsberatung sein, sondern nur meine persönliche Meinung dazu darstellen.


    Erstmal muß man wohl wissen, daß der E-Mail Account bzw. die diesem zu Grunde liegende Vertragsbeziehung (und somit wahrscheinlich auch die Nutzung der SMS-Benachrichtigungen) englischem Recht unterliegen. Steht so in den Zusatz-AGB's (Punkt 5.3) für die Nutzung des E-Mail Dienstes bei o2, die man ja auch akzeptiert hat. Wirklich etwas sagen zu diesem Thema könnte also nur jemand, der auch etwas mehr Ahnung vom englischen Recht, welches sich in der Systematik doch um einiges vom deutschen Recht unterscheidet, hat.


    In Punkt 5.1 der E-Mail AGB's steht übrigens, daß o2 das Recht hat, den Vertrag bzw. des E-Mail Dienstes jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen darf. Wenn o2 jetzt also die SMS-Benachrichtungen abschafft und dem Kunden dies mitteilt, kann man das ggf. auch als Änderungskündigung betrachten (ist aber erstmal nur meine spontane persönliche Meinung, habe das jetzt nicht im Detail durchsubsumiert, ist ja schließlich Sonntag). Fraglich ist natürlich, ob eine SMS dafür ausreicht, und ob die Frist dann in allen Fällen gewahrt ist. Wenn man am 3.11. die SMS bekommt, ist es ja kein ganzer Monat mehr bis zum 1.12.


    Ganz nebenbei sei noch erwähnt, daß die kostenlose Benachrichtigungen per SMS in den E-Mail AGB's unter Punkt 2 "Leistungen" überhaupt nicht erwähnt werden.



    Aber selbst wenn man nach deutschem Recht geht, muß beim Thema Sonderkündigungsrecht immer auch zwischen den vertraglichen Hauptleistungen und den vertraglichen Nebenleistungen unterschieden werden. Wird eine der Hauptleistungen zum Nachteil des Vertragspartners geändert, so hat dieser automatisch und ohne Zweifel ein Sonderkündigungsrecht. Wird jedoch "nur" eine Nebenleistung bzw. deren Konditionen oder Verfügbarkeit geändert, so hat der Vertragspartner kein Sonderkündigungsrecht. Dies ist u.a. auch in den AGB's von o2 (aber auch allen anderen) so enthalten und hält auch einer rechtlich (oder gar gerichtlichen) Überprüfung stand bzw. hat es bereits getan (auch wenn ich gerade keine entsprechende Entscheidung aus der Rsp. zur Hand habe).


    Alles, was mit dem Vertrag direkt so wie er ist (z.B. Tarifmodell, gewählte Option, Grundgebühr etc.) und dem Telefonieren bzw. der Nutzung der dazugehörigen Telekommunikationsdienste an sich zu tun hat (z.B. Minutenpreise, SMS-, MMS, GPRS-Preise etc.), sind Hauptleistungen. Alles, was nicht direkt mit dem Vertrag oder dem Telefonieren & Co. an sich zu tun hat (also z.B. Dinge wie E-Mail Account und SMS-Notify, aber auch Tarifwechsel (wir hatten bei diesem Punkt nämlich genau diese Diskussion schon vor einigen Wochen als e-plus diverse Servicegebühren erhöht hat) und so) sind Nebenleistungen.


    Versteht mich nicht falsch, ich finde es auch nicht gut, daß o2 die kostenlosen Benachrichtigungen per SMS einstellt, aber IMHO kann man dagegen nicht viel machen, und ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch meiner Meinung nach halt auch nicht.


    Gruß, Loco!