Zitat
Original geschrieben von ganymed
Die Gerichtsurteile haken ja auch ein bisschen. Denn dann müsste man ja konsequenterweise wenn man vom Kaufvertrag des Geräts (zb. nach dem 3. Defekt) zurücktritt, auch aus dem Mobilfunkvertrag aussteigen können.
Einerseits hast Du vielleicht recht, andererseits ist es in der Praxis aber wohl eher so, dass es das Handy zum Mobilfunkvertrag dazugibt und nicht den Vertrag zum Handy (auch wenn viele hier (ich sag' nur: Schublade
) ihre Verträge nur abschliessen, um ein spezielles Handy subventioniert zu bekommen). Sorum ist es von Anbieter gedacht: das Handy bzw. die Subvention soll der Bonus sein, nicht der Vertrag. Die Rechtsprechung scheint dem auch zu folgen.
Das von muli zitierte BGH-Urteil (und ein BGH-Urteil ist ja nun nicht einfach nur "irgendwas") wird zudem sicher seinen Weg in die AGB's des Händler's gefunden haben. Da wird sicher drin stehen, dass die Wirksamkeit des (Handy-)Kaufvertrages vom Zustandekommen des Mobilfunkvertrages abhängig ist, und der Kunde kein Anspruch auf das Gerät hat, wenn der Netzbetreiber einen Kunden bzw. Vertrag mit ihm ablehnt. Diese AGB's hat man beim Kauf des Handys akzeptiert. Man hat sich somit sozusagen dazu verpflichtet, das Handy zurückzugeben, wenn o2 den Vertrag ablehnt.
Man hat das Handy dann also praktisch "ohne Rechtsgrund" erhalten und muß es zurückgeben.
Und selbst wenn man dahingehend argumentieren mag, wie Defender es anführt, und das Zustandekommen eines separaten Kaufvertrages bzgl. des Handys bejaht, könnte der o2-Shop den Kaufvertrag letztendlich immer noch anfechten, wobei sie dann allerdings einen berechtigten Anfechtungsgrund angeben und ggf. auch beweisen müßten. Über die damit verbundenen Problematiken brauchen wir hier aber aufgrund der BGH-Rechtsprechung, welche letztendlich für die Praxis entscheidend ist, nicht weiter eingehen.
Gruß, Loco!