ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von muli
Na ja, die o2-Juristen, an deren Qualifikation kann man berechtigte Zweifel haben, wie die Euro-Umstellung IMHO noch bweisen wird. Nur o2 hatte damals, im Gegensatz zu allen anderen Netzbetreibern die Preise für Bestandskunden durch eine (unsachgemäße) Euro-Rundung erhöht und meint damit im Recht zu sein. Die Juristen der anderen drei Netzbetreiber haben offensichtlich anderst entschieden.
Im übrigen verstößt die von Dir zitierte AGB-Klausel möglicherweise gegen das AGB-Gesetz (gibt es das noch, oder sind die Vorschriften im BGB gelandet?
), da überraschend. Weiterhin gilt noch immer der Rechtsgrundsatz: pacta sunt servanda, d.h. Verträge sind einzuhalten. Ein solcher Grundsatz steht weit oberhalb der AGB. Wenn also bei einem Vertrag, der vor dem 16.02.04 abgeschlossen wurde, die Konditionen nachträglich gändert wurden (Taktungswechsel bisher kostenlos, nun gebührenpflichtig, wobei es auf die Höhe der Gebühr nicht ankommt), besteht IMHO sehr wohl ein SoKü-Recht. Im übrigen wäre zu prüfen, ob in den bei Vertragsabschluß gültigen AGB (nicht Preiseliste!) der von Dir zitierte Passus schon enthalten ist. Für das einzelne Vertragsverhältniss gelten nämlich die bei Vertragsabschluß gültigen AGB, nicht die, die so nach und nach im Laufe der Zeit aktuell veröffentlicht werden, die gelten nämlich nur für die jeweils neu abgeschlossenen Verträge.
Gruß
muli
Diesmal
will ich Dir nicht widersprechen. Bei der Euroumstellung sehe ich das alles auch sehr skeptisch. Aber bei AGB's gehe ich schon eher davon aus, dass die hinlänglich geprüft sind, zumal die sich doch eh bei allen irgendwie gleichen und jeder von jedem abschreibt. Es gibt in heutigen ABG's wenig, was noch nie richterlich abgeklopft wurde.
Letztendlich hast Du auch recht: Vertrag ist Vertrag. Aber AGB's sind halt auch Bestandteil eines Vertrages. Wann das mit den Nebenleistungen den Weg darein gefunden hat, weiß ich allerdings nicht.
Ich sollte vielleicht mal einen City-Wechsel wagen. Mein Vertrag ist noch aus der Zeit, wo der erste Citywechsel kostenfrei sein sollte. Das waren noch Zeiten.
Das AGB-Gesetz gibt es seit der SchuldR-Reform übrigens nicht mehr. Ist zum Teil im BGB aufgegangen, zum anderen Teil in der neuen sogenannten "BGB-Informationspflichten-VO".
Gruß, Loco!