Also im letzten Flyer (der für die zweite Januar-Hälfte gegolten hat) stand in den Erläuterungen zu den Fußnoten eindeutig drin (sowohl auf WAP als auch auf Internet via GPRS bezogen), dass die Änderungen nur für Neukunden gelten, die ihren Vertrag nach dem 16.02.2004 abschliessen.
Im Detail steht dort:
WAP per GPRS: 0,05/WAP-Seite
Internet per GPRS: 0,05/10 KB (+ 0,09 Tag)
dazu Fußnote 39, Anmerkung dort: Preis gilt bei Vertragsabschluss bis 15.02.2004
WAP/Internet per GPRS: 0,09/10 KB (+ 0,09/Tag)
dazu Fußnote 41, Anmerkung dort: Preis gilt bei Vertragsabschluss ab 16.02.2004
Das finde ich eigentlich recht eindeutig: für Bestandskunden ändert sich demnach (zumindest laut Angaben halt eben in diesem Flyer) daran erstmal nichts.
Zudem gilt: wer einen Tarif hat, darf ihn so behalten, wie er ihn hat. o2 darf ihn nur verändert, wenn die Änderung für den Kunden positiv ist. Sollte o2 trotzdem Änderungen vornehmen, die für den Kunden nicht ausschließlich vorteilhaft sind, dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Auch ohne gesetzliches Studium ergibt sich das aus der Logik des Vertragsrechts: der Vertrag läuft so zwischen den beiden Vertragspartnern, wie er ursprünglich vereinbart wurde. Sollte ein Vertragspartner die Vertragsbedingungen für den anderen verschlechtern (egal wie stark), kann dieser dann nicht einfach so zur Fortsetzung des Vertrages gezwungen werden.
Im übrigen würde ich GPRS nicht als Nebenleistung ansehen. GPRS ist im Zusammenhang mit WAP und MMS zu einem zentralen Teil des Angebotes der Netzbetreiber geworden. MMS ist im Moment ja z.B. eines der wesentlichen Werbeargumente der Anbieter. Nebenleistungen sind IMHO eher sowas wie eine kostenlose E-Mail Adresse oder die Möglichkeit eine kostenlose Hotline nutzen können.
Gruß, Loco!