Nach dem Spiel von Angebot und Annahme im Sinne des BGB sehe ich das so, dass Du die "alten" Tarife bekommen müßtest.
Du hast o2 am 28.08.2003 "angeboten" den Vertrag zu den dann (noch) gültigen Konditionen abzuschliessen. Und genau dieses Angebot hat o2 angenommen, aus verwaltungstechnischen Gründen erst im September (weil sie so langsam sind und wahrscheinlich auch in der Hoffnung, dass es keiner merkt).
Hatte so ein Problem mal bei einer Freundin. Sie hat praktisch in letzter Minute im Online-Shop bei der Weihnachtsaktion (6 Monate keine Grundgebühr) "zugegriffen" und o2 hat dann aber keine GG-Befreiung gegeben, da der Vertrag ja erst ein paar Tage später zustande gekommen sei.
Zustande gekommen ist der Vertrag zwar tatsächlich dann erst ein paar Tage später, aber das "Angebot" meiner Freundin bezog sich halt auf einen Vertrag mit 6 Monaten GG-Befreiung, welches o2 (da ihr nichts anders mitgeteilt wurde) mit Zusendung der Karte und des Handys auch angenommen hatte. Die tatsächliche Unterschrift und Kontrolle des Ausweises durch die Post waren eher eine Formalität, die online halt nicht möglich war.
Nach langem hin und her hat o2 das auch eingesehen und nachträglich die Grundgebühren gutgeschrieben. Und dabei haben wir genau mit dieser Argumentation von Angebot und Annahme nach den Regeln des BGB gearbeitet.
Hoffe, Dir für den Fall der Fälle geholfen zu haben!
Gruß, Loco!