Zitat
Original geschrieben von Abi99
Bei aller Liebe, aber ich muss mich da mal anhängen:
Darf man das laut Bürgerlichem Gesetzbuch überhaupt? Es ist ja kein "Vertrag" in dem Sinne und ich bin auch kein (angehender) Jurist. Aber kann man einseitig die Kondition nachteilig für mich ändern, und mich dann zur einer Aktion auffordern. Nach meinem BGB Verständnis geht das nicht - auch nicht über AGB. Was ist hier bitte die Rechtsgrundlage für diese Änderung?
Nun, ich denke schon, daß die das dürfen. Ich versuche es mal sehr plastisch darzustellen:
Also, Du bist Prepaid-Kunde und hast somit einen Vertrag mit einem Netzbetreiber zur Erbringung gewisser Leistungen gegen eine entsprechende Bezahlung abgeschlossen. Dieser Vertrag ist ohne eine (für keine Seite) vorgeschriebene Mindestlaufzeit abgeschlossen worden.
Nun, diesen bisherigen Vertrag "kündigt" (Rechtgrundlage dafür ist halt eben die fehlende Mindestvertragslaufzeit bei Prepaid-Verträgen) der Netzbetreiber und bietet Dir gleichzeitig praktisch einen neuen Vertrag zu neuen (für den Kunden teilweise schlechteren) Konditionen an.
Wenn Du nicht weiter reagierst, also schweigst, wird der Netzbetreiber dies als konkludentes Einverständnis zu seinen Plänen interpretieren (ist so ja auch einfacher für ihn) und es kommt dann ein "neuer" Vertrag mit neuen Konditionen und Bedingungen zustande. Man nimmt durch sein Schweigen also das Angebot des Netzbetreibers an.
Der Netzbetreiber gibt Dir jedoch die Möglichkeit (ist er nicht nett
) dieser "Kündigung" innerhalb einer gewissen Frist zu widersprechen und das alte Vertragsverhältnis "so wie es ist/war" fortzusetzen, was Du dann aber ausdrücklich gegenüber Deinem Vertragspartner, also dem Netzbetreiber, erklären sollst.
e-plus hat es ja ganz drastisch gemacht und wirklich nur noch die neuen Tarife angeboten und dem Kunden keine Widerspruchsmöglichkeit gegeben. Wenn man die Umstellung dort nicht wollte, konnte man dort ja ein Sonderkündigungsrecht nutzen (im Prinzip also die Kündigung des Netzbetreibers annehmen).
Du siehst, es ist rechtlich möglich, wenn man es so betrachtet. Es sind halt mehrer Vorgänge auf einmal. Der Netzbetreiber darf, ganauso wie der Kunde es darf, den (Prepaid-)Vertrag kündigen. Und in gewisser Weise hat er das hier halt getan. Das ist für den Kunden vielleicht ärgerlich, da er entweder schlechtere Tarife bekommt oder zumindest für den Widerspruch selbst tätig werden muß, aber rechtlich nicht zu beanstanden.
So, das war zwar etwas unjuristisch dargestellt, aber ich hoffe, das hat etwas Licht ins Dunkel gebracht.
Gruß, Loco!