Beiträge von loco.joe

    Mit dem alten 9210(i) Commi konnte man TomTom City Maps und RoutePlaner ebenfalls via GPS nutzen. Für die neuen 9300 und 9500 gibt es bisher nur eine Wayfinder Beta-Version.


    Mit dem 6600 könntest Du TomTom Mobile nutzen. Mit allen anderen Serie 60-Geräten auch noch Route66. smart2go ist neu für Serie 60, weiß gerade spontan nicht, welche Geräte alle kompatibel sind. Gleiches gilt für NaviGate von T-Mobile.


    Mit Serie 40-Geräten gäbe es dann noch die Möglichkeit den Falk activepilot zu nutzen.


    Gruß, Loco!

    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    warum sollten sie das tun? Die stellen ggf einfach den Tarif um und fertig.


    Das bezog sich direkt auf die Aussage meiner Vorredners, daß man o2 nach einem Widerspruch die Kündigung überlassen soll. Dabei habe ich Kündigung mit Abschaltung der Karte gleichgesetzt, das war vielleicht ganz richtig... ;) Aber so würden sich die anderen drei Netzbetreiber verhalten. Bzw. haben es in der Vergangenheit auch so gemacht.

    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    Für mich auch nicht, allerdings unter ein paar Voraussetzungen:


    - echtes Guthaben, kein Easymoney


    Genau meine Aussage der letzten vier Seiten... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    - der Inhaber war schon offizieller Vertragspartner bevor die Umstellung angekündigt wurde; im Klartext: Karte korrekt registriert


    - die Karte wurde seit Kauf durchgehend korrekt aufgeladen.


    Diese Voraussetzungen sind völlig klar.

    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    Den alten Tarif zu behalten besteht kein Rechtsanspruch, der ist beschränkt auf die Guthabenauszahlung.


    Richtig. Und genau darüber reden wir die letzten vier Seiten. ;) Wenn das nicht klar geworden ist (also daß es es keinen Anspruch auf den alten Tarif gibt), bitte ich um Verzeihung. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    Mit der nächsten (neuen) Loop telefoniert man auch zu den neuen Tarifen.


    Ist vollkommen klar und hat auch niemand bezweifelt.

    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    Bleibt letztlich nur die Wertminderung des alten Guthabens, und die ist bei max. 70 Euro Guthaben nicht so groß, daß die breite Masse den Rechtsweg gehen würde.


    Stimmen wir voll überein. Zumindest mir (zumal meine Frau, die hier betroffen wäre, wahrscheinlich eh nciht kündigen würde, läßt sie es halt in Zukunft einfach nur kurz bei mir Klingeln und ich rufe zurück. Ist letztendlich noch günstiger als jetzt.) geht es auch eher ums Prinzip. Aber manche hier rennen anscheinend schon wegen weitaus weniger zum Anwalt. ;) (Womit ich niemanden persönlich angreifen will!)


    Gruß, Loco!

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    Original geschrieben von tumirnix
    Sie meinte, dass man wohl die Reaktionen der Kunden testen wolle. Vielleicht ist da noch nicht das letzte Wort gesprochen.


    Das ist zu hoffen.

    Zitat

    Original geschrieben von tumirnix
    Die gute Frau fand übrigens den Tchibo Tarif auch die bessere Alternative gegenüber dem Traif nach Umstellung.


    Nun ja, kommt halt immer drauf, was man mit der Karte so macht bzw. wie das Nutungsverhalten des einzelnen ist. Pauschalisieren läßt sich das nicht, auch wenn die Ansätze beim Tchibo-Tarif nicht schlecht sind.


    Weiß eigentlich irgendjemand etwas zu den Gerüchte, daß o2 in Kürze ein neues LOOP-tarifmodell einführen will. Das klang bei teltarif.de in den Berichten ein bißchen an. Mitte Februar soll ja eine neue LOOP-Karte mit nur noch 5,- EUR Startguthaben kommen. Und bei teltarif.de wurde in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Gerücht in die Welt gesetzt. Vielleicht weiß ja jemand, ob da überhaupt etwas dran ist. Daß im Zweifel keine Details verraten werden dürfen ist mir klar... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von tumirnix
    Und dann empfahl sie, den Widerspruch schriftlich hinterherzureichen, was sich eh empfiehlt.


    Das hatte ich ja schon ganz am Anfang empfohlen.

    Zitat

    Original geschrieben von tumirnix
    Ich empfehle, in dem Widerspruch gleich reinzuschreiben, dass man an einer Fortsetzung des Vertrages zu den geänderten Bedingungen nicht interessiert sei. Und dann O2 anheim stellen, dass diese (O2) den Vertrag kündigen.


    Hiermit kommen wir dann wieder zu dem alten Thema: Auszahlung des "echten" Guthabens. Wenn o2 in letzter Konsequenz dann die Karten abschaltet, kommen sie nicht drum herum, dem betroffenen Kunden das Restguthaben bar auszuzahlen (alternativ natürlich Überweisung). Das ist für mich rechtlich überhaupt nicht zweifelhaft, daß sie das müssen.


    Gruß, Loco!



    EDIT:

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    Original geschrieben von tumirnix
    Ach ja, und wo eine Zwangsumstellung für Loop erfolgt, ist die für die alten DM-Tarife bei Genion/citypartner vielleicht auch nicht mehr weit.


    Das glaube ich weniger. Da wäre die Sache mit dem Sonderkündigungsrecht noch sehr viel einfacher. e-plus hat sich damit schon mal in die Nesseln gesetzt. Ich denke nicht, daß o2 diesen Fehler auch machen würde.

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    Original geschrieben von handytim
    Die Aussagen der Hotline sind doch genauso haarsträubend wie die Aussagen des "Beschwerdemanagements". Die einzige Sprache,die o2 versteht heißt "Anwalt".


    Ich bezweifele selbst, daß sie die Sprache verstehen. Anwalt allein reicht nicht. Da muß man schon einen Richter sprechen lassen. Schau sich doch mal einer das laufende Verfahren i.S. Euro-Umstellung an. Was der EuGH (und das ist nicht irgendein Gericht ;)) da gesagt hat, war IMHO ziemlich eindeutig, und o2 behauptet immernoch, im Recht zu sein.


    o2 hat eine Ignoranz und auch Arroganz entwickelt, die mich als langjährigen Kunden sehr enttäuscht. Aber es sind ja nur Bestandskunden, die man verärgert. Interessant ist ja schon lange nur noch das Neukunden-Geschäft...


    Übrigens: alle Bekannten bei uns, die LOOP haben, haben noch keine SMS von o2 bekommen. Ich z.B. warte bei meinem Genion auch noch bis heute auf die SMS, mit der mir mitgeteilt, daß es die kostenlosen E-Mail Notifys per SMS nicht mehr gibt. ;)


    Gruß, Loco!

    Na, dann will ich mal ein neues Gerät ins Spiel bringen: das Nokia 8910i mit o2 (mit e-plus ist's nahezu gleichwertig, mit T-Mobile jedoch spürbar schlechter). Ist IMHO gleichauf mit dem 6310i (wobei mein 6310i etwas rauscht und ich dem 8910i deshalb den Vorzug geben würde).


    Das P900 war auch sehr gut, allerdings wurde dies durch die recht schwache Empfangsqualität mit o2 (wohne im Innenstadtgebiet einer Großstadt, aber gegen die Stahlbetonwände in meiner Wohnung kam das P900 oft einfach nicht an) etwas relativiert, da die Gespräche so regelmäßig "gestört" (Verzerrungen etc.) wurde. Deshalb: was nutzt mir die gute Sprachqualität, wenn ich sie aufgrund anderer Geräteeigenschaften nicht voll nutzen kann.


    Ein Bekannter hat ein Siemens SK65, das ist seiner Meinung nach in Punkto Sprachqualität das beste Gerät, welches er bisher hatte. Ich bin mit meinem neuen 9300 aber auch durchaus zufrieden. Vielleicht nicht ganz auf dem Niveau von 8910i/6310i, aber auch nicht wesentlich schlechter.


    Gruß, Loco!

    Zitat

    Original geschrieben von herold
    So hat man dann automatisch eine Imail-Adresse, bei der man ja dann nach Ende des gekündigten Vertrages den alten bisher benutzten Alias-Namen erneut einrichten kann, sofern gewünscht.


    Wird eine E-Mail Adresse nach ihrer Deaktivierung nicht üblicherweise für 30 Tage gesperrt (es sei denn, sie soll im gleichen Account wieder aktiviert werden)? Bei o2 ist das so und bei einem anderen Anbieter habe ich auch schon davon gelesen. Falls e-plus das auch so macht, sollte man also bedenken, daß man die Adresse für ca. einen Monat nicht zur Verfügung hat.


    Gruß, Loco!

    Re: Re: o2 Loop Kuendigungshotline


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Was? Die wollen "normales" (also nicht EM erzeugtes Guthaben) bei Kündigung des Vertrages nicht zurückgewähren?


    So zumindest wurde es Hennig anscheinend mitgeteilt.


    Rechtlich halte ich das nicht für haltbar (bezogen auf nicht über Easy Money erworbenes Guthaben). Hier kommt IMHO ganz eindeutig der Grundsatz aus § 242 BGB ("Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrsitte es erfordern.") zum tragen, und zieht entsprechende Ansprüche seitens des Kunden gegenüber o2 nach sich. Mir würden gleich mehrere AGL's einfallen, die man mal durchprüfen könnte...


    Wenn das wirklich die offizielle Auffassung der o2-Rechtsabteilung sein sollte (wäre ja nicht die erste zweifelhafte Bewertung eines Sachverhalts), und nicht nur die relativ unbedeutende Aussage eines Hotline-Mitarbeiters, sollte man die Leute dort alle noch mal ganz schnell ins zweite Semester zurückschicken... Das wäre für den gegnerischen Anwalt recht leicht verdientes Geld, da die Argumentation nicht sonderlich schwer wäre.


    EDIT:

    Zitat

    Original geschrieben von Latzel
    alter Preis: 0,15 DM = 0,08 Euro 10/10-Takt


    Wobei rechtlich ja noch nicht einmal endgültig geklärt ist, ob diese Umrechnung zulässig war. ;)


    Gruß, Loco!



    P.S.: muli, wo bist Du? ;)