Re: Vorsicht !
ZitatOriginal geschrieben von .me
Grundsätzlich ist das zwar richtig, aber Achtung:
In manchen AGBs wird das herumgedreht - also aufpassen und nochmal nachlesen!
Hier noch einaml ein Auszug aus den AGB bis 2004:
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der O2 (Germany) werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern O2 (Germany) dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat.
Damit ist theoretisch alles klar. Praktisch wird es sich zeigen, da AGB bei Oh Tu ja nicht immer so ganz ernst genommen werden, Stichwort Nebenleistung etc.. ![]()