Beiträge von Chrishnx246

    Ich wollte mir eigentlich einen Kommentar dazu verkneifen, aber da der ChickenHawk das Thema dankenswerter Weise anspricht ;) , man spricht bei Gehältern unter 100.000 mit wenigen Ausnahmen NICHT von Headhuntern. Also Headhunter erst ab 100.000 €.
    Ändert ja nichts an der Sache in diesem Thread, aber sollte dir vielleicht bekannt sein falls du das irgendwo mal erwähnst machst du dich sonst ziemlich lächerlich. Speziell wenn du das gegenüber einem Personaler sagst.


    Zum THEMA direkt:


    Es ist natürlich sinnvoll Personalvermittler paralell zur eigenen Jobsuche einzuspannen. Hier gibt es aber zahlreiche unseriöse (was nicht mit der Größe zusammenhängt, weil du was von Klitsche schreibst!) deren Bemühungen irgendwann eher nerven als hilfreich zu sein. Sie können sogar Kontraproduktiv sein, wenn sie mit einer Firma in kontakt treten bei der du dich direkt beworben hast bzw. das wolltest und dem Personaler die Unseriösität der Fimr bekannt ist (und davon kannst du ausgehen!).
    Ich möchte hier öffentlich keine Firmennamen nennen, da diese Firmen Ihren Ruf (der nur in negativer Form vorhanden ist) bei der kleinsten Andeutung mit gewaltigem Aufgebot "verteidigen".
    Hierzu daher nur per PN falls interesse.


    Wie vom ChickenHawk angesprochen sollten weder Wirtschaftszeitungen noch ERP Fremdworte sein, wenn du dich für einen Job in der EDV bewirbst. Wenn du Abi machst sollte man das gleich zweimal erwarten können. Es hat ja an dieser Stelle bestimmt keienr einen Fachvortrag erwartet, aber einen kurzen Abriss was das ist und wofür (ERP) und was für Wirtschaftszeitungen und was dort für aktuelle Themen beahndelt wurden die letzte Woche (auch hier hat bestimmt niemand Inhalte mit hohem Detailierunsgrad erwartet).


    Und wie Bino-Man schreibt sind bei Bewerbungsgesprächen für angehende Lehrlinge Fragen die den Bewerber überraschen oder einen "Überfragungszustand" auslösen gewünscht. Man möchte ja schließlich testen ob der Bewerber in Ausbildungssituationen in denen er überfordert ist wegläuft, abschaltet oder überfordert ist oder zielbewusst sich das fehlende Wissen/ die Fähigkeit aneignet oder den richtigen Leuten qualifizierte Fragen stellt.


    Grundwissen über den zu erlernenden Beruf ( in deinem Fall nach dem kaufmännischen Vorwissen) sind natürlich auch Standard und sollte der Personaler nicht fragen kommt es gut an, wenn man von sich aus darauf hinweist. Ist ja auch Bestandteil der Antwort warum gerade dieser Beruf erlernt werden will. Von daher wichtig, wichtig und nochmals wichtig! :D


    So das warßs erstmal von meiner Seite. ;)

    Temporärer kannst du erstmal den Windows Update dienst deaktivieren (nicht nur beenden oder manuell einstellen, DEAKTIVIEREN) um zu verhindern, dass dein PC ständig auf´s neue versucht die Updates zu installieren.


    Der konkrete Pfad der Datei bei Fehlern ist im Ereignisprotokoll hinterlegt und somit auch zu finden zwecks löschen.

    Zitat

    Original geschrieben von DARKHALF
    3,08 Cent ist unterhalb aller 4 IC's .... da kann ja auch keine Mischkalkulation aufgehen :confused: ,das ist doch verlust von anfang an :cool:


    Die "behördlich festgelegten IC Gebühren" sind keine Abbildung der "echten Kosten" sondern eine höchstgrenze die der Anbiter verlangen kann.
    Abgesehen vom "Einkaufspreis" gibt es auch noch viele weitere Gründe unternehmerische Entscheidungen zu fällen, das würde an dieser Stelle aber deutlich zu weit gehen! ;)

    altaso


    1) Dann bleibt dir tatsächlich nur der Klageweg.


    2) die Versicherung hat mit Nichten den Kostenvoranschlag anerkannt!
    Der Kostenvoranschlag ist rein rechtlich ein Angebot des A an B.
    Durch eine reduzierte Zahlung von B an A schlägt B das Angebot aus und macht wiederrum an A ein Gegenangebot.
    Um dies zu erkennen/ zu wissen muß man kein Jurist sein, da reicht Grundwissen im BGB.


    3) das die Versicherung gerade auf das Porsche BGH Urteil verweist, halte ich für keinen Zufall.
    Ich sehe die Vergleichbarkeit zum vorliegenden Fall an einem entscheidenden Punkt für nicht gegeben. Zumindest wenn man sich strikt an der Urteilsbegründung orientiert.


    Eventuell versucht man hier die Klage bewusst ins Leere laufen zu lassen, wenn der Kläger sich auf dieses Urteil beruft. Aber das ist nur hoch theoretisch da ich ja keine Akteneinsicht habe und selbst dann ist die Frage ob man ohne 20-30 Jahre Berufserfahrung die Strategien schon im Vorfeld wirklich erkennen kann.


    Wie bereits erwähnt, dies ist keine Rechtsberatung!!!


    @ borusch


    süß/ naiv diese Einstellung! ;)

    Also jetzt geht´s hier aber in viele Richtungen gleichzeitig!


    1) mein Kommentar bezieht sich auf die Tatsache, dass die Gegnerische Versicherung auf das Porscheurteil abstellt. Dies macht sie deshalb, weil sie genau weiß das bei der fiktiven Abrechnung ein Sachverstädigengutachten unumstösslich ist (siehe BGH Urteil) und ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt dies eben nicht ist. Also nicht von eben jenem Urteil "abgedeckt".


    2) Das Gutachten geht zu lasten des Schädigers bzw. dessen Versicherung. Im Normalfall meldet man sich bei der Versicherung des Schädigers und erfragt wie die Versicherung die Ermittlung der Schadenshöhe wünscht und das ganze möchte man dann schriftlich. Bei halbwegs seriösen Versicherungen bekommt man die schriftliche Bestätigung, dass sich der Geschädigte einen KFZ Sachverständigen frei aussuchen kann und die Versicherung dessen Kosten DIREKT übernimmt.


    Ob die Versicherung dies jetzt "im Nachlauf" noch so macht ist eher fraglich.


    3) Kommunikation lieber Geschädigter! Man begibt sich hier schnell in die Rolle des armen Opfers und rennt zum Anwalt. Nach meiner Erfahrung ist dies meist überhaupt nicht nötig und verursacht nur sinnlos Kosten, die häufig sogar beim Geschädigten selbst hängen bleiben.


    Also erstmal den Puls unter Kontrolle bringen, durchatmen und erstmal überlegt handeln.
    Sprich erst Eigeninitiative und wenn alles nichts bringt zum Anwalt. Immer dieses "wenn sie nicht sofort das machen was ich will geh ich zu meinem Anwalt"! Das schädigt die Gesundheit bzw. die Lebenserwartung von dem ein oder anderen Beteiligten und schadet dem Gemeinwohl, also lasst doch bitte diesen Unsinn.


    4) Die Versicherung weiß ganz genau wie die Gestetzlage ist (das also die Geschichte mit dem Scheckheft unsinn ist). Es wider besseren Wissens zu versuchen ist in Deutschland (zumindest so in dieser Form) nicht strafbar. Zumindest hat es noch niemand geschafft solche Methoden einzudämmen/ zu bestrafen.


    Häufig reicht es aus sich den Agenturleiter ans Telefon zu holen und ihm ruhig, sowie in aller Höfflichkeit und Deutlichkeit zu vermitteln, dass die Gestetzlage bzw. Rechtssprechung wohl bekannt ist und die volle Summe zu zahlen ist. wenn die Gegenseite unkooperativ ist räumt man dem Gegenüber eine 1wöchige Frist ein dies klar zu stellen und übergibt dann 8 Tage später dies seinem Anwalt.
    Den Sachverhalt und die Fristeinräumung auch immer schriftlich fixieren und der Agentur per Fax zukommen lassen. Ich empfehle das gleiche Fax auch an die Landes- oder Bundeszentrale zu faxen, die bekommen das treiben mancher Agenturen leider viel zu wenig mit.
    Ich habe schon des öfteren von den Landeszentralen Dinge bekommen, die mir die konkrete Agentur vor Ort verweigert hat!


    Ich würde mich generell freuen wenn wir uns zu einem "erwachsenen" Verhalten hin entwickeln würden, bei dem die Gerichte sich dann nur noch mit "wichtigen" Rechtsproblemen befassen müssen die sich ausserhalb eines Gerichtes einfach nicht klären lassen.
    Darüber hinaus würde ich mich gerne an einer Welt erfreuen, in der sich Anwälte nicht wegen jedem Fliegenschiss die Taschen voll machen können.


    Ihr habt´s in der Hand, macht was drauß!



    ;)

    Naja, man sollte das Gesamte Urteil unter die Lupe nehmen und nicht nur einzelne Elemente.


    Es geht nämlich eindeutig hervor, dass die Schädigung im Falle der fiktiven Abrechnung durch ein Sachverständigengutachten gestützt sein muss. Falls nicht ist es Angreifbar.
    Alleine ein Kostenvoranschlag der Werkstatt muss nicht hingenommen werden.


    Bei der tatsächlichen Schadensbehebung ist das wieder anders, hier aber nicht Thema!