Beiträge von murmelchen

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    Original geschrieben von klaushei
    der bleibt sicher dabei Passagierflugzeuge abzuschießen kostet nicht so viel Sprit
    :D

    Welches Passagierflugzeug hat Putin oder Russland abgeschossen?

    Glaubt eigentlich wirklich jemand ernsthaft das die Erstattung für deutsche KFZ geplannt war?
    Ich denk mir eher das war so:
    Erzählen wir unserem ***** Wahlvieh (welches uns eh alles glaubt) ihr bekommt die Maut erstattet. Das wird aber nicht passieren da die EU das verhindert. Also lassen wir KFZ-Steuer + Maut und schieben das auf die EU.
    Dem Wähler erzählen wir, wir wollten ja aber durften nicht... :D

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    Original geschrieben von digi1
    Ich habe etwas über Ebay verkauft, was via Paypal bezahlt wurde. Reicht im Falle eines Falles Ebay/Paypal die Trackingnummer oder verlangen die auf jeden Fall einen Einlieferungsbeleg?


    Ich würde gerne die Paketbox nutzen (ist einfach ein dummer Briefkasten), erst bei dessen Leerung wird das Paket gescannt, so dass man keinen Einlieferbeleg hat.

    Ich würde das nicht machen. Gibt es keine Packstation oder Lottoladen mit Postfiliale in der nähe?

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    Original geschrieben von THWS
    Mhhhhmmmm Bergsteigermüsli!!!!! Ond a Bio-Basisöl :D


    Ich find' die Werbung klasse, auch wenn ich natürlich die gegenteilige Meinung auch verstehe. Mich animiert die Werbung immer zum Mitmachen :D

    Mich zum auf keinen Fall kaufen. :p

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich gehe davon aus, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird. Begeht der Verteidiger keinen handwerklich unverzeihlichen Fehler, wird die Revisionsinstanz dieses Urteil aller Voraussicht nach kippen.


    Schade eigentlich ... durch das irrsinnige Urteil (wir sind hier im Jugendstrafrecht!) wurde eine Chance vertan, die Justiz aus dem Fokus unglückseliger Fehlentscheidungen herauszuholen. Aus meiner Sicht kratzt dieses Urteil wirklich schon an der Grenze zur Rechtsbeugung.

    Nunja, der Täter ist mehrfach vorbesgtraft, das hat hier wohl gewaltig mit reingespielt.
    Wie gesagt evtl. ist das für dich ja auch neu: Es geht hier nicht um jemanden der zum erstenmal jemanden schubst und es dabei leider passiert ist.

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    Original geschrieben von beesdo77
    Meiner Meinung nach ist eine Aussetzung auf Bewährung nur bei einem Strafmaß bis max. 2 Jahren möglich.

    Ja, das ist korrekt, die Strafe währe auch lange nicht so hoch ausgefallen wenn das sein erstes Vergehen gewesen währe.