Hallo,
danke für die Infos soweit schonmal.
Dann sind diese beiden Modelle - TwinCard und TwinCard pro - ja an sich zwei ziemlich verschiedene Dinge, oder?
Bei TBpro würde ich mir also einen privaten Vertrag besorgen und den dann an den geschäftlichen "anbinden"? Bei TB "normal" gibt es dagegen keinen zweiten Vetrag (anderer Tarif, Grundgebühren...)
Die Kosten für TBpro werden auf der privaten Seite berechnet? Oder auf der geschäftlichen?
Die Firma als Anschlussinhaber muss aber trotzdem zustimmen auch bei TBpro?
Optionen: Ich könnte auch auf der privaten Seite z.b. eine Datenoption buchen? Dann müsste ich aber immer, wenn das MDA online sein soll, über privat eingebucht sein? (Also: Die Optionen gelten immer dann, wenn der zugehörige Vertrag online ist?)
Was, wenn ich jetzt mal andersrum denke: Ich habe auch privat irgendwo noch einen GK-Vertrag (wegen Gewerbeschein).
Wenn ich jetzt diesen als "geschäftliche Seite" nehme und den Vertrag vom eigentlichen Geschäfts-handy sozusagen als zweite, also als dazukommende Komponente auf den anderen Seite nehme? Ändert das was? Wer zahlt? Wer muss zustimmen?
Wie Du siehst, versuche ich herauszufinden, ob das so möglich ist, daß dabei nicht für das Diensthandy mit meinem AG als Vertragspartner eine Vertragsänderung mit zusätzlichen Vertragsverpflichtungen herauskommt, weil dafür ein Genehmigungsverfahren nötig wäre.
Habe ich da eine Chance?
Viele Grüße.