Beiträge von Lüni

    Nunja, wie ja treffend von den Richtern festgestellt wurde, handelte es sich in diesem Fall um eine Nötigung und nicht um Folter!


    Demnach hätte das sogar über Nothilfe/Notstand gerechtfertigt sein können. Leider kam es diesbezüglich nicht mehr zu einer weiteren Prüfung, da die Anwälte von Herrn Daschner, unter Rücksichtnahme auf die Gesundheit ihres Mandanten bewusst auf eine Revision verzichtet haben.


    Wenn ich darüber nachdenke, hätte ich vermutlich ebenso gehandelt und dies vermutlich sogar rechtstaatlich gerechtfertigt. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von DarkEmpire64 Wenn ja, dann ist das doch ziemlich affig...da werden gleich einige Leute ausgegrenzt und ich kann die Tomatensuppe gleich nicht ausprobieren.. :mad:


    Wo in aller Welt steht denn geschrieben, dass in einer Tomatensuppe keine Zutaten tierischer Herkunft sein dürfen? Wenn das zu dem Rezept in diesem Fall dazugehört, dann ist das eben so.


    Schau mal hier, was in eine italienische Tomatensuppe so reingehört:


    *link*


    Sucht sich doch jeder aus, ob er Vegetarier/Veganer sein möchte oder nicht, also kann man kaum von "Ausgrenzung" sprechen. ;)


    EDIT: Okay, wenn man nun nach religiösen Grundsätzen geht...aber dafür steht es in diesem Fall halt drauf und das Ansinnen ist hier sicher keine Diskriminierung.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wo ist das denn bitte umstritten? :confused: :D


    Es wissen viele nicht, aber umstritten ist da gar nix.


    Das ist sehrwohl umstritten, da viele Amtsgerichte, meines Wissens nach, in ihren Urteilen mittlerweile zugunsten des Verbraucherschutzes argumentieren, da es einfach unzumutbar ist ein Gutachten vom Kunden zu verlangen, da die Kosten für ein solches den Warenwert in aller Regel übersteigen und somit die Kundenschutzrechte regelmäßig ins Leere laufen würden.


    Dass es dort keine mir bekannten höher-/höchstrichterlichen Entscheidungen gibt, liegt wohl daran, dass die betroffenen Händler die Schaffung von Grundsatzentscheidungen eher scheuen.


    Folgendes kommt von der Verbraucherzentrale NRW:


    Zitat

    Zwar liege die Beweislast theoretisch beim Kunden, wenn die ersten sechs Monate der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung verstrichen sind, erläutert Jürgen Schröder, Jurist der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. „Hat der Verbraucher aber das Gerät nicht fallen lassen oder anderweitig beschädigt, und das Gerät geht innerhalb der Gewährleistung kaputt, muss es sich um einen herstellungsbedingten Fehler handeln.“ Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass der Fehler bereits beim Kauf bestanden habe, könne vom Kunden nicht verlangt werden. „Es kann dem Verbraucher nicht zugemutet werden, dass er ein Sachverständigenurteil einholt“, sagt der Experte. Bestehe der Händler auf einen entsprechenden Nachweis, würden die Kundenrechte missachtet. Entsprechende Vorkommnisse sollten den Verbraucherzentralen gemeldet werden.


    Diese Auffassung dürfte demnach ein direkter Ausfluß der von mir angesprochenen Urteile sein, für die ich im Moment leider keine Quellennachweise habe, bevor die Frage hier kommen sollte...


    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass sämtliche Händler bei obenstehender Argumentation zusammenzuckten und ohne Murren innerhalb der 24-Monats-Frist meine Gewährleistungsansprüche befriedigt haben, auch wenn man sich zuvor sehr dagegen gesträubt hat. Man scheint sich in der Händlerschaft also durchaus dieser Problematik bewusst zu sein, zumal viele Händler auch schon zu 24-Monats-Garantien übergehen, um solchen Diskursen von vornherein aus dem Weg zu gehen.


    Leider ist dies vielen Kunden nicht bewusst, so dass diese sich über die Argumentation direkt aus dem BGB-Text abspeisen lassen. Dass das Gesetz hier aber deutlich über die reine Wörtlichkeit hinweg auslegungsbedürftig ist, habe ich ja bereits oben dargelegt.

    Kann ich ebenfalls so bestätigen.


    Notebook bei MediaMarkt in Oldenburg gekauft - nach 16 Monaten die Festplatte kaputt und dann ohne Probleme in den MediaMarkt Emden zur Inanspruchnahme der Gewährleistung gebracht. (Garantie von Acer in diesem Fall nur 12 Monate). :top:


    Das mit der Beweislastumkehr bei Elektronikartikel ist ohnehin sehr umstritten...

    Re: Re: Re: Re: Warum klingen E-Netze besser.


    Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Korrekt, jedoch hat E-Plus explizit mit besserer Sprachqualität aufgrund 1800er-Netz geworben :top:



    Aber die Argumentation lautete: Weil 1800er-Netze einen dichteren Aufbau verlangen, hat man mehr Kapazität.


    Eplus hatte IMHO auch als erstes den EFR Codec implementiert, weil eben mehr Kapazität zur Verfügung stand.

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ein einzelner Mensch nicht, aber bei einer Familie mit 2 Erwachsenen und 1-3 Schulkinder/Jugendliche oder ne WG mit 3-5 Studenten werden 5GB schon schnell knapp.


    Für diese Zielgruppen ist dieser Tarif auch nicht gedacht... :rolleyes:

    Echt irre...da wirft irgendein(e) Politiker(in) ein Thema zur Diskussion in den Ring und schon machen sich einige den Schlüpfer nass, obwohl doch eigentlich jeder weiß, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. :rolleyes:


    Selbst wenn(!) es zu einem solchen regulatorischem Eingriff käme, und hier kommt nun meine persönliche Prognose, würden die Netzbetreiber es in Deutschland nicht wagen einen Gebühr für eingehende Gespräche zu verlangen.


    Denn erstens wäre man mit einem festnetzähnlichen IC immernoch im grünen Bereich, auch wenn seit Jahren etwas anderes verkauft wird, und zweitens würde dies allein aus kulturellen Gründen schon nicht beim Kunden durchsetzbar sein. In Amerika ist dieser Abrechnungsmodus eben ursprünglich gewachsen und hier gänzlich unbekannt.


    Also bloß keinen Herzinfarkt wegen ungelegter Eier bekommen... ;)

    Alternativ könntest Du ja auch noch eine "Testfahrstunde" bei dem Fahrlehrer Deiner Wahl aushandeln. Denke kaum, dass der etwas dagegen hätte, denn schließlich bist Du ja ein potentieller Kunde und könntest Dir die erste Fahrstunde auch direkt mit anrechnen lassen. Ich würde auf meinen Führerschein nicht mehr verzichten wollen... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von ap0ll0
    evtl. mal T-Mobile telefonieren? :D


    Ahja... :rolleyes:


    Ist nicht regional abhänig und in meinem gesamten Landkreis ist T-Mobile noch für o2 Kunden geöffnet. Telefonate funktionieren einwandfrei.


    Hab die Karte jetzt doch nochmal im alten XDA getestet, hier tritt nun das gleiche Problem auf. Scheint also nur zufällig seit dem Wechsel so zu sein.


    Störungsmeldung an o2 ist jetzt raus, die wollen sich melden...ich bin gespannt.