Beiträge von Lüni

    Nein, ein Homezonewechsel wird in der Regel sofort durchgeführt. Mein letzter Wechsel hat bis zur Abschluß-SMS mit neuer Rufnummer 3 Minuten und 20 Sekunden gedauert. :)


    Wenn sich die Aufträge im System aber stapeln, weil eines der vielen verknüpften Systeme gerade nicht funktioniert, dann kann es bis maximal 48 Stunden dauern.

    Das Hauptproblem hier ist, dass versucht wird die Online- mit den RV-Konditionen zu kombinieren. Das ging noch nie, auch nicht für Neukunden. Bei einem Wechsel in den "offline"-Active gäbe es dann auch den Paketrabatt, wobei ich mir im Moment nicht so sicher bin ob es das beim 50er gibt? Da müsste mal irgendjemand in die Preisliste schauen.


    EDIT: Konnte gerade selbst nachsehen und ja: Es gibt den 50er Active für 9.95€ in den verschiedenen RVs.

    Zitat

    Original geschrieben von noksie
    In der Pressemitteilung war die Rede von 4 kostenlosen Diensten. Was sind denn die anderen 3?


    Zitat

    Original in der Pressemitteilung
    Alle Kunden von O2 können in dieser Zeit den Taxi-Service, die Telefonbuch-Sicherung, die Info-SMS über neue E-Mails, den O2 Music-Spy oder den Handyfinder gebührenfrei nutzen.

    Ein Beweis dafür, dass diese Spielereien zu diesen Apothekerpreisen nicht genutzt werden. Und nun versucht man die Menschen zum Nulltarif an diese Dienste zu gewöhnen, so dass diese auch nach dem 31.07.2007 weiterhin genutzt werden (anfixen).


    Netter Versuch, mal sehen ob es klappt... :)

    Zitat

    Original geschrieben von Artur
    Der sogennante (preiswerteste) Analoge Anschluß ist schon lange nicht - wie der Name sagt Analog ;)


    Doch, auf der letzten Meile schon, sonst könnte man ja kein analoges Telefon mehr anschließen. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511 Evtl. verwirklichst du damit auch einen Straftatbestand, das würde ich mindestens ebenso gründlich prüfen.


    Nein, denn sie ist ja kein Auto (Stichwort: Pflichtversicherungsgesetz). ;)


    Niemand ist wirklich verpflichtet Krankenversichert zu sein, lediglich der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Angestellten zu versichern.

    Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Einerseits magst du da Recht haben, andererseits hat er ja sicherlich für den Zeitraum in dem die Gespräche angefallen sein sollten auch ne Rechnung bekommen.


    Also wie gesagt: bei nem höheren Betrag würde ich jetzt dagegen angehen, bei dem betrag aber milde lächeln, zahlen und den blauen die Kohle überweisen.


    Und mit welcher Begründung würdest Du die Zahlung eines einredefreiden und fälligen Anspruchs verweigern?


    Außer den von mir genannten Beanstandungsgründen gibt es in meinen Augen keine, mit denen man juristische Erfolge erzielen könnte. Alles andere würde letztlich höchstens darauf hinauslaufen, dass der Netzbetreiber den Betrag aus Kulanz erlässt, um sich den Ärger mit einem Kunden vom Halse zu halten.


    Das Argument, dass er für den Zeitraum bereits eine Rechnung bezogen hat zieht nicht, da man die Gespräche als Einzelleistungen des Netzbetreibers betrachtet und er diese daher prinzipiell berechnen kann wann er will.

    Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Aber da frage ich mich wie O2 die Gespräche nachweisen will, wenn die Verbindungsdaten doch nur 80 Tage gespeichert werden dürfen?


    Im § 97 III TKG steht es genau:


    Zitat

    Die Verkehrsdaten dürfen - vorbehaltlich des Absatzes 4 Satz 1 Nr. 2 - höchstens sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden.


    Also beginnt die Frist erst nach dem Versand der Rechnung zu laufen. :rolleyes:


    An der Rechnung gibt es soweit nichts zu beanstanden, da es sich noch innerhalb der rechtlichen Verjährungsfristen bewegt.


    Einzig könnte man die fehlende späte Nachvollziehbarkeit bemängeln, aber hierzu gibt es bisher höchst unterschiedliche juristische Meinungen. Aber da muss man angesichts dieser Summen auch die Verhältnismäßigkeit sehen und der Tatsache ins Auge blicken, dass solche Nachberechnungen in 99% aller Fälle korrekt sind. :)

    Zitat

    Original geschrieben von mobilfunker
    Naja, absichtlich zu kündigen und dann zu hoffen, mal Vergünstigungen zu bekommen ist dreist. Sehr dreist.


    Was ist daran denn dreist? Ich finde es durchaus legitim. Das Unternehmen versucht den Kunden auszuquetschen, der Kunde das Unternehmen...so läuft nunmal der gemeine Stellungskrieg in der Wirtschaft. ;)


    Wenn das Unternehmen eben so "unfair" ist und nur bei vorher gekündigten Verträgen entsprechende Verlängerungskonditionen vorlegt, dann muss ein Kunde doch diese Chance wahrnehmen. Das ist reines wirtschaftliches Kalkül auf beiden Seiten. :)