Beiträge von SpineBuster

    In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir nachweisen, dass du für den defekt verantwortlich bist, danach ist die Beweislast umgekehrt.


    Zur OEM/Bulk Problematik: Ja, du hast recht, das ist nicht dasselbe.
    Leider musst du generell immer davon ausgehen musst, dass du nicht unbedingt eine Herstellergarantie hast.
    Bei Retail-Prdukten kannst du hingegen immer davon ausgehen auch eine Garantie zu haben (ich habe bis jetzt noch keine Ausnahme erlebt)


    OEM-Ware ist nicht für den Einzelhandel gedacht, was nichts daran ändert, dass sie trotzdem verkauft wird. (Gesetzlich nicht verboten!)
    Kauf doch mal bei einem beliebigen Direktversand eine Festplatte. Du wirst eine OEM-Version erhalten.
    Das gemeine ist: der Händler muss OEM Ware nicht Kennzeichnen (weder auf dem Produkt noch auf der Rechnung).


    Um nicht total OT zu bleiben: nehmt lieber die Retail-Version, wenn möglich, dann seid ihr auf der sicheren Seite :top:

    Oh man.
    Ich wollte dich in keinster Weise angreifen oder so.
    Das sollte ein freundlicher Hinweis sein!


    Beispiel: Du kaufst die eine OEM (bulk) -Festplatte,


    Gewährleistung: 2 Jahre vom Händler
    Garantie: Keine!


    Nach 1,5 Jahren geht dir die Platte kaputt, du gehst zum Händler und sagst: "Platte kaputt, ich hätte gerne ne neue!"
    Er: "Gerne, nur leider musst Du mir vorher beweisen, dass es sich um einen Herstellungsfehler handelt!"


    Kannste nicht? So ein Pech aber auch....


    Ich hoffe, dir ist jetzt die Problematik bewusst ist.
    Wenn du natürlich 2 Jahre Garantie bei Yamaha/Pioneer hast, ist das gut.
    Nur solltest du VORHER abklären, ob du diese Garantie wirklich hast, gerade bei OEM/Bulk-Produkten!

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas 346C
      HMan:
    (...)
    Also aufpassen, wobei die gesetzl. Garantie ja eh auf 2 jahre angehoben wurde, so dass Bulk und Retail nun i.d.R. gelich lange Garantie haben.


    Gruss, Thomas


    Du hast leider keine 2 Jahre Garantie!
    Ich glaube du hast den Zusammenhang zwischen Garantie und Gewährleistung nicht verstanden....

    Ist der Lüfter denn dann unter dem normalen Desktop lautlos?


    Meine jetzige Grafikkarte (GF2MX) besitzt noch nichtmals Passiv-Kühler.
    Man ist also unter "normalen" Umständen nicht auf die Luftkühlung angewiesen. (Wenn die Karte dementsprehcend gedrosselt wird)

    Moin!
    Gibt es einen Hersteller, der Grafikkarten der aktuellen Generation (GF4 Ti4xxx oder Radeon 9500/9700 (pro)) mit einem temparaturgeregelten Lüfter anbietet?
    Also einer der nur bei 3D-Anwendungen anspringt (wenn der Chip gefordert wird...)

    In einer der letzen ct's war ein großer Mailprog-Test drin.
    Ich erinnere mich noch daran, dass theBAT einen grottenschlechten IMAP-Support hatte.
    Wer natürlich kein IMAP benutzt wird auch keine Probleme haben.
    In dem Artikel wurden die Programme auch gegeneinander verglichen. Leider hab ich die ct hier nicht rumliegen.

    Das Nokia 8855 kann man(n) regulär im Internet beim Händler mit deutscher Software bestellen.
    Garantie wird man darauf wohl bei Nokia nicht haben, aber so hat man immer noch die Gewährleistung des Händlers.


    Nokia wird das zwar nicht gefallen, aber was solls.
    So hat man auch keine rechtlichen Probleme wegen des Flashens (höchstens der Händler).