Pitter
Dein Einwand mit den "Steuervermeidungsstrategien" ist äußerst sinnvoll und berechtigt. Ich möchte allerdings nur darauf hinweisen, daß die Finanzwissenschaftler (also die Ökonomen, die sich u.a. mit den Staatsfinanzen befassen) schon lange eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steursystems verlangen, die solche Schlupflöcher stopfen soll und so der "Steuerflucht" Grenzen setzt. Was passiert, wenn sich solche Wissenschaftler in die Politik trauen und versuchen, vernünftige Reformen anzustoßen, hat man allerdings am Beispiel von Prof. Kirchhoff gesehen, der von der SPD unter Rückgriff auf billigste anti-akademische Ressentiments öffentlich abgekanzelt (oder sollte ich besser sagen von Schröder abgekanzlert) und von der CDU dann wie eine heiße Kartoffel fallengelassen wurde. Es ist ziemlich einfach, komplexe gesamtwirtschaftliche Reformvorhaben, die sich nun einmal von der Sache her nicht schnell in zwei Sätzen darlegen lassen, mit billiger Polemik und dem populären Rufen nach Mindestlöhnen abzuservieren. Wenn die Wähler darauf hereinfallen, dann dürfen sie sich allerdings nicht wundern, wenn unser Einkommensteuersystem nicht das Ergebnis sinnvoller sachverständiger Planung, sondern eines unberechenbaren Zusammenspiels der verschieden Lobby- und Partikularinteressen ist. Und die Zeche dafür muß dann tatsächlich der "kleine Mann" zahlen, der nicht die Möglichkeit hat Schlupflöcher auszunutzen.
Aus ökonomischer Sicht ist übrigens nur dann etwas gegen Mindestlöhne einzuwenden, wenn sie zu hoch angesetzt sind und das sind sie in Deutschland mit 7,50€ oder gar 9€ sicherlich. Warum meinst Du, schlägt z.B. ein Fachmann wie Prof. Rürup, der die schädliche wirkung überhöhter Mindestlöhne sicher besser kennt als ich, einen Mindestlohn in Höhe von 4,50€ vor? Weil er weiß, daß ein Mindestlohn in dieser Höhe keinen allzu großen Schaden anrichtet und dafür als psychologisches Trostpflaster vielleicht schlimmeres verhindern kann.
Um zu meinem Beispiel zurückzukehren: Nehmen wir an, daß sich der böse G einer Steuerzahlung vollständig entziehen könnte (Und du weißt so gut wie ich, daß die Unternehmen in Deutschland, viel mehr allerdings noch ihre Anteilseigner durchaus Steuern zahlen). Und nehmen wir weiterhin an, daß es keine Gewerkschaft gibt und der böse G. die Löhne auf einen niedrigeren Wert als 800€ zu zu senken versucht. Wäre dann die Einführung von Mindestlöhnen nötig? Nein, denn bis zu einem Lohnsatz von 799,99€ verdiient G auch noch an dem letzten Arbeiter. Es reicht also völlig, daß S allen Arbeitslosen eine ALGII von 799,98€ verspricht für den Fall, daß sie arbeitslos werden. Da unsere Arbeiter alle fleißig sind und nie auf die Idee kämen auf Kosten des Dorfes zu leben wenn sie auch arbeiten können, wird sich der Lohnsatz also bei 799,99€ oder sagen wir der Einfacheit halber 800€ einpendeln. Dann haben die Arbeitnehmer also jeder ein Einkommen von 800€.
A: 800€
B: 800€
C: 800€
D: 800€
G: 2400€
Die Einführung einer Mindestlohnes von 1200€ verbessert in diesem Extremfall (der die Situation in Deutschland allerdings nicht beschreibt) tatsächlich ihre Situation, allerdings nicht annähernd so, wie man das erwarten sollte. Das gesamte Lohnsumme steigt in diesem Fall auf 3600€. Die drei beschäftigten Arbeitnehmer A, B und C müssen dann allerdings den D ganz alleine "mit durchfüttern", denn G zahlt nach Deiner Annahme ja keine Steuern. Ihr Einkommen nach Steuern steigt dann auf 933€, also nur um 16,6% obwohl ihr Bruttolohn um 50% erhöht wurde. Der arbeitslose D erhält das ALGII in Höhe von 800€.
A: 933€
B: 933€
C: 933€
D: 800€
G: 1200€
Erstaunlicherweise, stellt sich G durch seine Steuerflucht garnicht so deutlich besser als im obigen Beispiel als er Steuern zahlt und dafür keinen -Mindestlohn zahlen mußte. S könnte jetzt auf die Idee kommen, dem G folgendes Geschäft vorzuschlagen: Komm Du aus Deiner Steuerosae zurück, dafür schaffe ich den Mindestlohn ab und führe eine moderate Einkommenssteuer von 40% ein, die ich über Kombilöhne an die Arbeitnehmer verteile. Dann werden alle vier Arbeitskräfte beschäftigt und man erhält folgende sekundäre Einkommensverteilung:
A: 960€
B: 960€
C: 960€
D: 960€
G: 1440€
Du siehst, durch eine moderate Einkommensbesteuerung läßt sich G durchaus von der Steuerflucht abhalten.
Nehmen wir jetz aber einmal an, daß es dem G garnicht so sehr um seinen Gewinn geht, sondern daß er ein fanatischer Hasser "sozialer Gerechtigkeit" ist, der nur den armen Arbeitnehmern schaden will. so scheinen sich hier ja einige den durschnittlichen Arbeitgeber vorzustellen. Er bleibt also verbohrt in seiner Steueroase, S wird böse und beschließt noch mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen, indem er die Mindestlöhne weiter erhöht, jetzt auf 1600€. G entläßt jetzt auch noch den C und entzieht sich weiter einer Steurzahlung. Die gesamte Lohnsumme sinkt jetzt allerdings überraschenderweise wieder auf 3200€ und alle Arbeitnehmer landen wieder in der Ausgangssituation mit 800€ Einkommen bzw. ALG II pro Kopf:
A: 800€
B: 800€
C: 800€
D: 800€
G:400€
Noch extremer wird es, wenn man die Mindestlöhne noch weiter erhöht, z.B. auf 2000€. Wenn der G. an den Golfclub verpachten kann, werden alle entlassen und wir haben das oben beschriebene Ergebnis. Aber selbst wenn er das nicht kann, wird er maximal noch den A beschäftigen und das Sozialprodukt sinkt auf 2000€.
Das Pro-Kopf-Einkommen sinkt dadurch auf 500€ wenn G keine ALGII bekommt bzw. auf 400€, wenn auch er als Unternehmer darauf anspruch hat. Denn sein Gewinn beträgt jetzt gerade 0 und dann kommt er ganz sicher aus der Steueroase zurück.
Da die meisten Arbeitgeber weder 100% ihres Gewinns an der Steuer vorbei schleußen können und meistens auch lieber ihre Gewinne maximieren als den Sozialstaat mit Absicht zu ruinieren, kann man als Gesamtergebnis festhalten, daß selbst bei der Möglichkeit von steuerflucht sinnvollere Wege zur Umverteilung gefunden werden können als Mindestlöhne.