Da hier ziemlich heftig und teilweise auch ziemlich emotional diskutiert wird, habe ich mir mal ein kleines Zahlenbeispiel überlegt, anhand dessen ich "kurz" einmal die ökonomische Argumentation der Gegner von Mindestlöhnen darstellen will. Es ist naturgemäß extrem simpel gestrickt, zeigt aber wohl doch den grundsätzlichen Gedankengang.
Als Beispiel muß ein Dorf herhalten, das ausschließlich von der Landwirtschaft lebt. In diesem Dorf wohnen der Grundbesitzer G, dem alles Land und alle landwirtschaftlichen Maschinen gehören, sowie die vier Landarbeiter A,B,C und D, die ausschließlich ihre Arbeitskraft zur Verfügung haben. Außerdem gibt es noch den Bürgermeister S, der aber nicht am Produktionsprozeß beteiligt ist.
Auf G´s Land wird Getreide angebaut, das er für eine festen Preis von 10€/Zentner auf dem (Welt)markt verkaufen kann. Seine einzige Alternative zur Landwirtschaft wäre es, sein Land an einen Golfclub zu verpachten, was ihm 200€ Pacht einbringen würde.
A,B,C und D haben keine andere Möglichkeit als für G zu arbeiten, denn in die Stadt wollen sie nicht ziehen und andere Arbeit gibt es im Dorf nicht. Sie haben aber eine Gewerkschaft gegründet, damit G sie bei Lohnverhandlungen nicht über den Tisch zieht.
Auch auf G´s Bauernhof soll das gelten, was von Ökonomen als "Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs" bezeichnen. D.h., daß der Einsatz des ersten Landarbeiters auf dem vorhandenen Land und mit den vorhandenen Maschinen den höchsten Ertrag bringt, der des zweiten schon etwas weniger usw. Das kann man entweder damit begründen, daß die Landarbeiter unterschiedlich "qualifiziert" sind, d.h. A ist vielleicht ziemlich jung und kann hart körperlich arbeiten, B ist vielleicht nicht mehr ganz so leistungsfähig und D ist hat es vielleicht am Rücken. Alternativ dazu könnte man auch annehmen, daß die Arbeiter alle gleich gut sind, daß G aber verschieden Äcker hat, die eine unterschiedliche Bodenqualität aufweisen. Letztlich steckt dahinter nur der einfache Gedanke, daß eine Arbeitskraft i.d.R. um so produktiver ist, mit je mehr "Kapital" (hier das Land und die Maschinen) ausgerüstet. Und bei einer festen vorhandenen Menge Kapital entfällt eben weniger Kapital auf jeden Arbeitsplatz je mehr Arbeiter eingestellt werden.
Konkret soll das Ganze so aussehen: A allein kann eine Ernte von 200 Zentnern einbringen, A und B zusammen 360 Zentner, A,B und C 480 Zentner und alle vier zusammen 560 Zentner. Bei einem Preis von 10€/Zentner für das Getreide heißt das, daß der Einsatz von A dem G einen zusätzlichen Umsatz von 2000€ bringt, der von B einen zusätlichen Umsatz von 1600€, der von C 1200€ und der von D schließlich nur noch 800€.
Welches ist nun der Lohn bei dem Vollbeschäftigung herrscht? G wird nur dann alle vier Arbeiter beschäftigen, wenn der Lohn höchstens 800€ beträgt. Denn wenn er darüber liegt, kann er seinen Gewinn dadurch erhöhen, daß er den vierten Arbeiter entläßt. Denn dadurch verliert er zwar Getreide im Wert von 800€, seine Lohnkosten gehen aber um mehr als 800€ zurück.
Da die Landarbeitergewerkschaft "vernünftig" ist und nicht möchte, daß einer der ihren arbeitslos wird, einigen sie sich mit G also auf einen Lohnsatz von 800€. Dann werden also alle vier Arbeiter zu einem Lohn von 800€ beschäftigt, es wird Getreide im wert von 5600€ produziert und G macht einen Gewinn von 5600-4*800=2400€. Man hat dann also folgende Einkommensverteilung:
A: 800€
B: 800€
C: 800€
D: 800€
G: 2400€
Nun sind auch im betrachteten Dorf 800€ nicht sehr viel, sondern reichen gerade so zum (Über)leben.
Wenn Bürgermeister S von der FDP ist, dann wird er vielleicht sagen, so ist die Welt, das lassen wir so.
Ist er dagegen CDU-Mitglied, vertritt er vielleicht die Ansicht, so geht es ja nicht, unsere Pflicht ist es ein bißchen umzuverteilen. und vielleicht kommt er dann auf die Idee, in der Landwirtschaft einen Branchen-Mindestlohn von 1200€ einzuführen. Dies hat zur Folge, daß G (kann also auch für Gewinnmaximierer stehen) den D entläßt, denn er müßte ihm jetzt ja 1200€ zahlen während ihm durch dessen betriebsbedingte Kündigung nur Getreide im Wert von 800€ entgeht. A, B und C erhalten jetzt hingegen einen deutlich höheren Lohn von 1200€. Die drei zusammen produzieren Getreide im Wert von 4800€, so daß G noch einen Gewinn von 4800-(3*1200)=1200€ macht. Die primäre (also vor Steuern) Einkommensverteilung beträgt dann:
A: 1200€
B: 1200€
C: 1200€
D: 0€
G: 1200€
Da das Dorf aber eine soziale Marktwirtschaft ist, beschließt Bürgermeister S den D nicht einfach verhungern zu lassen, sondern von jetzt an eine Einkommenssteuer in Höhe von 16,6% auf alle Markteinkommen zu erheben um B so wenigstens die 800€ Als ALGII zukommen zu lassen, von denen man gerade so leben kann. Dann hat man nach Steuern und ALGII-Zahlung folgende sekundäre Einkommensverteilung:
A: 1000€
B: 1000€
C: 1000€
D: 800€
G: 1000€
Ist Bürgermeister S allerdings von der SPD, so ist er möglicherweise der Ansicht, daß G der alte Kapitalist schon reich genug ist und nicht auch noch 1000€ Gewinn machen muß. Er beschließt deshalb, einen allgemeinen Mindestlohn in höhe von 1600€ einzuführen, woraufhin G jetzt auch noch den C feuert. Denn dadurch verliert er zwar Getreide im Wert von 1200€, kann seine Lohnkosten aber um 1600€ senken. Mit seinen beiden verbleibenden Arbeitern A und B produziert Landbesitzer G jetzt noch Getreide im Wert von 3600€ und macht einen Gewinn von 3600-(2*1600)=400€. Als primäre Einkommensverteilung hat man dann:
A: 1600€
B: 1600€
C: 0€
D: 0€
G: 400€
Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit von 50% und der schlechten Wirtschaftslage ist Bürgermeister S von der SPD aber nicht mehr in der Lage den beiden Arbeitslosen C und D ihr ALGII zu zahlen und ist deshalb gezwungen, den Einkommenssteuersatz auf 44,4% zu erhöhen. Dann ergibt sich die folgende sekundäre Einkommensverteilung:
A: 889€
B: 889€
C: 800€
D: 800€
G: 222€
Soweit so gut. Das ganze Problem an der Sache ist, daß G mit seinem Gewinn von 222€ nicht mehr in der Lage ist, seinen rostenden Machinenpark zu erneuern. Lange kann das also nicht mehr so weitergehen, aber noch geht es ja.
Liegt unser Dorf ziemlich im Osten der Republik, so ist die Wahrscheinlichkeit allerdings nicht ganz gering, daß unser Bürgermeister S von der PDS ist. Der denkt sich dann vielleicht, daß auch 1600€ Mindestlohn eigentlich nicht reichen und daß G, dieser verdammte Ausbeuter ja immer noch Gewinn macht. Er beschließt deshalb, den Mindestlohn auf 2000€ zu erhöhen. Gerade als auch den Einkommenssteuersatz anpassen will, erreicht ihn allerdings die Nachricht, daß G jetzt auch noch A und B entlassen und seinen Hof dicht gemacht hat und sein Land lieber für 200€ an den Golfclub verpachtet. Als primäre Einkommensverteilung hat man dann also
A: 0€
B: 0€
C: 0€
D: 0€
G: 200€
Auch die sofortige Anhebung des Einkommenssteuersatzes auf 100% bringt nur noch geringe Linderung, u.a. da sich inzwischen auch G zum ALGII angemeldet hat. Leider muß aufgrund der schlechten Wirtschaftslage der ALGII-Regelsatz um 95% reduziert werden. Nach dieser wahrhaft radikalen sozialen Güterumverteilung kommt man dann schließlich zu folgendem Ergebnis.
A: 40€
B: 40€
C: 40€
D: 40€
G: 40€
Bleibt vielleicht anzumerken, daß unser PDS-Bürgermeister S bei der nächsten Wahl mit 100% der Stimmen in seinem Amt bestätigt wurde da alle außer ihm inzwischen verhungert waren.
Man kann sich nun auf den Standpunkt stellen, daß die sekundäre Einkommensverteilung nach der CDU- und selbst nach der SPD-Reform zumindest die Arbeitnehmer, die ihre jobs behalten haben besser gestellt hat und wen interessiert schon der Bonze G.
Da kommen nun aber die Gegner des Mindestlohns und sagen, daß man die gewünschte Einkommensumverteilung auch ohne Mindestlöhne und nur über Steuern so ausgestalten kann, daß sich alle Beteiligten besser stellen. Wenn man nämlich keine Mindestlöhne einführt, sondern diese auf dem markträumenden Niveau von 800€ beläßt, so wird G auch weiterhin alle vier Arbeiter beschäftigen und es wird Getreide im Wert von 5600€ produziert. Wenn man dann weiterhin statt Mindestlöhne eine Einkommensteuer von z.B. 50% erhebt und das dann anfallende Steueraufkommen von 2800€ in Form von Kombilöhnen oder sonstigen direkten Transfers gleichmäßig an die Arbeitnehmer verteilt, dann erhält man nämlich folgende sekundäre Einkommensverteilung:
A: 1100€
B: 1100€
C: 1100€
D: 1100€
G: 1200€
In dieser Situation ohne Mindestlöhne aber mit steuerfinanzierten Transfers sind sowohl die Arbeiter als auch der Landbesitzer besser gestellt als in jeder anderen sekundären Einkommensverteilung, die sich durch die Einführung von Mindestlöhnen in den obigen Beispielen erreichen ließ. Und deshalb sind Mindestlöhne kein effizientes Instrument für Einkommensumverteilungen.