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Original geschrieben von thomas_nld
Frage 1) Beruhigend ist auf jeden Fall zur Zeit, daß mir auch die smobil-Nummer nicht genommen werden kann. Wie ist es denn, wenn smobil seine Mobilfunkdienste nun einstellt? Habe ich dann auch das gesetzliche Recht auf die Nummer oder verschwimmt das in einem solchen Falle?
Äh naja das ist eine sehr theoretische Frage.
Die ausgehende Rufnummernportierung (Mobil- wie Fest) ist eine Dienstleistung die dir seitens eines Anbieters bei Vertragsende zusteht. Wer pleite ist, kann evtl. keine Dienstleistungen mehr erbringen. Aber das ist wirklich ein sehr weithergeholtes Szenario, um daß ich mir keine Gedanken machen würde. Sollte ein solcher Fall tatsächlich mal eintreten, würde mit Sicherheit der Anbieter, schlimmstenfalls der Netzbetreiber dafür sorgen, daß Rufnummern noch portiert werden können.
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Frage 2) Wenn ich nun einig werde mit dem bisherigen Anbieter meiner Festnetznummer (EWE Tel mit Vodafone-Zuhause-Vertrag), wie gehe ich dann mit der Portierung der Festnetznummer vor? Genau wie bei einer Rufnummerportierung im mobilen Bereich? Kann diese Nummer auch wirklich nicht verloren gehen? Sorry s.ude, habe Deinen Beitrag schon gelesen, aber mein Vertrauen in die Telefongesellschaften ist nicht gerade groß. Wenn die Nummer verloren geht, wäre das echt bitter, zumal sie auf Tausenden von Visitenkarten & Flyern draufsteht.
Naja dein Mißtrauen ist nicht ganz unberechtigt, bei Portierungen geht manchmal schon viel schief - es kann schonmal zu längerer Unerreichbarkeit kommen, wenn du wirklich zwei vollkommen depperte Anbieter hast (naja eigentlich reicht schon einer) und irgendwas technisch vermasselt wird und die Klärung sich hinzieht. Daß eine Rufnummer ganz verloren geht ist der allerschlimmste und seltenste Fall. Und dein Recht auf Rufnummernmitnahme bei Vertragsbeendigung kannst du im Zweifel Einklagen bzw. durch die Regulierungsbehörde im Schlichtungsverfahren mit Nachdruck einfordern, wenn der abgebende Anbieter Ärger macht. Aber jetzt wollen wir nicht so katastrophisieren. Täglich werden in Deutschland etliche Rufnummernportierungen abgewickelt und die meisten davon sicherlich ganz einwandfrei.
Zu deiner Frage bzgl. der allgemeinen Vorhergehensweise:
Grundsätzlich: Für Festnetzrufnummernportierungen gibt es immer spezielle Formulare, die auch verwendet werden müssen. Das Formular bekommst du von dem Anbieter, zu dem die Rufnummer portiert werden soll. Einfach dort (also wenns o2 werden soll eben bei o2) anrufen und sie mailen es dir, alternativ auf der Homepage suchen oder im Laden vorbeischauen.
Zunächst klärst du in deiner Situation, weil es um eine "virtuelle" Festnetzrufnummer zu einem Mobilfunkvertrag geht (Sonderfall), die Kündigungsfrage beim Altanbieter (s.u.).
Dann füllst das Formular beim neuen Anbieter korrekt aus, d.h. neben der betreffenden Festnetz-Rufnummer müssen insb. der Altanbieter und deine persönlichen Daten, die mit den Daten beim Altanbieter übereinstimmen sollten, absolut korrekt angegeben werden. Außerdem muss alles sehr leserlich sein, da sich die beteiligten Anbieter das Formular ggf. einige Male untereinander hin- und herschicken müssen (schlimmstenfalls per Fax -> Qualitätsverlust). Dann reichst du es beim neuen Anbieter ein - und zwar entweder direkt bei Abschluss des Vertrags beim neuen Anbieter, was teilweise sogar Bedingung ist, oder ggf. auch nachträglich nach Vertragsschluss mit dem neuen Anbieter (bei o2 geht letzteres z.B. auch, die bei Vertragsschluss sofort zugeteilte Homezone-Rufnummer wird dann am Portierungstag gegen die mitgebrachte getauscht). Dann wartest du weitere Nachricht vom neuen und alten Anbieter ab.
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Ich würde gerne diesen Tarif hier nutzen, da meine Freundin und ich mit o2 bisher recht zufrieden sind.
http://www.o2online.de/nw/tarife/mobile/o2-mobile-flat.html
- Zuhause erreichbar über eine kostenlose Festnetznummer
- Unbegrenzt zuhause und unterwegs ins dt. Festnetz und O2 Netz telefonieren
- Flatrate ins dt. Fest- und O2 Netz
Genau das, was ich brauche für 17 Euronen monatlichen Festpreis!
Gut, in dem Fall wäre die Vorhergehensweise also folgende:
1.)
Du erzielst mit dem Alt-Mobilfunkanbieter eine Klärung zu wann die virtuelle Festnetz-Rufnummer zur Portierung freigegeben werden würde. Schlimmstenfalls (meistens sogar) erhältst du die Auskunft: Erst bei Beendigung des zugrundeliegenden Mobilfunkvertrags oder, wenn die virtuelle Festnetzrufnummer ein optionaler, eigenständig kündbarer Bestandteil ist, ggf. auch nach Beendigung bloß der entsprechenden Tarifoption (wenn der zugrundeliegende Mobilfunkvertrag ohne die virtuelle Festnetznummer bestehen bleiben soll), jeweils nach ordentlicher Kündigung (zum Kündigungsweg s.u.!) im Rahmen der geltenden Laufzeiten und Kündigungsfristen. Das ist dann so und dagehen kannst du nichts tun - außer die Portierung dennoch zu früher beim neuen Anbieter zu beantragen und hoffen daß sie abweichend doch stillschweigend vorzeitig vom Altanbieter bearbeitet wird, was z.B. bei den virtuellen o2-Festnetzrufnummern (original o2) inoffiziell der Fall ist.
Wichtig: Du musst mit dem Altanbieter, da es sich um den Sonderfall "virtuelle" Festnetzrufnummer (Zuhause/Homezone) handelt, besprechen, ob sie vorher eine Kündigung von dir brauchen oder ob das Festnetz-Portierungsformular des neuen Anbieters, das immer eine Klausel bzgl. Ermächtigung zur Kündigung des Festnetz-Anschlusses beim Altanbieter in deinem Namen beinhaltet, aber eben eigentlich für den klassischen Festnetzbereich entworfen wurde, für eine Freigabe der virtuellen Festnetzrufnummer zur Portierung ausreicht.
Einige klassische Festnetzanbieter, insb. die Telekom, stehen (m.E. rechtswidrig) auf dem Standpunkt, eine Festnetzrufnummer wird nur zur Portierung freigegeben, wenn der Kunde nicht selbst gekündigt hat, sondern die Kündigung durch den neuen Anbieter im Rahmen des Antrags auf Portierung auf Basis der Kündigungsermächtigung auf dem Festnetz-Portierungsformular erfolgt.
Manche Mobilfunkanbieter hingegen (z.B. Vodafone) meinen, die Kündigungsklausel auf den standardisierten Festnetz-Portierungsformularen sei ja eben in ihrer Formulierung für den gewöhnlichen Festnetzbereich gedacht und bei virtuellen Festnetzrufnummern im Mobilfunk-Bereich uneindeutig, da nicht klar ist, was genau gekündigt werden soll (z.B. bei einer Festnetzrufnummer zum Mobilfunkvertrag als Wahl-Option nur die unabhängig vom eigentlichen Mobilfunkvertrag kündbare Festnetzrufnummern-Option oder der ganze Vertrag), weswegen auf eine inhaltlich eindeutige Kündigung durch den Kunden selbst im Vorhinein bestanden wird, bevor eine virtuelle Festnetzrufnummer zur Portierung freigegeben wird (ansonsten Ablehnung der Portierungsanfrage des neuen Anbieters für die virtuelle Festnetzrufnummer).
Es ist mit den Festnetz-Portierungen wie beim Stromanbieterwechsel: Wenn du selbst beim alten Stromanbieter kündigst, kannst du alles durcheinanderbringen. In manchen Spezialfällen, z.B. bei Sonderkündigung wegen Preiserhöhung, wird der alte Stromanbieter aber die Kündigung durch den neuen Stromanbieter über die Standard-Kündigungsermächtigung auf dem Wechselformular nicht akzeptieren sondern auf eine Kündigung entsprechenden Inhalts von dir selbst bestehen. Virtuelle Festnetzrufnummern aus Mobilfunkverträgen sind im Festnetz-Portierungswesen ein solcher Spezialfall.
Also dies mit dem Altanbieter der virtuellen Festnetzrufnummer unbedingt klären!
2.)
Du schließt den o2-Vertrag ab, entweder Online oder im Fachhandel. Im Handel hat den Vorteil, daß es bspw. hier im Forum von den Stammhändlern Angebote mit guten Auszahlungen oder Geräten gibt (jeweils aus den Vermittlungsprovisionen für die Fachhändler finanziert), die du bei o2 selbst (also Online oder in den o2-eigenen Läden) ohne Grundgebühraufpreis nicht bekommst (und Auszahlungen sowieso nicht).
Wichtig: Die Homezone-Adresse muss auf das selbe Ortsnetz lauten wie die zu portierende Festnetz-Rufnummer!
Am allerwichtigsten: Schließ einen original o2-Vertrag ab! Denselben Tarif gibts natürlich auch von den Serviceprovidern (Mobilcom-Debitel & Co.), vielleicht mit einem besseren Handyangebot usw. Aber(!) bei den Serviceprovidern kann es Beschränkungen wegen der eingehenden Portierungsmöglichkeiten geben (verursacht ja Arbeit...). Evtl. kann z.B. eine Festnetzrufnummer nicht oder nur mit Einschränkungen mitgebracht werden, d.h. du musst dich evtl. mit der Homezone-Rufnummer abgeben, die du neu zugeteilt bekommst. Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer geht ggf. nur bei Vertragsschluss und wenn der Händler sich kümmert und nicht nachträglich. Nochmal: Du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht gegenüber dem Altanbieter auf Freigabe (allerdings nicht kostenlos) deiner Rufnummer (Fest- oder Mobil) zur Mitnahme von dem Anbieter weg bei Vertragsende dort. Ob, in welchem Umfang oder zu welchem Zeitpunkt aber ein Anbieter den "Service" des Mitbringens einer bestehenden Fest- oder Mobilfunkrufnummer zu ihm hin ermöglicht, ist dessen freie unternehmerische Entscheidung.
3.)
Du reichst o2 bzw. dem Fachhändler entweder direkt bei Vertragsschluss oder nachträglich das korrekt ausgefüllte Festnetz-Portierungsformular ein.
4.)
Du wartest auf weitere Nachricht. Im Erfolgsfall erhältst du Mitteilung (mindestens von o2 als neuem Anbieter) über den Portierungstermin. Am Portierungstag überprüfst du, ob die Festnetz-Rufnummer wie gewünscht unter dem neuen Anschluss klingelt. Ist dies auch gegen Abend noch nicht der Fall, oder die Rufnummer dann immer noch tot, liegt eine Portierungsstörung vor, die kein Anlaß für Panik ist. In dem Fall meldest du dich bei dem aufnehmenden Anbieter (o2), der klären wird, wo das technische Problem liegt und sich (wenn nötig unter Einbeziehung des abgebenden Anbieters) um die Behebung kümmern wird.
5.)
Möchtest du für die virtuelle Festnetz-Rufnummer einen Telefonbucheintrag musst du diesen beim neuen Anbieter nach erfolgter Portierung beantragen. Ein eventuell vom alten Anbieter vorgenommener Telefonbucheintrag verfällt üblicherweise mit Vertragsende beim Altanbieter. Gesetzlich steht dir der Standard-Eintrag einer Rufnummer im allgemeinen Telefonbuch auf Kosten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters zu (gilt übrigens auch für Mobilfunkrufnummern). Die notwendigen Formulare kannst du beim neuen Anbieter anfordern.
6.)
Der Altanbieter wird dir meistens die ausgehende Portierung berechnen laut Preisliste (nachlesen oder nachfragen).
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Frage 3) Kommt o2 in dem Fall mit einer Portierung zweier Nummern (Festnetz und Mobil) von 2 unterschiedlichen Anbietern klar?
Ja das geht ganz wunderbar und bei o2 bzgl. beider Rufnummernarten auch nachträglich nach Vertragsschluss (die zum Vertrag vorerst erhaltenen Rufnummern verfallen dann) und auch dann, wenn sich für Festnetz- und Mobilfunkrufnummernportierung unterschiedliche Termine ergeben.
Es sind für o2 zwei eigenständige Vorgänge, die auch bei einem bereits laufenden Vertrag jederzeit durchgeführt werden können (original o2).
Bei (original) Vodafone als aufnehmendem Anbieter liefe es hingegen z.B. so: Mobilfunkrufnummernmitnahme muss zwingend bei Abschluss des Neuvertrags beantragt werden, Mobilfunkvertrag beginnt erst am Portierungstag der Mobilfunkrufnummer und die SIM-Karte lautet dann von Anfang an auf die mitgebrachte Mobilfunk-Nummer. Portierung der mitzubringenden Festnetz-Rufnummer auf die Zuhause-Option erfolgt im Nachgang, mit Aktivierung des Mobilfunkvertrags vorerst von Vodafone erhaltene neue Zuhause-Festnetzrufnummer wird am Portierungstag der Festnetz-Rufnummer durch die mitgebrachte Festnetz-Rufnummer ersetzt.
In deinem Fall füllst du zwei verschiedene Formulare bei o2 als neuem Anbieter aus: Das für die Festnetz- und das für die Mobilfunkrufnummernportierung. Beide findest du wie gesagt ggf. auf der o2-Homepage oder erhältst sie ganz sicher auf telefonische Nachfrage bei o2, im Shop oder vom Fachhändler. Und beide reichst du direkt bei Abschluss des Neuvertrags oder auch erst später ein und wartest jeweils auf weitere Nachricht.
Bitte schließ nur unbedingt einen original o2-Tarif ab und kein Angebot vom Mobilcom-Debitel, Talkline o.ä. (s.o.)!
Bei den Altanbietern entstehen dir wahrscheinlich insg. 2x Kosten, also beim Altanbieter der (virtuellen) Festnetznummer und beim Altanbieter der Mobilfunknummer jeweils das Entgelt für eine ausgehende Festnetz- bzw. Mobilfunkrufnummern-Portierung laut Preisliste.
Auch beim Altanbieter der zu portierenden Mobilfunkrufnummer sind natürlich Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten (das Recht auf Rufnummernmitnahme -gegenüber dem abgebenden Anbieter- besteht ja für den Fall und zum Zeitpunkt des Ende des Vertrags mit dem Anbieter). Hier muss im Allgemeinen auch von dir beim Altanbieter bestehender Laufzeitvertrag zu der zu portierenden Mobilfunkrufnummer selbst gekündigt werden. Der neue, aufnehmende Mobilfunkanbieter verlangt oft die Vorlage der Kündigungsbestätigung.
Bei Prepaidkarten braucht der Altanbieter eine Verzichtserklärung von dir, die quasi das Äquivalent zu einer Kündigung bei einem Laufzeitvertrag ist. Der neue Anbieter wird dir ein entsprechendes Standard-Formular, in das du nur noch den Altanbieter und deine Daten eintragen musst, zur Verfügung stellen. Das schickst du dann an den Altanbieter ab und das eigentliche Mobilfunknummern-Portierungsformular an den neuen Anbieter (o2). Die beteiligten Anbieter werden sich dann auf einen Portierungstermin einigen.
Bei o2 (original o2!) dürfte es derzeit sogar noch den 50€ Gesprächsguthaben-Bonus für Mobil-Rufnummernportierungen zu o2 geben (musst du auf der Homepage nachschauen). Das entschädigt dann etwas für die entstehenden Kosten beim Altanbieter für die ausgehende Mobilfunkrufnummern-Portierung dort.
Grundsätzlich gilt: Für eine nahtlose Erreichbarkeit wird bei Laufzeitverträgen die Portierung natürlich rechtzeitig beim neuen Anbieter beantragt, damit die beteiligten Unternehmen Zeit und Gelegenheit haben, die Daten auszutauschen und den genauen Portierungstermin festzulegen. Der kann aufgrund von Wochenenden / Feiertagen oder interner Abläufe mal geringfügig vom Vertragsende beim Altanbieter abweichen. Für eine durchgehende Erreichbarkeit mit allerhöchstens kurzer Unterbrechung sollten idealstenfalls die beteiligten Anbieter aber immer sorgen, und der genaue Portierungstermin wird dem Kunden auch rechtzeitig vorher bekanntgegeben, mindestens durch den neuen, aufnehmenden Anbieter. Der neue, aufnehmende Anbieter ist im Fest- wie Mobilbereich auch Ansprechpartner, falls es im Zuge der Portierungsdurchführung zu technischen Problemen kommt (Rufnummer sollte eigentlich portiert sein, ist aber wider erwarten nicht erreichbar usw.).
Mobilfunkrufnummern können zwar gemäß der allgemeinen Abläufe unter den Anbietern noch eine Weile nach bereits eingetretener Beendigung eines Laufzeitvertrags oder ggf. Deaktivierung einer Prepaidkarte beim Altanbieter portiert werden, sind aber dann in der Zwischenzeit natürlich eine Weile nicht zu erreichen. Selbiges kann passieren, wenn die Portierung einer Mobilfunkrufnummer aus einem Laufzeitvertrag erst zu kurz vor geplantem Vertragsende mit dem Altanbieter beim neuen Mobilfunkanbieter beantragt wurde.
Für den Festnetzbereich gilt: Laut Bundesnetzagentur steht es dem Altanbieter ausdrücklich frei (obwohl das eigentlich Empfehlungen der Bundesnetzagentur an anderer Stelle widerspricht), wenn der Kunde gekündigt hatte einen Festnetz-Portierungsantrag nicht mehr zu bearbeiten, falls dieser erst nach bereits eingetretenem Vertragsende beim alten Anbieter (echter oder virtueller Festnetzrufnummern) eintrifft.
Soll im Festnetzbereich die Kündigung des Anschlusses beim Altanbieter durch den Festnetz-Portierungsantrag und der darin enthaltenen Kündigungsvollmacht erfolgen, weil z.B. der alte Festnetzanbieter bei ausgehenden Festnetzrufnummern-Portierungen auf diese Verfahrensweise besteht (z.B. Telekom und im Übrigen zu der Problematik s.o.), muss der Kunde so viel Zeit einkalkulieren, daß mit dem Zeitpunkt des Eintreffens des Festnetz-Portierungsantrags beim Altanbieter etwaige Kündigungsfristen beim Altanbieter noch eingehalten sind (abermals mit einem Stromanbieterwechsel vergleichbar). Der neue Festnetz-Anbieter oder Anbieter von virtuellen Festnetzrufnummern wird ja nämlich eine gewisse Bearbeitungszeit brauchen, um das Festnetz-Portierungsformular an den Altanbieter weiterzuleiten, und bzgl. Kündigungsfristen zählt der Eingang dort (beim alten Festnetzanbieter). Und das Einreichen des Portierungsformulars - im Festnetz-, wie Mobilfunkbereich - beim Altanbieter erfolgt ja schließlich immer durch den neuen Anbieter (der den Antrag - im Festnetzbereich einschl. Kündigungsvollmacht - zuvor vom Kunden erhalten hat) und nie durch den Kunden selbst.
PS:
Wenn jetzt noch Fragen offen sind weiß ich auch nicht...