Wer weiß, wie der Song heißt, der bei der Vodafone-Hotline in der Warteschlange gespielt wird?
Beiträge von s.ude
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Zitat
Original geschrieben von Handyfreak22
Du kannst in der Regel bis zu 12 Monate geltend machen, hatte mal einen Kollegen bei Vodafone der mir das erklärt hat. Ich weiss aber nicht ob es stimmt!Nööö, seh ich nicht so, dass es nur bis zu 12 Monaten geltend gemacht werden kann ... ich verstehe die zivilrechtlichen verjährungsfristen da etwas anders. Ist wirklich eine ungerechtfertigte Bereicherung, aus der gewisse Ansprüche gegenüber dem Bereicherten resultieren, für die die jeweils gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen gelten.
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Da du rechtschutzversichert bist, einfach gleich mit der Angelegenheit zum Anwalt.
Bums, aus.
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@ petersandi
Die vermeintlichen 30 Tage Widerrufsrecht bei Ebay basieren auch nur auf einem einzigen Urteil betr. des Zeitpunkts der erfolgten Widerrufsbelehrung.
Im Gesetzestext stehen immer noch 14 Tage und es ist lediglich im Moment zu empfehlen, als gewerblicher Verkäufer bei Ebay sicherheitshalber die 30 Tage einzuräumen, solange die rechtliche Situation noch nicht ganz endgültig gekärt ist.
Was ich meine, ist, dass die Bahn auch Juristen hat und ich als juristischer Laie die Argumentation der Bahn, dass auf Ebay sehr wohl Fahrkarten und keine Gutscheine auf Fahrkarten verkauft werden, und es für Fahrkarten kein Widerrufsrecht gibt, plausibel finde. Aber das weißt du ja schon ;).
Die Verbraucherzentralen wollen einfach gerade auch mal was zu sagen haben...
Im Übrigen gibts bei etlichen anderen Sparangeboten der Bahn auch kein Umtauschrecht, und jetzt nur mal rein lebenspraktisch und nicht spitzfindig-juristisch gesprochen, lassen sich solche Angebote auch nur zu diesen Preisen kalkulieren, wenn man beispielsweise den Umtausch ausschließt. Ansonsten wäre ja auch die Gerechtigkeit gegenüber den Normalpreis zahlenden Kunden nicht mehr gegeben (da du ja so wehement die Kundenposition hier vertrittst).
War wahrscheinlich das letzte Mal, dass die Bahn eine derartige Aktion startet - über die ich mich sehr gefreut habe und die mir persönlich viel Geld gespart hat.
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Bist du rechtsschutzversichert?
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Zitat
Original geschrieben von Sliders
EDIT: nicht mein Fall, aber generell würde mich mal folgendes interessieren: Käufer kauft Ticket, merkt, dass die Ware 1 Tag später günstiger ist zB wie bei diesen 66Eur Tickets. Er bezahlt daher nicht, weil er es doch nicht haben will. Kann die Bahn was dagegen machen? Es ist sicherlich ein Fakt, das hier bei dieser Auktion öfters bei ebay auftauchen wird, daher frage ich mal neugierig nach.Rein juristisch kann die Bahn da sehr viel gegen machen. Und zwar deftig.
Ob sie es praktisch tun wird, weiß keiner. Gerade wenn sich die Verbraucherzentralen gerade schon juristisch aus dem Fenster lehnen soweit es geht... Naja.
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Oder du gehst wegen der Vertragsübernahme einfach in einen o2-Shop...
Wenns zu deinem Vertrag das Handy bei o2 selbst im Rahmen einer Vertragsverlängerung nur für 140,-€ gibt, ist das so.
Du kannst höchstens noch versuchen ein besseres Angebot von einem unabhängigen Händler einzuholen oder genau durchrechnen, ob sich das Upgrade in einen höheren Tarif nur wegen des Handys mit den Mehrkosten über die 24 Monate überhaupt lohnt.
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Auch wieder typisch Mogelcom...
Also:
Auf deiner Rechnung steht ja "der Betrag wird innerhalb von X Tagen" oder "der Betrag wird am/ab X.X.XX" von Ihrem Girokonto blablabla eingezogen.
Daran muss sich Mogelcom meines Erachtens auch halten. Sollten Sie früher abbuchen, und deswegen kommt es wegen mangelnder Deckung zu einer Rücklastschrift, würde ich denen ein paar Takte erzählen.
Also: Was auf der Rechnung steht bzgl. Einzugsdatum wäre für mich als Kunde verbindlich.
Aber jetzt frag nicht wie das eigentlich genau juristisch aussieht...
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Ich verstehe nur Bahnhof...
Welche Rechnung und wieviel Grundgebühr wurde überzahlt?
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Warum gerade der Name :D?