Beiträge von nehvada

    muss ich nachher mal zu hause schaun, bin mir nicht sicher wo das steht.


    edit:


    steht sogar zweimal drauf auf dem barcode-aufkleber.


    einmal als überschrift: MB490DN/A iPhone 3G Black 8GB


    und als (1P) Part No. MB490DN/A

    du brauchst die Modellnummer, zu finden unter


    Einstellungen -> Allgemein -> Info


    nicht die seriennummer! ist in meinem zitat von der vorherigen seite falsch.


    so muss es heissen:


    Zitat

    Die genau Herkunft des iPhone3G lässt sich anhand der Modellnummer ermitteln. Somit kann auch festgestellt werden, ob das iPhone3G vom Werk aus frei von Sim- und Netsperre ist. Zu finden ist die Modellnummer unter Einstellungen > Allgemein > Info | Modell


    Zum Beispiel MB490DN = iPhone 3G 8GB schwarz, Deutschland T-Mobile.

    Zitat

    Original geschrieben von fonya
    Wenn ich dazu komme dann teste ich das heute Nachmittag mal...


    geht leider nicht, das gerät muss im halter stecken damit bluetooth funktioniert. damit wäre die BT verbindung ja völlig sinnlos :rolleyes: werde mir wohl eine andere lösung überlegen müssen...


    Zitat

    Original geschrieben von CityCobra
    Evtl. mache ich ja auch einen Gedankenfehler, aber wenn ich den Preis des TomTom Car Kits mit dem der TomTom Navi Software addiere, komme ich auf eine Summe bei der ich mir ja gleich ein mobiles Navi wie z.B. eins von Garmin kaufen kann und bin damit evtl. sogar noch flexibler.
    Welchen Sinn macht es dann überhaupt für das gleiche Geld sein iPhone aufzurüsten?


    den halter muss man ja nicht unbedingt kaufen, wenn man mit dem gps-empfang zufrieden ist. und wenn doch dann hat man auch kein zweites gerät im auto rumfliegen, welches gerne mal geklaut wird, sondern hat alles "gebündelt" in der hosentasche. und wenn dir das iPhone geklaut wird kannst du die software auf das neue gerät aufspielen und hast die kosten für die navigation nicht verloren.

    ganz besonders wichtig ist übrigens dass...


    1. AGB gegenüber Endverbrauchern
    a) überflüssig sind, weil
    b) nur das BGB bindend ist


    2. weder die AGB noch sonstige bestandteile der artikelbeschreibung oder der widerrufsbelehrung passagen enthalten dürfen, die über die aktuell gesetzlich vorgeschriebene widerrufsbelehrung hinaus gehen. selbst eine als bitte formulierte sache wie "nicht unfrei zurück senden!" ist unzulässig und abmahnfähig.

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Also wir nehmen grundsätzlich niemals unfreie Sendungen entgegen. ...


    dazu seit ihr aber verpflichtet, der kunde muss halt nur seine pflicht zur einhaltung der verhältnismäßigkeit bei den portokosten einhalten. das hat er mit der unfreien rücksendung nicht getan und daher dürft ihr die portodifferenz abziehen.


    und was bringt euch das die abzulehnen? ausser verärgerter kunden?