ZitatOriginal geschrieben von max4you
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Wie schon geschrieben wurde, zahlt die Haftpflicht maximal den Zeitwert. Begründet wird dieses mit der Tatsache, dass der Schädiger den Geschädigten so stellen muss, als ob der Schaden nicht entstanden wäre. Da kein neuer - sondern ein gebrauchter - Rechner beschädigt wurde, gibt es auch nur einen entsprechenden Wertersatz.
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kann ich nicht bestätigen, mir wurde damals der wiederbeschaffungswert erstattet, als der fernseher wegen blitzschlag abgeraucht war. der alte tv war noch etwa 200,- DM wert, ich durfte einen neuen, gleichwertigen für 400,- DM kaufen.