Beiträge von hasenhirn

    das seh ich teilweise anders:


    wieso willst du für eine kontoauskunft oder die bestellung einer neuen ec-karte ein legitimationsdokument? das ist nirgends so vorgeschrieben gem. gesetz, allenfalls eine interne anweisung, was ich ebenfalls bezweifle. dann müsstest du auch für jede auszahlung einen ausweis verlangen - da reicht dir doch auch die ec-karte, und die hat im gegensatz zum führerschein kein lichtbild und könnte auch gestohlen/gefunden sein...


    es gibt sehr viel andere möglichkeiten den kontoinhaber zu identifizieren, höhe geldeingang abfragen, daueraufträge etc.


    ausweiskopien werden i.d.R. sehr wohl gespeichert in einem Dokumentenmanagementsystem oder klassisch Kopie im Ordner. Ebenso wie die Unterschrift, also hätte man da auch ein zusätzliches Mittel den Vorsprechenden zu verifizieren.


    dass karten nicht gleich kontosperre bedeutet weiss doch der normale kunde nicht zu unterscheiden, dazu müsste er die unterschiede ELV, POS etc. kennen. Der denkt doch zurecht: Karte gesperrt --> keiner kann ans Konto.


    Dass die Bank das Konto nach der geschilderten Geschichte nicht überwachen muss würde ich ebenfalls nicht so stehen lassen. Da kann man schon über vernachlässigung der sorgfaltspflicht oder eben falschberatung (keine Kontensperre) nachdenken... da muss man am schalter schon nachfragen, warum der kunde die karten sperren will und dann erkennen, dass es damit nicht getan ist.
    hier hat sich die bank aber kräftig fehlverhalten anstelle dem kunden zu helfen.

    also wenn die nichtmal eine neue karte bestellen können und diese nach hause schicken wollen, dann werden die erst recht nicht auskunft über ein konto geben - das verstehe ich schon. was ich nicht verstehe, ist dass man sich als kunde damit abspeisen lässt.
    eine bank muss ja wohl nach vorsprache das risiko erkennen und ggf. selbst das konto überwachen, insbesondere bei lastschriften. denke, da haben sich bank und kunde unglücklich verhalten. der bank schreibe ich aber zu, dass sie die risiken und vorgehensweisen besser kennen muss. der kunde denkt doch, karte gesperrt und gut ist...



    wie ich bereits geschrieben habe ist zur ausstellung einer ec-karte kein ausweis zwingend vorzulegen, eine legitimation gem. § 154 AO ist zur Kontoeröffnung vorgeschrieben, das ist ein wichtiger unterschied! und wenn das konto eröffnet ist und die ausweiskopie gespeichert ist ist es doch ein leichtes für die bank, dort nachzusehen, das bild zu vergleichen und dann führerschein etc. zu akzeptieren.



    zur frage: immer an "deine" bank wenden, die sollen sich um dich als kunden kümmern und die lastschrift rückbuchen. die andere spasse hat mit dir nichts zu tun, ausser dass sie wohl für die rls haftet. wie gesagt, nicht vom hier offensichtlich unfähigen schalterpersonal oder berater abspeisen lassen, gleich zum geschäftstellenleiter.

    ich musste auch zahlen, in bayern ist es noch teurer.


    hab mich auch geärgert, denn als voll geschäftsfähiger ist man nie eingetreten. aber wie gesagt, der betrag ist sehr schnell reingeholt, wenn man ordentlich verdient. mir wäre das auch egal, allein das befreite gefühl ist es wert und wer nicht gläubig ist stellt ein besseres inneres gleichgewicht her.


    spassig find ich immer in diskussionen, dass viele nicht dran glauben aber aus furcht vor eltern und verwandten nicht austreten - was sind das eigentlich für leute ohne rückrat?


    p.s.; wenn du schonmal dabei bist staat und kirche zu trennen, dann trenne auch statt und rundfunk...

    also eins mal vorneweg: sparkasse gelsenkirchen wäre schon lange nicht mehr meine bank!


    1. ist es eine frechheit, den kunden solange keine karte auszustellen, bis er einen neuen perso bringt. geht gar nicht. jeder hat wohl einen führerschein, ausweis von arbeitgeber etc., der zwar kein offizielles ausweisdokument ist, aber den die bank akzeptieren kann. denn gem. AO ist eine Legitimation zur Eröffnung gesetzlich vorgeschrieben! Die Bank geht auch kaum ein Risiko ein, denn die Karte wird i.d.R. dem Empfänger zugeschickt, landet also im Postkasten.



    2. kennt sich die spasse nicht mit den rechtl. vorgaben aus, insbesondere dem lastschriftabkommen. die allg. 6-wochen-frist gilt nur, wenn auch eine einzugsermächtigung erteilt wurde vom kontoinhaber. dies ist hier ja offensichtlich nicht der fall - daher gelten die gesetzl. verjährungsfristen. es ist also bei nie erteilter einzugsermächtigung sehr wohl eine rückbuchung möglich, allerdings nicht mehr so einfach mit einem einfachen tastendruck. ein gut ausgebildeter banker weiss das aber, scheint dort nicht der fall zu sein.
    das risiko der rückgabe trägt die einreicherbank, da liegt wohl der grund, dass man nichts macht bzw. sich blöd stellt - beides sind sparkassen ;)



    --> lösungsvorschlag: besorgt euch sofort einen termin beim geschäftstellenleiter und verlangt klärung und rückgabe gem. gesetz. lehnt er dies ab, brief an den vorstand und die verbraucherzentrale in kopie. spätestens da wird man euch das geld auch kulanz zurückbuchen, wenn man seinen ruf nicht völlig ruinieren will als bank.

    die werden bestimmt auch als erstes kundendaten an die GEZ melden.


    ich würde sofort kündigen, zahle doch nicht viel geld um dann wenn ich lust auf sauereien verspüre muss ich wieder in die videothek.


    als nächstes werden wohl kritische foren abgeschaltet...


    für mich wirds zeit, dass eine art open-source internet entsteht, also ohne staatliche oder sonstige kontrolle.

    Suche Samsung E590 mit möglichst günstiger Vertragskombination. Insgesamt sollten unter 150.- rauskommen für Handy und Grundgebühr.


    Wer kann da was anbieten?

    glaub nicht, dass die länger halten, aber man hat eben den anschein. statt täglich wöchentlich zu tragen bedeutet statt halbes jahr haltedauer eben 180 wochen --> 3,5 Jahre.


    Hab noch keine gekauft, Gallus hab ich ganz nette gesehen für 79.- oder Dockers für 59.-. Dockers hab ich Segelschuhe, die halten super. Werde morgen nochmals gucken gehen, wenn ich Zeit habe.