Beiträge von Vieltaenzer

    Vertrag ist Vertrag


    Hallo,
    Verträge sind - falls nicht sittenwidrig - in der BRD gültig, auch wenn sie sehr alt sind. Also besenrein. Aber vielleicht den Vermieter fragen, auf welcher Rechtsgrundlage er renoviert haben möchte. Es kann ja sein, daß noch ein neuerer Vertrag oder Zusatzvereinbarung abgeschlossen ist.
    Grüße
    Jürgen

    Welche Teelichte sind empfehlenswert?


    Hallo,
    durch meine neue Freundin habe ich jetzt einen hohen Teelichtverbrauch. Da habe ich kürzlich eine 5034 Pakcung bei Kaufland gekauft, bin aber mit den nicht so recht zufrieden. Wegen des hohen Verbrauchs ist für mich der Preis je Stunde Brenndauer wichtig, was ist sonst noch zu beachten? Ich suche Empfehlungen von irgendwelche Ketten, z.B. Drogerien, Kaufhäuser, damit ich diese auch in Thüringen bekomme.
    Vielen Dank und ein gutes 2009!
    Jürgen

    Hallo,
    das Schreiben ist echt, es steht drin, daß man eine Zahlungsaufforderung abwarten soll; ich habe beim Amtsgericht angerufen.
    Zur Entlastung der Gerichte ist es beim Verdacht auf kleine Vergehen nicht unüblich, so zu verfahren. Nur bei Einspruch kommt es dann ggf. zur Verhandlung.
    Den Einspruch habe ich eben abgeschickt.
    Die Karte ist Mitte letzten Jahres mißbraucht worden.
    Grüße
    Jürgen

    Hallo,
    danke für eure Antworten. Ich habe eben meinen Anwalt des geringsten Mißtrauens versucht anzurufen, der ist erstmal im Urlaub. Daher werde ich wohl erstmal Einspruch einlegen.
    Es hat mich auch gewundert, daß gleich ein Strafbefehl kam. Kann es sein, daß so das Gericht versucht, kleinere Fälle ohne Gerichtsverhandlung abzuschließen?
    Grüße
    Jürgen

    Hallo,
    ich weiß, daß dies nicht das optimale Forum dafür ist. Beim weiteren lesen wirds vielleicht verständlicher.


    Ich habe von einem Amtsgericht einen Strafbefehl erhalten, mit der egründung, daß ich versucht habe, mir kostenpflichtige Internetleistungen zu erschleichen. Ich soll angeblich die Bankverbindung eines - mir unbekannten Menschen - angegeben haben und mir eine PIN auf mein Handy übersendet lassen haben, worauf die Internetfirma die Leistung freigab und vom Konto abbuchte. Ich soll nun 30 Tagessätze bezahlen oder solange ins Gefängnis.


    Da ich weder sowas mache noch den Zeugen noch den Internetanbieter nicht kenne, habe ich mich zuerst sehr gewundert, dann dachte ich, jemand möchte mir was auswischen, etwas später kam mir die Idee, daß ich ja vor einiger Zeit O2-Karten auf mich registrieren lassen habe, diese abtelefoniert und dann bei eBay weiterverkauft habe. Auf diesen Wege wird wohl der Staatsanwalt an meine Adressdaten gekommen sein.
    Reicht es hier Einspruch zu erheben oder sollte ich lieber einen Anwalt einschalten?


    Das ist das Erste Schreiben, was ich bekommen habe, ohne vorherige Verhandlung. Es wird mir jedoch die Möglichkeit gegeben, Einspruch zu erheben.


    Viele Grüße
    Jürgen