Das Übernameformular wurde beigelegt, vom Vorbesitzer Name und Unterschrift, aber keine Adresse eingetragen, das Feld des Vermittlers blieb ganz frei. Ich soll meine Adresse, Kundenkennwort und Datum eintragen, Tel.-Nr. ist erwünscht.
Ich glaube, das Beste ist es, wenn ich die Karten bald abtelefoniere und dann die Registrierung evtl. mit Kundigung? zu VF schicke.
Rechtlich mache ich mir keine Gedanken (mehr), aber VF hat ja die Mobilnummern, und kann ja wohl auch dadurch nachvollziehen, wer mir die SIM-Karten verkauft hat, dieser könnte dann evtl. einen Rüffel von VF bekommen, daß er das nicht darf? Dies ist eigentlich meine größte Befürchtung.
0171: Danke für deine ausführliche Antwort und die AGB. Danach kann ja VF ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen. Da sie dann aber das Guthaben (§ 6.5) auszahlen müssen, werden sie sich hüten. Aber warum sollte der alte Kunde die Karte sperren lassen. Ich kann doch sowieso nicht mehr telefonieren als drauf ist. Der alte Kunde bekommt doch wohl nie etwas mit, was mit der Karte passiert, oder doch? Daher sieht es wohl zumindest rechtlich ganz gut für mich aus.
Auch widerspricht sich die AGB mit dem Formular. Auf dem Formular wird keine Kopie des Personalausweises verlangt. Auch steht in der AGB, daß die Übernahme vorher beantragt werden muß, die Karten und Formulare habe ich dagegen schon.
Du meinst, VF macht das nur, um die geseztliche Pflicht für die Behörden zu erfüllen?
Ob Vodafone mich umregistriert ist mir eigentlich egal, ich sehe eigentlich keinen Unterschied, ob man eine Prepaid-Karte oder eine Briefmarke jemand anderen gibt.
Kali: Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich im Internet die Benutzerdaten ändern kann. Man braucht doch wohl zur Mobilnummer das entsprechende Kennwort, bevor man auf die Daten zugreifen kann.
Latzel: Dann muß Vodafone doch nach § 6.5 der AGB das Guthaben, das (noch) drauf ist zurückzahlen! An mich oder den alten Kunden?