ZitatOriginal geschrieben von KrowBill
Nochmal zum mitschreiben: Mithören an sich ist noch irgendwie 'ne Grauzone (kann man sich immer noch rausreden vonwegen "Versehen" und so).
Nö, ist keine Grauzone. Du hast doch den entsprechenden Gesetzestext zitiert. Ist wie mit anderen Straftaten auch, wird man erwischt, muß man zahlen.
OK, viele versuchen sich bei Verkehrskontrollen auch immer rauszureden mit von wegen "Versehen" und so, aber damit kommt man selten durch ![]()
Übrigens gibt es etliche Urteile, wo Leute zahlen mussten, die lediglich mit einem ausgeschalteten Gerät erwischt wurden, wo die entsprechende Frequenz eingestellt war. Selbst einige Verurteilungen gibt es, wo diese Frequenz lediglich in einer Liste (z.B. in einem Scanner) abgespeichert war.
Nee, da ist die Rennleitung recht unwitzig, wenn man erwischt wird ![]()
ZitatOriginal geschrieben von KrowBill
Aber zu berichen, DASS man reingehört hat und dann noch zu sagen WAS das war ist definitiv strafbar! Soviel zu dem Thema.
Wie gesagt, auch ersteres ist schon strafbar. Aber wo kein Kläger, da kein Richter ![]()