ZitatOriginal geschrieben von Blondinenfreund
In unseren GG steht eindeutig:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Das sind ja genau die Punkte, auf die sich die Raucher auch immer gerne berufen. Nur bei den Rauchen lassen die halt immer gerne die hälfte des Textes weg:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
Die Freiheit der Person ist unverletzlich
Wenn man im Grunde wirklich mal das GG heranzieht, wäre das Rauchen überall dort verboten, wo sich weitere Personen aufhalten. Das würde auch in den eigenen vier Wänden gelten, wenn z.B. Kinder (die ja sogar noch einem besonderen Schutz unterliegen) vorhanden sind.
Aber die Raucher haben in der Vergangenheit ja schon immer gerne sich die Gesetze so zurecht gelegt, wie sie es wollten.