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Original geschrieben von ChickenHawk
Bei den Klagen geht es gar nicht um die Frage ob rauchen jetzt schädlich ist oder nicht, sondern die Gaststättenbetreiber und Wirte wollen vor Gericht klären lassen, ob die Nichtraucherschutzgesetze mit dem Grundgesetz bzw. der dort verankerten Berufs- und Eigentumsfreiheit vereinbar ist, zu deutsch ob man jemandem denn einfach so per Gesetz verbieten darf, dass in seiner Kneipe geraucht wird oder nicht.
Ich frage mich, wo im Grundgesetz das Recht auf Körperverletzung verankert ist.
Das ist das, was ich bei dieser ganzen Debatte nicht verstehe. Es ist nun mal so, das Passivrauchen im Grunde den Tatbestand einer Körperverletzung darstellt. Wenn mir in einer Kneipe ein anderer Gast einfach mal so eins auf die 12 haut, dann kann auch kein Wirt klagen, das wenn die Schläger fern bleiben, er ja mit Umsatzeinbussen zu kämpfen hat.
Also da fehlt es mir irgendwie an der nötigen Vorstellungskraft, das zu verstehen oder verstehen zu wollen. Und die Gerichte, die solche Klagen zulassen, verstehe ich noch weniger.
Meines erachtens geht es hier nicht explizit um ein Nichtrauchergesetz, sondern darum, das die vorsetzliche Körperverletzung auf Seite der Rauche aufhört. Irgendwie vergessen das wohl einige.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Die Wirt begründen ihre Klage dabei mit teilweise drastischen Umsatzeinnahmen, da scheinbar nicht in jeder Lokalität der fehlende Umsatz durch Raucher von neuen Gästen wett gemacht wird.
Das ist die übliche Polemik. Wie damals, als der Kat eingeführt werden sollte. Was wurde da von Umsatzeinbussen und steigenen Arbeitslosenzahlen gemeckert.
Es mag sein, das sich Anfangs das ganze etwas verlagert, aber am Schluss werden die Läden wieder genau so voll sein, wie vorher. Das kann man ganz gut auch im Ausland beobachten, wo sogar nach einiger Zeit die Umsätze gestiegen sind, weil viele Leute wieder in die Gaststätten gingen, die vorher keine Lust mehr darauf hatten, langsam aber sicher Ihre Gesundheit von anderen ruinieren zu lassen.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Das Gericht wird daher klären müssen, welches "Gut" hier schützenswerter ist.
Da machen es sich die Gerichte ja meistens einfach, und stellen den wirtschaftlichen Faktor gerne über alles andere.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Ein Nichtraucher der weiß dass in bestimmten Lokalitäten geraucht wird kann diesen freiwillig wegbleiben, ein Gastwirt dem per Gesetz vorgeschrieben wird wie er seinen Laden zu führen hat hat weniger Möglichkeiten.
Wann kommen dann endlich die Schilder an bestimmte Läden mit der Aufschrift "Wenn Sie keine auf die Fresse haben wollen, dann bitte diesem Laden fernbleiben" ???
Warum sollte einem Gastwirt das "Recht" auch vorsätzliche Körperverletzung eingeräumt werden?
Demnächst steht dann in Hamburg, St. Pauli auf Schildern "Hier müssen Sie damit rechnen, erschossen zu werden". Dann werden halt die Gesetze so geändert, das Totschlag und Mord zugunsten der wirtschaftlichen Situation der Puffbesitzer zugelassen wird. Wer das nicht will, kann ja fernbleiben. (Ja ich weiss, ist etwas übertrieben und schwer mit Polemik besetzt)
Aber ganz ehrlich, warum sollten die fernbleiben, die KEINEN Schaden anrichten. Warum macht man es nicht so, das man den Störer einfach fernhält?
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Original geschrieben von ChickenHawk
Man kann davon halten was man will, die Wirte nutzen dabei aber nur die ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel, von daher sollte man sich da nicht im Vorfeld schon über Gebühr aufregen denn ob und was das Gericht da entscheidet steht doch eh noch in den Sternen.
Doch, darüber muss man sich aufregen. Schon alleine mit welchen "Ausreden" hier das recht auf Körperverletzung "eingeklagt" werden soll. Es gibt andere Bereiche, wenn dort die selben Argumente vorgebracht würden, kämen direkt die Kommentare von wegen "braune Ecke" und Rassismus. Aber wenn es ums Rauchen geht, scheint wohl alles erlaubt zu sein.