Geklaut jetzt nicht gerade, aber die Rechte entsprechend gekauft. ![]()
Beiträge von diger
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Original geschrieben von hecke
Auch wenn es gaaaanz weit vor meiner Zeit war:
Wie wäre es mit Tutti Frutti?Und noch länger davor, lief genau diese Show schon im italienischen TV. Die deutsche Variante war schon ein 1:1 Abklatsch

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Original geschrieben von SpeedTriple
Wie wäre es mit dem Wort zum Sonntag?
Sowas hat kein anderer Sender im Programm, oder?
Doch, auf irgendeinem der Unterschichten-Sender gibt es auch sowas. Zumindest quarkt da ein paar Minuten so ein "Kuttenträger" (allerdings ohne Kutte
) irgendwas zum Tage jede Woche.Habe es allerdings auf die schnelle jetzt nicht bei tvtv.de gefunden.
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
EDIT: Was mir spontan einfällt: Sendung mit der Maus!Das versucht doch Pro7 seit Jahren mit Galileo nach zu machen. Allerdings auf einem wesentlich niedrigeren Niveau.

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Gibt es überhaupt Autovermietungen, wo man ohne Kreditkarte keine horrende Kaution hinterlegen muss?
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Original geschrieben von Gunn
PS ich dachte erst auch Godzille wäre wieder da.Kann mir mal einer diesen "running gag" erklären :confused:
(Muss ich wohl verpasst haben) -
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Original geschrieben von Partybombe
Ähm wie schon gesagt, wenn es brennt rennt man erstmal aus der Wohnung. Unten angekommen stellt man dann fest, dass die Haustür abgeschlossen ist und muss wieder hochlaufen (in die brennende Wohnung) um aus dem Haus zu kommen. Was hat das mit Godzilla zu tun?Daher nochmals: Wenn man die Wohnungstüre abgeschlossen hat und den Schlüssel stecken lässt, hat mal also im Notfall den Schlüssel sowieso in der Hand. Und wenn man diesen auf dem Weg zur Haustüre dann nicht weg wirft, muss man nicht zurück laufen

Die Frage ist jetzt eher, ob es Dir nun um eine Grundsatzdiskussion geht, ob eine Haustüre abgeschlossen sein muss, bzw. sein darf, oder Du einfach keine Idee hast, wie Du im Notfall den Schlüssel zur Hand haben kannst? Also zumindest letztere quälende Frage konnten wir Dir beantworten

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Original geschrieben von Timba69
Das Rückgaberecht muß nicht unbedingt in den AGBs stehen, um Vertragsbestandteil zu werden.Warum sollte man in den AGBs auch etwas reinschreiben, was es faktisch hier in Deutschland nicht gibt?
Und was es nicht gibt, kann auch nicht Vertragsbestandteil werden.
Randel Burton & _QT_ haben aber schon alles RICHTIGE zu dem Thema gesagt

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http://www.sixti.com/de/car_rental_conditions/index_DE.html
Mindestalter: 18 Jahre (sofern Du nicht eine E-Klasse brauchst
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Original geschrieben von HausMaus
also scheint es auch zu helfen.ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von http://de.wikipedia.org/wiki/Hopi-Kerze
Da es keinerlei Belege für eine Wirksamkeit dieser Anwendungen gibt, werden sie von der wissenschaftlichen Medizin abgelehnt. HNO-Ärzte warnen vor der Verbrennungsgefahr des empfindlichen Trommelfells durch heißes Wachs. Um dies zu vermeiden, werden Ohrkerzen mit Tropfschutz angeboten.Das Trommelfell schließt den äußeren Gehörgang luftdicht ab. Ein Luftstrom aus dem Mittelohr oder gar der Eustachischen Röhre wäre nur bei einem Defekt des Trommelfells im Rahmen einer schweren Erkrankung des Mittelohrs oder einer Perforation des Trommelfells denkbar, bei der sich jedoch die Anwendung einer Ohrenkerze verbietet. In allen anderen Fällen ist ein Luftstrom aus dem Mittelohr auszuschließen.
Auch aus physikalischer Sicht ist der "Kamineffekt" nicht plausibel, da der geringe Unterdruck allein nicht ausreicht, um die Ablagerungen, die zudem nicht näher charakterisiert werden, zu transportieren. Ebenso ist der Begriff "Schlacke" biologisch kaum haltbar: Die hier (und ebenso in diversen "Entschlackungskuren") postulierte Ansammlung von Verbrennungsückständen in Form von Schlacke findet im Körper nicht statt. Aus der Sicht der wissenschaftlichen Medizin gehört die Ohrkerze daher in die Reihe derjenigen Verfahren, die etwas beseitigen wollen, was gar nicht da ist.
Dennoch berichten viele Anwender davon, dass sie nach einer Behandlung z.B. besser hören können. Dieser Effekt beruht jedoch nach Auffassung von Medizinern auf einer Gewöhnung des Ohres an die Schalldämmung durch die Kerze, die den Gehörgang vorübergehend verschließt. Das Ohr passt sich dem geringeren Geräuschpegel während der Anwendung an. Wird die Kerze entfernt, klingt daher alles lauter und heller. Dieser Effekt kann aber auch mit jeder beliebigen anderen Methode, die den Gehörgang einige Minuten verschließt, erzielt werden, zum Beispiel mit einem Finger.
Mehrere wissenschaftliche Fachartikel [1] [2] kamen zu dem Ergebnis, dass im äußeren Gehörgang unter einer Ohrenkerzenbehandlung kein Unterdruck tympanometrisch messbar war. Cerumen (sog. Ohrenschmalz) wurde dabei nicht aus dem Gehörgang sichtbar entfernt, so dass eine reinigende Wirkung von Ohrenkerzen wissenschaftlich anzuzweifeln ist. Bei acht untersuchten Patienten wurden stattdessen Wachspartikel nach der Anwendung im Gehörgang vorgefunden. Eine Befragung bei 122 HNO-Ärzten ergab außerdem hierbei 21 bekannt gewordene Verletzungen des Ohres, darunter waren 17 Verbrennungen, und in sieben Fällen kam es zu einem Verschluss durch abtropfendes Wachs. In einem Fall kam es sogar zu einer Trommelfellperforation. Die Autoren dieser Studien folgern, dass Ohrenkerzen zur Reinigung des äußeren Gehörganges ungeeignet sind, und warnen vor der Verletzungsgefahr.
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Original geschrieben von DaRappa
Sorry, aber ich weiss nicht was du mehr bist. kommunikationsunfähig oder unverschämt...Der einzige, der hier "kommunikationsunfähig" ist, bist DU! Und das zeigen ja nun etliche Beiträge hier, nicht nur von mir. Und Dein Verhalten gegenüber den Kunden kann man mehr als unverschämt bezeichnen.
ZitatOriginal geschrieben von DaRappa
Denkst du nicht das eine E-Mail oder ein Telefonat hilfreicher ist als immer nur dummes rummaulen im Forum?Und der einzige, der hier ständig "rummault", bist ebenfalls Du!
Auf meine letzte eMail hast Du nicht reagiert gehabt, also frage ich eben hier nach.
Und die eigentliche Frage hast Du trotzdem mal wieder nicht beantwortet.
Und wenn was schief läuft, oder nicht lieferbar ist, oder wie auch immer, dann hast gefälligst Du Dich beim Kunden zu melden, und nicht der Kunde muss ständig nach einem Status betteln.
Du kannst mir den Status auch gerne per Mail zukommen lassen, meine Adresse hast Du.