ZitatOriginal geschrieben von Boogieman
Jein...
Doch ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Boogieman
Da die GEZ als Behörde gilt, hat sie bestimmte Sonderrechte und gilt eben nicht als normales mittelständisches Unternehmen.
Falsch, die GEZ ist KEINE Behörde und besitzt KEINERLEI Sonderrechte. Allerdings versucht der Laden sich immer gerne als Behörde darzustellen.
ZitatOriginal geschrieben von Boogieman
Ein normales Unternehmen bekommt beispielsweise keine Daten von einem Einwohnermeldeamt (EMA), weil diese die Daten natürlich auch nicht verkaufen dürfen. Die GEZ dagegen hat aber Zugriff auf die Daten - jedenfalls vereinzelt.
Auch das stimmt so nicht. Die GEZ hat KEINEN Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamtes. Die Daten schickt das Einwohnermeldeamt freiwillig an die GEZ. Aber die GEZ selber hat keinerlei Auskunftsrechte gegenüber dem EMA, zumindest nicht mehr, als jeder normaler Bürger.
ZitatOriginal geschrieben von Boogieman
In einer Reportage hat ein Sys-Admin eines EMA in Berlin mal gesagt, daß ein Server eine Dauerleitung zur GEZ hat, so daß diese eben ständig auf dem laufenden bleibt.
Auch das stimmt so nicht (lass mich raten, war eine Sendung aus dem Unterschichten-TV
). Die Einwohnermeldeämter sind für sich gesehen quasi alle Selbstständig. Wenn das so wäre, müssten die zigtausende von Leitungen betreiben. Abgesehen davon, holt sich die GEZ nichts ab, sondern das EMA liefert die Daten an die GEZ. Das ist ein riesen Unterschied (was die Sauerei als solches allerdings nicht schmälert)
ZitatOriginal geschrieben von Boogieman
Die Rundfunkgebühren sind zu entrichten, wenn man ein empfangsbereites Gerät hat. Also auch ein Handy, daß eben z.B. ein Radio eingebaut hat oder fähig ist, Handy-TV zu empfangen. Per UMTS kommt man ins Internet, was ja auch gebührenpflichtig ist, also müßten auch UMTS-Geräte kostenpflichtig sein, wenn sie es ermöglichen einen Internet-Stream oder so abzuspielen.
Das Internet ist NICHT "Gebührenpflichtig" (Übrigens ist der Ausdruck Gebühr schon falsch
), sondern lediglich entsprechende Geräte. Ein Multimedia PC, der nicht mit dem Internet verbunden ist, ist trotzdem nach der GEZ Definition Zahlungspflichtig (bzw. der Besitzer
).
Das ist doch das kranke. Einen TV Empfangsbereit halten, bedeutet doch nicht, das dieser an einer Antenne angeschlossen sein muß, oder Du überhaupt einenn Empfang hättest. Das Problem hatte doch schon Aldi vor ein paar Jahren. Da dort "empfangsbereite" Geräte in den Regalen standen, sollten die GEZ bezahlen.
Ob Du empfangen kannst oder nicht, spielt keine Rolle. Wichtig (zum mindest für die GEZ) ist nur, ob das Gerät die Möglichkeiten bieten könnte, mehr nicht.
Sieh die GEZ lediglich als Inkassobüro der öffentlichen Anstalten. Und mehr Rechte haben die nicht. Und keine Polizei der Welt interessiert es nicht, wenn Du da nicht bezahlst. Da kommt höchsten ein Mahnverfahren auf einen zu, wenn man nicht bezahlt und dieses Inkassobüro nachweisen kannst, das Du entsprechende Geräte hast.