Beim Googeln habe ich auf die schnelle folgendes gefunden:
http://user.cs.tu-berlin.de/~sluo/linux/razr/razr.html
http://sourceforge.net/projects/moto4lin/
Vielleicht hilft Dir das weiter, selber probiert habe ich es noch nicht.
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Beim Googeln habe ich auf die schnelle folgendes gefunden:
http://user.cs.tu-berlin.de/~sluo/linux/razr/razr.html
http://sourceforge.net/projects/moto4lin/
Vielleicht hilft Dir das weiter, selber probiert habe ich es noch nicht.
ZitatOriginal geschrieben von KingBoa
Ich stand ganz am Rand, ohne jemanden oder etwas zu behindern.
Das spielt keine Rolle. Du hast das Privateigentum eines anderen nicht respektiert und daraufhin hat dieser GANZ ZU RECHT reagiert. Ganz einfach!
ZitatOriginal geschrieben von tribal-sunrise
Der einzige Unterschied ist, dass Du für Verkehrsvergehen auf Privatgrund z.B. keine Punkte oder Geldstrafen von Flensburg und Co bekommen kannst - einen Platzverweis oder eben abgeschleppt werden dagegen schon!
Dann fahre mal auf einem Supermarktparkplatz ohne gültigen Führerschein, und lasse Dich bei der Nummer erwischen. Alle Grundstücke, die öffentlich zugänglich sind (Parkplätzer, Waldwege die nicht abgesperrt sind, Tankstellen) sind öffentlicher Verkehrsraum! Das ist ein Irrtum den viele begehen.
ZitatAlles anzeigen
Öffentlicher Straßenverkehr:
1. alle nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (egal, ob sie dem ruhenden oder fließenden Verkehr dienen)
2. Verkehrsflächen, auf denen ohne Rücksicht auf verwaltungsrechtliche Widmung oder auf Eigentumsverhältnisse auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen ist
Ausgenommen sind hiervon Flächen, die erkennbar nicht für Verkehrsbewegungen bestimmt und/oder geeignet sind.
Straßenverkehr erfaßt selbstverständlich auch Parkplätze von Supermärkten und Tankstellen (während der Öffnungszeiten)
Fundstellen: § 1 VwV zu § 1 StVO, BGHSt 16, 7,9, Bay VRS 58, 216; 64, 140 etc etc etc etc, dazu gibt es nun wirklich genügend Urteile
Hier auch mal was zum Thema Pocketbikes und Supermarktparkplatz: http://www.presseportal.de/pol…irmaid=4971&keygroup=bild
Was die Anhänge angeht, wirst Du wohl nicht um einen Pocket PC herum kommen. Es gibt einige Handys, die können noch PDFs mehr oder minder gut anzeigen, wobei ich keines von Motorola kenne. Bei Word wird es schon schwieriger. Da wirst Du schon ein Smartphone oder Pocket PC mit Windows Mobile nehmen müssen.
Den Datenzähler vermisse ich bei meinem V6 maxx auch. Bei meinem V3i war er noch vorhanden. Anscheinend wurde er mal eben unter den Tisch gekehrt
(Oder Vodafone hat ihn beim Branding deaktiviert).
ZitatOriginal geschrieben von iHamsi
Hatte Zeitlang Logitech MobilePro gehabt Skype Kollegen meinten es hört ganz schlecht an hoffe der Motorola MOTOACTV ist nicht so.
Wobei das Teil für Skype ja etwas überdimensoniert ist. Denn Du wirst vermutlich nur das normale Headset Profil mit Skype & Co. nutzen können. Und dann kannst Du Dir auch so ein Bluetooth Headset für 25,- EUR kaufen. Zumindest hatte es bei mir nicht geklappt, Skype mit einem A2DP Profil zu nutzen. So wäre das dann wirklich rausgeschmissenes Geld.
ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Es war mein Fehler, also stehe ich auch dazu.
Aber das ist doch das Grundproblem. Alle haben zwar eine große Klappe und wollen Verantwortung haben. Aber wenn man dann mal mist gebaut hat, wird versucht mit allen Mitteln sich dagegen zu drücken (Da trennt sich dann die Spreu vom Weizen). Sieht man ja an etlichen anderen Threads hier.
Übrigens ist niemand verpflichtet, der GEZ eine Begründung zu liefern. Wenn Ihr euch abmeldet mit dem Hinweis, das keine Empfangsgeräte bereit gehalten werden, dann ist das OK.
Die Schreiben der GEZ einfach ignorieren. Und die nächste Rechnung zurückschicken mit zum Beispiel folgenden Brief (nicht zu vergessen das jegliche Kommunikation per Einschreiben mit Rückschein erfolgt):
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei Sende ich ihnen Ihre Rechnung vom 00.00.0000 zu meiner Entlastung zurück.
Ich habe mein Teilnehmerkonto mit Schreiben vom 00.00.0000 gekündigt. Diese Abmeldung wurde Ihnen von der Deutschen Post am 00.00.0000 per Einschreiben mit Rückschein von Ihrem Mitarbeiter {NAME} schriftlich bestätigt, zugestellt.
Sie hatten also nun genug Zeit, mir die Abmeldebestätigung zukommen zu lassen.
Daher fordere ich Sie zum letzten Mal auf, die mir zustehende Abmeldebestätigung auszustellen. Sie können dann zeitgleich oder danach die Endabrechnung zustellen.
Datum und Name vom Rücksendebeleg entsprechend eintragen, abschicken, fertig.
Danach kommen jedes Jahr diese 3 Drohbriefe. Aber leider ist die Post aber auch manchmal so schlampig und die kommen irgendwie nie an ![]()
Wie wäre es damit:

Hört auf den Namen "Money-Saver – Steckdosenleiste" und bekommt man eigentlich mittlerweile fast überall, die Elektro- & Elektroniksachen verkaufen. Zum Beispiel bei ELV: http://shop.elv.de/output/cont…4&detail=10&detail2=15916
ZitatOriginal geschrieben von iHamsi
wie ist die Input und Output Qualität wenn du Skype benutzen tust?
Auf Telefonniveau. Also für mich war das ausreichend. Mit einem kabelgebundenen Headset konnte ich keine Unterschiede feststellen.
ZitatOriginal geschrieben von iHamsi
ich suche nämlich Bluetooth Headsetlösungen wo ich auch unter Teamspeak (WoW) benutzen möchte.
Das hat nichts mit Bluetooth zu tun. Wenn Du in der Software die Audioquelle einstellen kannst, dann geht das. Das Bluetooth Headset verhält sich wie eine zweite Soundkarte.
http://www.notebook-foren.de wäre eine Möglichkeit