Doppelbestrafung gang und gäbe .......
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
..... Um beim Beispiel des Ladendiebs zu bleiben, wird ein solcher dabei erwischt muß er selbstverständlich die strafrechtlichen Folgen tragen. Man kann aber dann nicht z.B. fordern, den Führerschein mußt du jetzt auch abgeben, das wäre totaler Unsinn.. Den ob er ein vorbildlicher Autofahrer ist, darüber sagt der begangene Ladendiebstahl rein garnichts aus.
Dein Vergleich ist mehr als abwegig. Wenn Du im konkreten Fall jedoch vom Disziplinarrecht des deutschen Beamten ausgehen würdest, hätte die Sache nämlich einen ganz anderen "Drall".
Hier würde nämlich selbst der Diebstahl eines banalen Lollys durch einen Beamten, weitere, eben außer den strafrechtlichen, noch sehr weitreichende disziplinarische Folgen für den betroffenen haben!
Offensichtlich legst Du Dir also Deine Verteidigungsstrategie jeweils beliebig aus.
Tatsache ist, jede, auch noch so kleine Verfehlung eines Beamten hat disziplinarische Konsequenzen.
Gehe ich also, keck wie ich nun mal bin, davon aus, dass Gutti (irgendwann in dunkler Zukunft) ein schwerwiegender, tatsächlich auch rechtlich relevanter Verstoß nachgewiesen wird, bleibt ihm trotzdem eine weitere, zusätzliche Bestrafung erspart!
Dieser Spitzenpolitiker wird dadurch besser behandelt, als jeder verbeamtete Briefträger o.ä.!
Dem wird z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt nicht nur strafrechtlich kräftig einen "Eingeschenkt", sondern bekommt noch disziplinarisch einen rein gewürgt.
Weil er nämlich als Beamter den Staat repräsentiert und so mit seiner Verfehlung dessen Ansehen "beschädigt" hat!
Im Fazit heißt das also, dass der popligste Mini-Beamte (die Berufsgruppe möge mir verzeihen), zur Rechenschaft gezogen wird - ein Minister jedoch, der durch sein Verhalten tatsächlich dem deutschen Ansehen Schaden zufügt (Stichwort: Europa lacht), passiert überhaupt nichts weiter ....
Letztlich bleibt diese Geschichte, (aber auch besonders die Solidarität "des kleinen Mannes"), weiterhin eine echte Realsatire!