Beiträge von Timeslot

    Doch, aber Frank_aus_ToraBora könnte bei Kreditkartenzahlung identifiziert und augenblicklich von einer der vielen ohnehin über ihm kreisenden Drohnen beschossen werden. Außerdem würde sich ein gewisser Rollstuhlfahrer mit seinen bei der Aufladung abgefangenen Kreditkartendaten Zugang zu illegalen Websites verschaffen.

    Da gibt es definitiv eine API ob dokumentiert oder nicht. Es gibt sogar Handies, wie das LG KU990 Viewty, dessen UI größtenteils in Flash gebaut ist. Es gibt da mittlerweile dutzende selbstgebastelte Flash UIs für das Gerät, die man mit dem sog. ThemeManager auch bequem wechseln kann. Jedenfalls bietet das Viewty noch eine ganze Menge mehr Werte (Empfangspegel, Netzname, aktiviertes Profil etc.), die man per Flash auslesen kann.

    Mit dem Sachverhalt bei RSL-Telco bin ich nicht vertraut, aber grundsätzlich ist es so, daß ein "außerordentliches Kündigungsrecht" nur besteht, wenn sich die Identität eines Unternehmens (und nicht nur dessen Gesellschafter/Aktionäre oder der Name) ändert, der Vertragspartner also ausgetauscht wird.
    Rechtlich handelt es sich dabei um eine Vertragsübernahme die ihrerseits einen Vertrag zwischen allen drei beteiligten Parteien erfordert. Ohne Zustimmung des Kunden kann so eine Vertragsübernahme überhaupt nicht stattfinden. Deshalb ist es falsch von einer "Kündigung" zu sprechen, denn ohne Willenserklärung des Kunden kommt erst gar kein Vertrag zustande, sondern das alte Vertragsverhältnis mit dem ursprünglichen Anbieter bleibt bestehen.
    In solchen Fällen wird den Kunden meist brieflich die Vertragsübernahme mitgeteilt, der sie bei Ablehnung bis zu einer bestimmten Frist widersprechen sollen. Widersprechen sie nicht, so soll eine Zustimmung in Form einer konkludenten Willenserklärung (durch Schweigen) vorliegen.
    Diese Konstruktion dürfte aber vor Gericht zumindest im Fall von Privatkunden keinen Bestand haben, denn nach ständiger Rechtssprechung gilt Schweigen im Rechtsverkehr grundsätzlich als Ablehnung.


    Jedenfalls greift dies alles nicht bei einem Wechsel der Gesellschafter/Aktionäre oder einer Namensänderung derselben juristischen Person, wie es bei Debitel der Fall ist.
    Bei börsennotierten Aktiengesellschaften verändert sich die Aktionärsstruktur während der Handelszeiten sekündlich - daß das nicht zu einem Kündigungsrecht führen kann, liegt auf der Hand.


    In der Praxis versucht man wegen der Komplikationen und des einhergehenden Kundenverlustes bei einer Vertragsübernahme stets das gesamte Unternehmen zu veräußern und eben nicht nur den Kundenstamm. Deshalb werden Geschäftsbereiche oftmals - soweit noch nicht gegeben - auf Tochtergesellschaften ausgelagert, die man dann insgesamt veräußern kann.

    Henning
    Frank will "fristgemäß", also ordentlich, kündigen, was in jedem Fall klappt.


    Dagegen wäre eine außerordentliche Kündigung nicht möglich, denn Vertragspartner ist nach wie vor die Debitel AG, auch wenn sich deren Aktien nunmehr im Besitz der Freenet AG befinden und sie einen Markennamen geändert hat. Dies stellt jedoch keinen wichtigen Grund dar, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte.

    Wenn Dein Vater so gerne bei SMS-Gewinnspielen teilnimmt, dann würde ich dringend zu solomo raten, denn dort gibt es keinerlei Premium SMS.
    Wie kann man sich eigentlich als Erwachsener mit diesem Schwachsinn verarschen lassen und auch noch gezielt seinen Mobilfunkanbieter danach auswählen, daß man sich unkompliziert abzocken lassen kann?

    Tatsächlich hat Freenet vor ziemlich genau einem Jahr Debitel übernommen. Mobilfunkprodukte der übernommenen Debitel AG werden nun unter "Mobilcom-Debitel" vermarktet, während die Mobilcom Communicationstechnik GmbH weiterhin Produkte unter nur "Mobilcom" anbietet. Mittelfristig wird man aber sicherlich nur noch eine einheitliche Marke - vermutlich "Mobilcom Debitel" - weiterführen.
    Die Obergesellschaft heißt indes unverändert Freenet AG.