Beiträge von Rübennase

    Ich kann mich da demattin nur anschließen. Ich beobachte immer öfter eine Haltung sein (vermeintliches) Recht mit aller Gewalt durchzusetzen. Dabei bleiben der gesunde Menschenverstand und ein ordentlicher Umgang miteinander auf der Strecke. Und irgendwann steht man vor jemanden, der sein Recht einem gegenüber mit aller Gewalt durchsetzt. Dann wird gejammert. Auf lange Sicht schadet ein solches Verhalten jedem!

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    Original geschrieben von peteradolf86
    Wie siehts eigentlich aus, wenn man einen Drucker kauft und ihn kurz testet (also die Patronen einsetzt) und ihn dann wieder zurück geben möchte? Zur Rücknahme sind die Händler ja verpflichtet, aber kann es da Probleme wegen den eingesetzten Patronen geben, weil dies ja für den Händler eine Wertminderung darstellt?


    Der Händler muß nur mit einer Prüfung leben, die auch in einem Laden üblich und möglich wäre. Ich kenne keinen Laden, wo man bei einem Drucker die Patronen einsetzen und Probedrucke machen könnte. Das ist eher das Verhalten eines Eigentümers.

    Re: ...möchte mal was klarstellen


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    Original geschrieben von knappesepp
    Es geht mir darum, das ich einen Monat ungefähr warten würde, halt nur nicht drei oder vier. Außerdem weiß ich nicht ob ich im Falle einer so langen Wartezeit immer noch zurücktreten könnte.


    Genau die Fragen kann dir nur Handytick oder SONY beantworten. Ich denke aber, daß drei oder vier Monate Wartezeit nicht anfallen. Das wäre extrem ungewöhnlich.

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    Original geschrieben von marwe
    ...wenn auf der Rechnung Nachlieferung steht ist das meiner Meinung nach auch juristisch einwandfrei und die kann auch mal 7 Wochen dauern...


    So einfach ist das nicht. Dann könnte ja jeder Händler einfach schreiben er liefert nach und sich dann Monate Zeit lassen. Nein, man muß bei solchen Sachen immer schauen was der übliche Rahmen wäre - ein konkretes Datum wurde sicher nicht vereinbart. Ich würde mindestens zwei Wochen nach Zahlungseingang als üblich ansehen. Bei z.B. Möbeln würde ich so sechs Wochen ansetzen. Dann kommt noch die Frist für die in Verzugsetzung hinzu - auch noch einmal zwei Wochen. Wer es schneller haben will, muß es entsprechend vereinbaren oder einen Händler wählen der es bindend anbietet. Ob es dann immer noch so günstig ist? Bestellt man nun ein bekanntermaßen knappes Gut, ist sogar eine längere Lieferzeit zumutbar.


    Zum Thema Rechtsschutzversicherung. Sicher kann man so etwas über eine RS laufen lassen. Keine Frage. Dann sollte man sich aber im Klaren sein, daß a) beim 2. oder 3. 50 Euro Streitfall man aus der RS fliegt, b) man keine neue findet und c) wenn man dann einen richtigen Rechtsstreit hat, man mit dem Kostenrisiko allein dasteht. Nicht alles was juristisches geht, macht Sinn.


    Ein weiterer Punkt sind die Händler selber. Wenn sie Gefahr laufen bei solchen plötzlichen Problemen wesentlich mehr Ärger als Verdienst zu haben, werden sie halt solche Angebote in Zukunft nicht mehr machen. Dann kann man seine PS3 anstatt für 200-250,- über den Vertrag für günstige 399,- im MM kaufen.


    knappesepp


    Schaue Dir einfach die Bewertungen von Handytick hier im Forum an und entscheide dann ob Du warten möchtest oder stornierst.

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    Original geschrieben von Hamburger Jung
    1. Es ist natürlich die schriftliche Aussage die verbindliche, denn die Antworten die per Email kommen, werden anscheinend per Glücksrad aus den Textbausteinen erstellt.


    Alice hat per E-Mail der Kündigung zum 30.6. zugestimmt. Das ist verbindlich. Es sich drei Wochen später anders zu überlegen geht nicht.


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    Original geschrieben von Hamburger Jung
    2. Deine Kündigung ist natürlich rechtzeitig zugegenagen, hattest Du nicht nen Rückschein?


    Meiner Meinng nach ist sie nicht rechtzeitig eingegangen. Siehe oben. Bei Einschreiben mit Rückschein geht das Schreiben erst bei Annahme oder Abholung zu. Dieses Datum wird mit dem Rückschein dokumentiert. Holt der Empfänger das Schreiben nicht ab oder verweigert die Annahme, geht das Schreiben nicht zu. Besser ist es da ein Einwurf-Einschreiben zu nehmen. Dort wird der Zugang durch die Post dokumentiert ohne das der Empfänger mitwirken muß. Ein Fax mit Sendeprotokoll ist auch sehr gut. Alle diese Übermittlungstechniken haben ihre Schwächen. Wirklich rechtssicher ist nur die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.


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    Original geschrieben von Hamburger Jung
    So ist man dort der ernsthaften Meinung, es gilt das Datum der Bearbeitung und nicht des Eingangs.


    Krass.


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    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Im übrigen muss die Kündigung innerhalb der ersten 3 Werktage eingehen, das ist sie dann ja auf alle Fälle, der 1. war ein Sonntag.


    Ich denke, diese drei Tage Regelung hast Du aus Wohnungs-Mietverträgen. Das hat hiermit überhaupt nichts zu schaffen.


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    Original geschrieben von Hamburger Jung
    4 Wochen sind auch 4 Wochen, da gibt es nichts zu rütteln, sonst muss die Formulierung 1 Monat zum Monatsende lauten.


    4 Wochen sind in der Tat 4 Wochen. Man könnte aber auch 29 Tage Kündigungfrist vereinbaren. Es herrscht schließlich Vertragsfreiheit.



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    Original geschrieben von Hamburger Jung
    3. Sich jetzt mit Hansenet streiten bringt wenig, dadurch gewinnst Du höchstens die Grundgebühr, die ich ürigens zurückziehen würde.


    Ich habe keinen blassen Schimmer wie konsequent Hansenet seine Forderungen verfolgt. Es liegt ja das Potential für einigen Ärger in dieser Sache. Sollte Alice nach Mahnung, wie oben geschrieben, nicht reagieren würde ich zurückbuchen lassen. Dann liegt das weitere Kostenrisiko bei Alice. Aber das muß und soll jeder für sich selbst entscheiden.


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    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Übrigens Hansenet stellt nach der Kündigung den Anschluss meist nicht ab, das ist interessant wenn noch offene Forderungen kommen sollen, die nach dem Kündigungstermin liegen.


    Das ist krass Nr.2.

    Re: Re: Re: Re: War meine Kündigung bei Alice noch fristgerecht?


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    Original geschrieben von mangeder
    Nein! Das ist man eben nicht!


    Aber sicher. Was, außer ein paar Tagen hat man denn zu verlieren? Du kannst auch nach 10 Tagen rückbuchen lassen. Das Recht dazu löst sich nicht einfach auf.


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    Original geschrieben von mangeder
    Aus eigener Erfahrung und von den Erfahrungen anderer Betroffener läuft das immer so: Wenn du bei Alice eine unberechtigte Abbuchung reklamierst, bekommst du die Standard-Aussage, dass diese Abbuchung leider aus irgendwelchen Buchungstechnischen Gründen so sein musste und man natürlich diese beim nächsten Buchungslauf automatisch zurückbekommt!


    Ich gehe jetzt mal von einem beendeten Vertrag aus. Wieso sollte man darauf warten müssen, daß Alice seinen nächsten Buchungslauf macht? Überweisungen kann man auch manuell machen. Nach mir unbestätigten Gerüchten nehmen Banken Zahlbelege (vulgo Überweisungen) sogar schriftlich auf Papier entgegen.


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    Original geschrieben von mangeder
    Das ist natürlich Blödsinn: Schadenersatz für solche Dinge ist nicht möglich und wir reden hier über UNBERECHTIGTE Abbuchungen!
    Der Fehler liegt bei Alice, der Schaden also beim Kunden.


    Man könnte mit Schadensminderung argumentieren - schließlich sind z.B. 10,- Rücklastschriftgebühren bei 30,- Abbuchung immerhin 33%. Und außerdem ist es gute Sitte bei einem Fehlverhalten des Vertragspartners diesem erstmal Gelegenheit zu geben den Fehler selbst zu korrigieren.


    Edit: Falscher Knopf zu schnell gedrückt.