Wie schon oben geschrieben muss der auf der EM-Loop eingehende Anruf im 02-Netz stattfinden. Der ausgehende Anruf kann auch aus dem T-Mobile-Netz ausgehen.
Beiträge von tarifchaos
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Siehe auch hier: http://www.telefon-treff.de/showthread/t-66648.html
Da steht dann auch gleich die Kontoverbindung drin. Wahlweise einfach 10 Euro überweisen und die Karte kommt innerhalb weniger Tage per Post an den registrierten Besitzer. Ggf. muss die Karte also vorher umregistriert werden.
Oder die Hotline anrufen und die 10 Euro vom Loop-Guthaben nehmen lassen.
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Falsch! Leider steht bei 02 nicht immer, ob EM gesperrt ist. Online steht dann 0,00 Euro statt "gesperrt" und man wundert sich über ausbleibende Gutschriften.
Klarheit schafft lediglich ein Anruf von 25 Minuten Dauer auf einer Karte. Dann je nach HLR zwischen 2 und 4 Stunden warten, dann gibt es eine SMS, die auf eine 50-Cent-Gutschrift hinweist. Teilweise hakt das EM-System auch mal stärker, dann kann es auch 4 Tage bis zur EM-Gutschrift dauern, zum Glück war das in den letzten Monaten nicht der Fall.
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Ich suche schon mal das Popcorn, dieser Thread wird interessant bleiben

Interessant ist doch, ob diese Karten dauerhaft EM haben. Es gibt zwei Arten von Karten mit EM:
- vollständig registrierte. Diese wurden vor dem 01.07.2005 vollständig inkl. Vor- und Nachname inkl. Adresse registriert. Diese Karten zeigen im Online-Kontocheck an, dass es Easy Money gibt und behalten es dauerhaft, auch bei einer Ummeldung.
- vorregistrierte Karten. Diese wurdem vom Händler nur auf "Herr" registriert, keine Straße, kein Name, nichts. Diese Karten haben noch (!) Easy Money. 02 schickt innerhalb kurzer Zeit (paar Stunden bis paar Tage) eine SMS mit der Bitte, diese Karten zu aktivieren mit der Drohung, dass ansonsten die Abschaltung erfolgt. Diese Karten werden November 2006 seitens 02 nicht mehr im alten Tarif inkl. EM registriert, sondern im neuen SML-Tarif ohne EM. Die Freude bei solchen Karten ist also nur von kurzer Dauer und sämtliche Diskussionen mit 02 sind sinnlos.
Schade dass ich nicht in der Nähe von Oberhausen wohne, ich hätte kein Problem damit, einen ganzen Karton aufzukaufen

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02 hat nachts häufig Wartungsarbeiten, es ist also nicht verwunderlich, dass z. B. der Kontomanager durch Stille glänzt oder "Start Flatrate" mit der Antwort-SMS "Dienst nicht bekannt" beantwortet wird.
Die Flatrate wird bei ausreichend vorhandenem Guthaben übrigens automatisch abgebucht, ein paar Tage vorher informiert Loop darüber auch per SMS. Und die Abbuchung passiert nie genau um 0 Uhr, sondern einige Stunden (teilweise auch einige Tage) später. Und da zu diesem Zeitpunkt die 20 Euro von der Tankstelle auf der Karte waren, wurde die Flatrate auch wunschgemäß verlängert.
Gegen 5 Uhr oder 6 Uhr sollte auch eine SMS mit "Status Flatrate" wieder den gewünschten Erfolg bringen und der Kontomanager sollte auch wieder sprechen.
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T-Mobile kündigt fristlos bei sogenannter mißbräuchlicher Nutzung und die monatlichen Grundgebühren bis zum Ende der Laufzeit müssen auch noch bezahlt werden.
Betrifft die "Geld-mit-Partytelefon" bzw. "Aufxtraclever"-Fraktion mit Dauerkonferenz mit 6 Leitungen.
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Über *102# gibt es die aktuelle Gültigkeit, die Anzeige im 02-Online-Portal hängt teilweise Monate hinterher (!), bevor mal die aktuelle Gültigkeit angezeigt wird.
Schöne Grüsse
Tarifchaos -
Bei Preisolino gibt es auch 10 Euro wahlweise als CallYa oder Xtra-Karte kostenlos:
http://www.preisolino.de/prepaid.html -
War heute im Bereich Dammtor/ Eimsbüttel spazieren. Der Regen war mein treuer Begleiter, 02 natürlich nicht.
Bereits nach den ersten Blitzen war das 02-Netz weg und nach Gewitterende dauerte es auch ca. 45 Minuten, bis das Netz wieder da war.
Ist doch bei 02 normal, dass sofort Netz ausfällt bei Gewitter, es ist und bleibt ein Schönwetternetz.
Schöne Grüsse
Tarifchaos -
Etwas fehlt noch... wer sich auf das Fernabsatzgesetz beim Widerruf stützt und nicht das BGB in seinem Schreiben nennt, für den gilt § 133 BGB:
§ 133 Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.Wer mag, kann seinen Widerruf ja auch aufs preußische allgemeine Landrecht von 1794 berufen

Schöne Grüsse
Tarifchaos