Der Rundfunkgebührenbeauftragte
24. Januar 2007
Ein Rundfunkgebührenbeauftragter ist eine Person, die ähnlich wie ein Vertreter an Türen von Privathaushalten und Firmen klingelt um Auskunft über “zum Empfang bereitgehaltener” Geräte einzuholen.
Bei nicht angemeldeten Geräten nehmen sie die Anmeldung vor Ort vor.
Er steht in keinem Arbeitsverhältnis der GEZ (daher haben sie keinen GEZ-Ausweis)
Er ist im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs (daher hat er z.B. einen NDR-Ausweis)
Er ist freier, selbständiger Arbeiter der Erfolgsprovisionen erhält
Er hat das Recht…
zu klingeln
Fragen zu stellen
Er hat kein Recht…
die Wohnung zu betreten
eine Sperrdose zu installieren
mündliche Informationen an der Haustür zu erpressen, dies geht auch auf schriftlichem Wege an die Landesrundfunkanstalten.
als Beamter mit Polizeigewalt. Auch nicht in Anwesenheit der Polizei. (Was nie vorkommt)
Geräte sicherzustellen
Er hat die Pflicht…
sich unaufgefordert auszuweisen
Ihr Grundstück zu verlassen, wenn Sie ihm Hausverbot erteilen
Er bekommt…
Provision, wenn er es schafft, dass Sie Ihr Radio anmelden
mehr Provision, wenn er es schafft, dass Sie Ihr TV-Gerät anmelden
noch mehr Provision, wenn er Sie dazu bringt zu unterschreiben, dass Sie schon mehrere Jahre Empfangsgeräte zum Empfang bereithalten
seine Kündigung, wenn er nicht eine bestimmte Erfolgsquote bringt
seine Gebiete zugeteilt
Er kommt…
wieder, falls Sie nicht da waren
auch, wenn Sie nur ein Radio angemeldet haben
auch, wenn Sie alles angemeldet haben
auch, wenn Sie wirklich keine Geräte haben
Es kommt vor, dass er Gerüchte und Unwahrheiten verbreitet um seine “Opfer” damit einzuschüchtern. Hier einige Beispiele die schon vorgekommen sind:
“Ich komme mit einem Hausdurchsuchungsbefehl wieder”
Hausdurchsuchungsbefehle werden nur auf richterlichen Beschluss ausgestellt und da muss schon etwas sehr schlimmes vorliegen. Nicht angemeldete Geräte zählen nicht dazu. Anders sieht es mit nicht gezahlten Gebühren aus. In diesem Fall steht schlimmstenfalls der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
“Ich schicke einen Peilwagen vorbei um Ihre Geräte zu orten” bzw. “Ich habe Ihre Geräte mit meinem Peilwagen geortet.”
Es gibt zwar Peilwagen, sie werden aber nicht zur Ortung von Empfangsgeräten eingesetzt.