ZitatOriginal geschrieben von diego206
Man zahlt aber für die Unterhaltung eines empfangsbereiten Gerätes, somit zieht das Argument nicht
Das ist nicht ganz richtig. Auf der GEZ Webseite steht:
ZitatNach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
Es geht also nicht um den Unterhalt eines Gerätes, sonders die Alleinige Tatsache, das ein funktionierendes Gerät irgendwo im Haushalt steht, reicht.
So gesehen ist das Argument von KingBoa schon richtig, denn dort wird das entsprechende "Gerät" ja auch "Bereit" gestellt ![]()
Was viele vergessen: Man zahlt eben nicht für die Inanspruchnahme eines Dienstes. Man zahlt einfach deshalb, weil man ja ggf. könnte. Übrigens muss man sogar dann zahlen, wenn man in einem Empfangsloch wohnt, und man ggf. einen 30m hohen Antennenmast aufstellen müsste. (Da gab es mal vor Jahren ein Urteil, wo ein Hotel in einem Tal keinen Empfang hatte und die Fernsher nur für Video benutzte; sie mussten trotzdem zahlen)