Verstehe nicht, wo das Problem ist.
Natürlich bist Du verpflichtet, dem Widerruf die Rücksendung folgen zu lassen (innerhalb 7 Tagen nach Absendung des Widerrufs meine ich mich zu erinnern).
Mit anderen Worten: Die Firma wartet jetzt auf deine Rücksendung. Und selbst wenn sie es verpeilt haben, werden sie es spätenstens beim Jahresabschluss merken. Dann bist Du aber schon lange im Verzug, dass heisst nach neuer Rechtssprechung können die dir dann (unter gewissen Umständen) ohne weitere Nachricht ein Inkassobüro auf den Hals hetzen. (Hab es selbst schon erlebt. Kostet dann nochmal so ca 50 Eur extra. Und versuch mal mit ner Inkassofirma sinnvoll zu diskutieren...) :mad:
Natürlich müssen die Dir die Rücksendekosten für den billigsten versicherten Versand (üblicherweise: Postpaket)(gegen Vorlage einer Rechnung(!) (faxen oder mailen reicht meist)) erstatten, wenn wie in Deinem Fall der Kaufpreis des Artikels über 40 Eur lag. Alles schon oft selbst gemacht.
EDIT: Kannst es natürlich auch drauf ankommen lassen. Aber mir persönlich wär's zu heikel. :cool: Zumal die Dir dann evtl. noch den Wertverlust und den virtuellen Nutzungsvorteil für den geamten Zeitraum aufs Auge drücken könnten. Und ich wenn ich Richter wäre (bin ich aber nicht!) würde denen sogar Recht geben.... ![]()
Viel interessanter finde ich die Rückabwicklung der Gutscheine: Die werden nämlich scheinbar anteilig rückabgewickelt.... ![]()
Auch viel interessanter ist IMHO die Erstattung der Versandkosten: Das macht nämlich jede Firma wie sie gerade lustig ist. Und es ist nahezu unmöglich, das vorher in Erfahrung zu bringen. (Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist leider etwas widersprüchlich...)