Beiträge von visioneer

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    Original geschrieben von Benutzer
    Ich weiß genau, was Du meinst, aber man darf einen Denkfehler nicht machen:


    Die MwSt fällt nur an, wenn man ein Auto von einem Händler erwirbt. Sobald das Auto auch nur eine Sekunde auf dich zugelassen war, kannst Du´s verkaufen, meinetwegen auch für den Bruttopreis, den Du bezahlt hast. Da Du dabei allerdings i.d.R. als Privatperson auftrittst und handelst, wirst Du keine MwSt. verlangen, egal, welchen Preis Du erzielst


    Genauso verhält es sich, wenn dein Auto beschädigt wurde: Du kannst den Haufen Schrott jederzeit verkaufen, aber Du wirst nie MwSt. verlangen und entsprechend an das Finanzamt abführen. Der Restwert, den das Gutachten ausweist ist immer ein Bruttopreis.


    Exakt auf den Punkt gebracht!
    Wenn nun noch bedenkt das auch Firmen ab und an einen kaputten Wagen haben kam es früher dazu (vor der Reglung MwSt abzuziehen, ca. 3 Jahre), dass diese aufgrund dieser Rechnung auf einmal Geld in der Kasse hatten ohne zu wissen wo es her kam... :) Denn diese setzen die MwSt in der Regel ja ab, wird dann diese auf einmal von der Versicherung gezahlt, wird diese ja deswegen nicht doppelt abgeführt! Wunderbare Geldvermehrung! :D

    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Okay, dann zeig mir mal das Autohaus, welches mir einen Wagen zum Nettopreis rausgibt ;)


    Du gehörst auch zu den Leuten die es nicht verstehen wollen! :) Siehe Smilie, also nicht falsch verstehen! :)


    Wenn du das Fahrzeug nicht reparierst, sondern dir einen Neuwagen/Gebrauchtwagen kaufst rechnest du mit der Versicherung auf einer ganz anderen Basis ab, als wenn du den Wagen reparieren läßt, bzw. nicht reparierst!


    Wenn du einen neuen Wagen/Gebrauchtwagen kaufst rechnest du auf der Basis der Fahrzeugrestwertes ab! Da fließen einmal die Reparaturkosten ein, der Minderwert, bzw. der Restwert/Zeitwert des Fahrzeuges, bzw. der Differenz daraus! Heißt du zahlst ja nicht drauf wenn du einen anderen Wagen kaufst, sondern rechnest einfach nur anders ab! Unter dem Strich ist die Summe genau die Selbe!


    Und genau da meinte ich mit Gewinnmaximierung mancher Geschädigter! Die hätten gerne auch noch den MwSt Betrag, so ist der nächste Urlaub dann auch finanziert!

    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Nehmen wir dann folgendes Fallbeispiel: jemand kauft einen Neuwagen zum Preis von 10.000€ zzgl. 1.600€ Mwst.
    Auf dem Weg nach Hause wird derjenige dann schuldfrei gerammt o.ä. und der Wagen ist nur noch Schrott. Eine Rep. lohnt sich daher nicht und demnach würde nur der Nettowert des Fahrzeugs, also 10.000€ ausgezahlt.


    Wenn es ein Neuwagen ist, bekommst du auch wieder einen Neuwagen, wenn dieser Wagen nicht älter als ein Monat ist, bzw. nicht mehr wie 3000 km auf dem Tacho hat! Da gibt es Urteile drüber!


    Alles andere fällt in den Bereich des merkantilen Minderwerts, ein Thema das selbst viele möchtegern "Sachverständige" nicht verstehen und jeder zweite Sachbearbeiter/in der Versicherungen ebenfalls nicht wirklich einzuordnen weiß! Deswegen würde ich bei jedem Unfall den ich nicht verursacht habe das Ganze an einen Rechtsanwalt (Fachrichtung Verkehrsrecht) weitergeben, diese Kosten muß die gegnerische Versciherung tragen! Auch wenn diese häufig versucht den Geschädigten nahe zu bringen kein Recht darauf zu haben, wie auch auf so viele andere Dinge nicht! Freie Wahl eines SV fällt oft genug auch darunter, denn wie sagen die häufig so schön: Wir schicken Ihnen einen Sachverständigen! So viel zu freien Wahl des SV's! :)


    Aber das ein anderes Thema!

    Da ich mehr oder minder entfernt jeden Tag damit zu tun habe...


    Es schaut so aus, auf die MwSt hast du nur dann ein Anrecht, wenn du diese auch zahlen mußtest! Läßt du das Fahrzeug also nicht reparieren, so hast du diese Kosten in der Regel ja auch nicht gehabt, somit also auch kein Anspruch darauf! Ich denke das ist auch eine absolut normale Regelung!


    Ohne jemanden angreifen zu wollen, wenn es um das Fahrzeug nach einem Unfall geht, hat der Geschädigte in der Regel Dollarnoten in den Augen! Es ist vielen Kunden einfach nicht zu vermitteln das man kein Recht auf etwas hat, was nie angefallen ist! Leider!


    Allerdings, du bist nicht verpflichtet das Fahrzeug in der Firma reparieren zu lassen wo das Gutachten erstellt wurde! Um an die ganze Summe zu kommen reicht in der Regel ein Reparaturnachweis! Entweder sendest du Bilder vom reparierten Fahrzeug an die Versicherung oder läßt, was eigentlich gängig ist, von dem Gutachter einen Reparaturnachweis erbringen. Heißt du fährst beim Gutachter mit dem reparierten Wagen vorbei und zeigst quasi somit den reparierten Schaden an. Wir bieten z. Bsp. diesen Service an allen unseren Standorten an, viele kleiner Büros aber nicht! Dies könntest du aber im gegebenen Fall durch ein Telefonat in Erfahrung bringen. In der Regel bezahlt die Versicherung dann den Ganzen Schaden! Das einzige was passieren kann, ist das die Versicherung die Reparaturkosten senkt, wenn im Gutachten die werkstatteigenen Verrechnungssätze stehen und diese über dem Durchschnitt liegen. Dies ist übrigens legitim, genau wie das Streichen der MwSt! Schließlich sind die Versicherungen ja auch nicht blöde und wissen, dass man sich eine günstigere Firma gesucht hat, um Kostenminimierung zu betreiben oder aber es selber, bzw. durch Freunde hat reparieren lassen! ;)


    Übrigens eine Rechnung einzureichen kann die Versicherung nicht verlangen, eine Rechnung ist kein Reparaturnachweis! Wenn ich mit gebrauchten Teilen repariere ist das schließlich mein eigenes Vergnügen! Denn häufig versucht die Versicherung dann nur noch die Kosten auf der Rechnung zu begleichen! Wobei dies natürlich rechtlich auch legitim ist, allerdings der Gewinnmaximierung des Unfallgeschädigten entgegen steht! 


    etwas OT aber geht ebenfalls in die Richtung:
    Das erinnert mich das an einen Fall von letzter Woche, der unter „Dinge die ich nicht nachvollziehen kann“ fällt! Leute kaufen ohne Ahnung ein Fahrzeug, weil es Ihnen zum Durchschnitt der restlichen, gleichen, angebotenen Fahrzeuge sehr günstig vorkommt oder auch einfach nur weil ein neues her muß! Geben zigtausende von Euro aus und ärgern sich kurz darauf darüber dass das Fahrzeug Mängel hat oder öfter auch schon mal nicht verkehrsicher ist! Das ein Gebrauchtwagencheck durch verschiedene Organisationen (GTÜ, TÜV, DEKRA, ADAC, KÜS) für um die 30 Euro möglich ist, scheinen viele nicht zu wissen, oder aber für hinausgeworfenes Geld zu halten, weil ja fast jeder Deutsche (so scheint es uns in der Firma all zu häufig) ein Spezialist in fahrzeugtechnischen Fragen/Dingen ist! Im Vergleich zu der Gesamtsumme eines neuen Fahrzeuges erschreckend gering, günstiger wie einen AU oder Hauptuntersuchung und spart viel Ärger! Für die Organisationen übrigens kein Geschäft für diesen Preis ein Fahrzeug durchzuchecken, falls dies jetzt jemand meint!


    Grüße
    visioneer

    E-Plus sperrt die IMEI Nummer jedenfalls nicht, soviel weiß ich inzwischen!


    Für alle Samsung Mobilfunkbesitzer, falls euch das Gerät abhanden kommt, es gibt von Samsung eine Black List, soviel hab ich inzwischen in Erfahrung gebracht! Sprich wenn sich der freunliche Neubesitzer beim Fun Club, etc. anmeldet oder Garantieleistung einfordert bekommt er ein kleines Problem!


    Samsung sagt:
    Wir koennen Ihr Geraet auf unserer Liste eintragen, wenn Sie uns eine Kopie der Diebstahlanzeige, eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises und eine Kopie des Kaufbeleges zukommen lassen. Dies koennen Sie uns entweder unter der Nummer 01805 06700030 zufaxen oder per Post an unsere Adresse schicken.


    na das werde ich dann gerade mal tun!

    Ich muß ganz ehrlich gestehen, ich habe keine Ahnung ob ein Unterschied zwischen Professional-Tarif und Geschäftskunden gibt! Wir haben ursprünglich nämlich einfach Professional Tarife abgeschlossen, allerdings laufen diese auf einer Firmenadresse! Vielleicht wird man da automatisch Geschäftskunde wenn Verträge auf Firma laufen! Da muß ich passen! Ehrlich gesagt, ich habe keine Ahnung wo da der Vorteil liegt, bisher hab ich ehr die Erfahrung mit den Nachteilen gemacht! Jedenfalls, bei Anruf der Hotline meldet sich diese immer mit: Willkommen bei der Professional Hotline!


    Eine Beschwerde in schriftlicher Form geht an EPlus eh noch raus!


    Ob die Geschäftskunden die wichtigeren Kunden sind, lasse ich mal dahingestellt, sicherlich sind es die mit dem höchsten Umsatz, zumindest wenn ich sehe was bei uns in der Firma vertelefoniert wird! Nur das man in manchen Situation von EPlus im Stich gelassen wird, wo mir als "Privatkunde" geholfen wird, ist für mich nicht nachvollziehbar!


    Nein, ich war nicht am Olivandenhof, sondern in der Fußgängerzone (das ist glaube ich Breite Straße??) gegenüber von O2 Shop. warum fragst du? Wie gesagt, die Mitarbeitein kann ich nur loben, die hat sich der Sache soweit wie es möglich war angenommen, so war ich zumindest erreichbar! Die Dame fand das jedenfalls selber sehr sonderbar!

    Hallo Community,
    da ist doch mal was, was ich loswerden will, da es eigentlich über mein Dienstleistungsverständnis herausgeht, da ich selber Dienstleister bin!


    Mir ist am Weekend (Freitag Abend) mein Handy abhanden gekommen und da wurden mir einige Grundlegende Unterschiede zwischen Privatkunden und Geschäftskunden bei E-Plus deutlich! Geschäftskunde bei E-Plus zu sein ist an sich eine Bestrafung! Denn das Ganze bringt einige Probleme mit sich, wenn man mal auf die Hotline angewiesen ist!


    1) Die für Geschäftskunden zuständige Hotline (Professional) fühlt sich für Ihre Kunden nur in den Geschäftszeiten von 8.00-20.00 Uhr von Mo-Fr. verantwortlich! Darüber hinaus habe ich dann ein Problem, da ich dann an die Privatkundenhotline weitergeleite werde, welche keinen Einblick in unsere Daten hatte! Selbst das Sperren von einer Mobilfunkkarte ist nicht so einfach, der Mann an der Hotline musste erst Rücksprache halten! Wollte gerade fragen ob E-Plus auch für die Kosten bis Montag 8.00 Uhr aufkommt!


    2) Den Versuch als Geschäftskunde sich noch am nächsten Tag wieder in den Besitz einer neuen SIM Karte (in einem E-Plus Shop) zu bringen wird ebenfalls vereitelt! Selbst die Mitarbeiter des E-Plus Shops hier in Köln haben etwas unverständlich geschaut als Ihnen die Hotline beim Freischaltversuch mitteilte dies dürfe bei Geschäftskunden nur die Geschäftskundenhotline, welche nur in den oben genannten Geschäftszeiten erreichbar ist! Sprich, nur innerhalb dieser Geschäftszeiten ist es möglich eine gesperrte Karte wieder frei zu schalten, da die Privatkundenhotline (wie bereits geschrieben) keinen Einblick in die Daten der Geschäftskunden hat! Nach einer Dreiviertelstunde im E-Plus Shop hatte die Dame zumindest einen Teamleiter soweit, das ich eine Karte mitnehmen konnte und diese Teilfreigeschaltet wurde, sprich ich konnte angerufen werden, aber nicht raustelefonieren! Hierzu zumindest ein dickes Lob an die Dame, die an der Hotline einen ziemlichen Streß gemacht hat und das an einem Samstagvormittag kurz vor Weihnachten! Ich hatte nämlich Dienst!


    Jedenfalls, als Privatkunde hab ich dagegen die Möglichkeit rund um die Uhr, an jedem Tag der Woche meinen Kundenbetreuer zu erreichen! Heißt ich hätte am Samstagvormittag wieder eine vollwertige SIM Karte gehabt! Als Geschäftskunde kann ich erst seit heute (Montagvormittag) wieder frei telefonieren! Das stellt sich doch ernsthaft die Frage warum sollte ich als Kunde Geschäftskundenverträge abschließen, wenn ich als Privatkunde besser gestellt bin?


    Fazit:
    Als Privatkunde hätte ich bereits am Samstag um 8.00 Uhr wieder eine SIM Karte gehabt, hätte telefonieren gekonnt!
    Als Geschäftskunde kann ich erst seit heute 10.00 Uhr wieder sprechen (ja so lange hat es dann auch noch gedauert)


    Ich finde dies ist eine Peinlichkeit für einen Mobilfunkanbieter!
    Für mich bedeutet die Konsequenz, dass bei Auslauf der Verträge zu einem anderen Anbieter gewechselt wird!
    Gruß
    visioneer

    Hallo,


    mir ist am Weekend mein Mobiltelefon entwendet worden und da ich dem neuen Besitzer den Spaß an dem Gerät nicht gönne, was kann ich gegen diese Person machen?


    Meinen Mobilfunkanbieter interessiert das herzlich wenig, obwohl ich mal gehört habe das diese die IMEI sperren könnte. Natürlich ist die Karte gesperrt und auch die Anzeige bei der Polizei läuft!


    Aber worum es geht, gibt es bei Samsung z.Bsp. eine Black List? Ich kann diesbezüglich nichts finden, aber wer Anleitung und Software herunterladen möchte, der muß sich ja mit Handytyp, Seriennummer und IMEI bei der Samsung Handyseite anmelden. Mich würde ja freuen wenn man den "neuen Besitzer" darüber packen könnte oder zumindest den Spaß, sich die Daten zum Telefon herunterzuladen madig machen könnte!


    Gibt es so was von Samsung?
    Gruß
    visioneer