Insgesamt verweise ich in dem Schreiben auf 14 Urteile, Erlässe, etc. in Form von Fußnoten. Diese nun alle hier aufzuführen geht etwas weit, da ich das Schreiben hier auch nicht posten möchte!
Die PKV (ja, bin 100% PKV) hatte mir in der Ablehnung mitgeteilt, das es sihc bei der LASIK um eine kosmetische Wunschbehandlung handelt, das nicht alle Maßnahmen vom Versicherungsschutz umfasst sind, sondern nur medizinische notwendige Heilbehandlungen, das eine medizinische Notwendigkeit nicht gegeben ist, haben sich auf das Prinzip der Nachhaltigkeit berufen (nur wenn Erfolg versprechende und/oder gefahrlose geeignete Methoden nicht zur Wahl stehen) und behauptet das die hohen Kosten keine Rücksichtnahme auf die Versichertengemeinschaft darstellen würden... außerdem erhötes Risiko und schlussendlich: Brille ist ausreichend!
Diese Argumente habe ich im Schreiben komplett entkräftet, nach zwei Wochen kam dann die Kostenzusage! Wird beglichen im Rahmen der tariflichen Vereinbarung. Da mein Tarif 100% Kostenübernahme bei ambulanten Operationen beinhaltet (was die LASIK ja darstellt) wird diese nun komplett bezahlt. Was unnötige Kosten anbelangt, mein Tarif beinhaltet jährlich 300 Euro für Sehhilfen und alles darüber hinaus zu 50%! Stellt sich die Frage was der Versicherung da schnell günstiger kommt!
Wie gesagt, es hat nach meinem Schreiben noch nicht mal ganz 14 Tage bis zu Antwort gedauert!
Direkte Urteile bezüglich LASIK waren es nur drei: 2x Göttingen, 1x Dortmund.
Bezüglich kosmetische Wunschbehandlung habe ich auf den Koblenzer Erlass verwiesen (Erlass der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22. 6. 2006 – S2284/St 323 –; anders noch FG Düsseldorf vom 16. 2. 2006 - 15 K 6677/04), der LASIK als Heilbehandlung einstuft und steuerlich absetzbar macht. Ebenso darauf das die GKV die LASIK seit 2006 als Heilbehandlung einstuft (Gemeinsamer Bundesausschuss Beschluss vom 18. 7. 2006 BAnz Nr. 193 vom 13. 10. 2006 (6703)). Außerdem das die Beihilfestellen die LASIK als wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung ansehen und als beihilfeberechtigt ansehen (VG Arnsberg vom 24. 1. 2000 – 2 K 4787/98 und Bezirksregierung Düsseldorf Bescheid vom 9. 3. 2007 – 16.1/22/10/55) und dann eben noch die Verweise Dortmund / Göttingen!
Das den einschlägigen Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherungen das Prinzip der Nachrangigkeit nicht entnommen werden kann (LG Köln vom 28. 3. 2007 – 23 S 15/06 – VersR 2007, 1402)
Das ein Privatversicherter die freie Wahl der Behandlungsmethode hat (BGH vom 12. 3. 2003 VersR 2003, 581)
usw und so weiter usw...
ein schönes Schreiben vom Augenarzt lag auch noch bei!
Schön fand ich auch die Formulierung, das selbst die Krankenkasse eine Brille nur als "ausreichend" ansieht! 
by the way:
müsste ich die OP selber bezahlen, würde ich es wahrscheinlich auch in Istanbul machen lassen. Das die PKV's lieber den dortigen Tarif bezahlen ist auch klar. Dennoch: ich bin nach einer solchen OP doch lieber in heimischen Gefilden, ggf. auf meinem Sofa und höre auch bei der Behandlung nur deutsche Stimmen! Ich glaube das trägt bei mir auch zur Stressreduktion bei und das ich mich wohler fühle! Daher werde ich die OP auf jeden Fall hier in meiner Heimatstadt durchführen lassen, insbesondere da es hier auch ein ziemlich gute Klinik (leider nicht ganz günstig) gibt.