Beiträge von visioneer

    gibt es i.m. eigentlich eine Möglichkeit Youtube Videos in das Videoarchiv des Ipone zu verschieben? So das man Lesezeichen quasi direkt, ohne Onlineverbindung abrufen kann? Sonst läd der die ja jedesmal wieder runter...

    Zitat

    Original geschrieben von luckystrikerulz
    wie bitte? was bist denn du fürn kunde????


    du bist ein kammeraden-schwein, was seinesgleichen sucht und dann wunderst du dich darüber, dass man dich nicht mag ?!? (sei froh das der kollege so nett war und du da NUR hausverbot bekommen hast und hoffe das du ihm nie alleine aufer straße begegnest..... :rolleyes: )


    am anfang des freds dachte ich mir, hmmm, armer junge, der kann sich vllt nicht richtig artikulieren und ist einfach noch bissl grün hinterm ohr.


    Aber ansonsten gehts noch?


    Deine Punkte 1-3 will ich lieber gar nicht bewerten!


    Übrigens, wo du gerade von "artikulieren" schreibst.... Dein Text ist nicht zwangsläufig besser!

    Zitat

    Original geschrieben von Sirmad
    Welchen Ebay VErkäufer aus den Staaten kann denn gut empfehlt werden?
    Gibt es einen der das als Geschenk verpackt , sodass man keine Steuern zahlen muss?
    Mfg


    Der Zoll öffnet / durchleuchtet aktuell jedes Paket aus den USA, da hilft auch die "Geschenk" Bezeichnung nichts...


    Zoll zahlst du eh nicht nur die deutsche Mehrwertsteuer...


    Nen Freund von mir ist das übrigens umgangen, hat das Paket zu seiner Freundin nach London geschickt und letztes Wochenende mitgebracht. In GB gab es scheinbar keine Zollprüfung, kann aber Zufall gewesen sein!


    Zitat

    Original geschrieben von Brainbug666
    aber warum kosten denn die iphones bei ebay mehr als die im apple shop (399 $)
    Nur weil sie unlocked sind???


    ich schäte einmal, weil die zum größten Teil unlockt sind (kann ja scheinbar nicht jeder, auch wenn es easy ist) und zum anderen weil die Welt bei ebay einkauft, die keinen Zugriff auf Apple Stores in den USA haben oder die Zeit, kurz rüber zu jetten...

    OK, einmal Rückmeldung.


    Angeblich hat dort wohl ein Fehler in der IT Abteilung vorgelegen, bei dem mir ein Sonderdiscount eingeräumt wurde, zusätzlich zu der 3:2 Aktion und dem Sonderrabatt, den niemand bemerkt hat. Man hat nun erst einmal die Zahlung der Summe x-290 Euro über meiner Kreditkarte akzeptiert und eingebucht, allerdings würde man sich bezüglich der Richtigkeit nochmals bei mir melden.


    Was auch immer das heißen mag. Die Ersatzlieferung des defekten Artikels liegt erst einmal wieder auf Eis, da man mir diesen aktuell nur zum Originalpreis, außerhalb der 3:2 und Sonderrabattaktion zugestehen möchte, womit ich nicht einverstanden bin. Dewegen warte ich nun die interne Klärung mit dem Abteilungsleiter und der deren IT ab, die angeblich ein paar Tests fahren muß. Meinen Rechnungsbetrag habe ich jedenfalls erst einmal ausgeglichen, sicher ist sicher. Allerdings nur die x-290 Euro beglichen.


    Ansonsten werde ich Montag, wenn der Betrag gebucht ist nochmals anrufen und einen defekten Artikel reklamieren, schließlich ist auf dem Artikel Garantie.


    Nochmals Danke an Booner für die schnelle Hilfe und Aufklärung!

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn die Bestellung zum Preis x-290 bestätigt und verschickt wurde, dann ist ein Kaufvertrag mit Kaufpreis x-290 zustande gekommen und der Verkäufer kann von dir auch nur x-290 verlangen. Alternativ kann er seine Annahmeerklärung ggf. anfechten, was aber nicht zu einem Anspruch seinerseits auf Zahlung von x gegen dich führt.


    Genauso ist es. Der Warenkorb hat schon die Rechnungssummer x-290 Euro ausgegeben. Die Bestellmail ebenfalls und auch die Versandmail. Auf diesen Wert ist auch die Rechung ausgeführt, wie auch die Mahnung. Jeder dritte Artikel ist in der Rechnung mit 0 Euro bepreist. Von der Endsumme ist dann der Sonderrabatt abgegangen, allerdings nicht gesondert aufgeführt in der Höhe. Von daher ging ich von einer korrekten Rechnungshöhe aus.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Die Rücksendung eines Artikels berührt diesen Vertrag grds. nicht. Inwieweit die Änderung des des Kaufvertrags auf die man sich wegen Nichtverfügbarkeit des fehlerhaften Artikels geeinigt hat (ein teilweiser Fernabsatzwiderruf scheint ja nicht vorzuliegen) die Rabattierungssumme ("3 für 2") beeinflusst kann ich nicht nachvollziehen. Dadurch wird aber keine abweichung um 290€ zustande kommen, oder?


    Siehe Teilweise oben, ansonsten wurde mir gesagt, man würde sich melden, wenn man wüßte ob eine Nachlieferung möglich wäre. Ist nicht geschehen. Aufklärung das dies nun grundsätzlich möglich wäre, habe ich erst heute durch meinen erneuten Anruf erhalten. Die Abweichung war mir aufgrund des Sonderrabattes nicht klar, scheinbar lag bei denen allerdings wohl ein Fehler im Bestellsystem vor. Das dies niemanden überhaupt irgendwann aufgefallen sein soll, halte ich allerdings für seltsam.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Hieß es dagegen nur bei Abgabe deiner Bestellung x-290, und wurde vor/bei Versand von x gesprochen, dann liegt mit der Bestellbestätigung/ dem Versand der Artikel ein neues Angebot seitens Verkäufer auf Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Kaufpreis x vor. Ob du zur Zahlungs von x verpflichtet bist, hängt dann ganz davon ab, ob du dieses neue Angebot angenommen hast oder nicht, entweder explizit (was wohl nicht der Fall ist) oder konkludent (etwa Waschen der Klamotten). Hier könnte dir dann ggf. ein Anfechtungsrecht zustehen, so dass der Kaufvertrag zu Preis von x wieder zu Fall gebracht werden könnte.


    Die Summe x (also ohne -290) stand bis zu dem Telefonat heute nie zur Diskussion oder im Raume. Schriftlich gibt es zu x überhaupt nichts. Das habe ich bisher nur mündlich heute durch "hups, hier schein ein rechnugsfehler vorzuliegen" erhalten. Die Klamotten sind noch völlig ungenutzt und ungewaschen, da ich immer noch auf die Ersatzliefetung gewartet habe. Der Rest ist ebenfalls ungetragen und ungewaschen da es sich um Winterklamotten handelt, welche ich bisher nicht benötigt habe. Vielleicht war es auch einfach Glück?


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Bzgl. des Zahlungsverzugs: Dir stand hinsl. des fehlerhaften Teils ein Nacherfüllungsanspruch zu (ob die Nacherfüllung wegen Nichtverfügbarkeit tatsächlich unmöglich war kann ich nicht beurteilen), diesen hat der Verkäufer bis zur Änderung des Kaufvertrags nicht erfüllt, so dass dir gegen den Zahlungsanspruch des Verkäufers die per se verzugshindernde Einrede des nicht erfüllten Vertrags zustand, du also gar nicht in Zahlungsverzug geraten bist.


    OK, genau das wollte ich hören. Seit der letzten Teillieferung sind 2,5 Wochen vergangen, wobei wie gesagt bis heute keine Rückmeldung bezüglich des fehlerhaften Teiles erfolgt war.


    Ich verstehe also korrekt das die Lieferung vom Anbieter zu dem Betrag x-290 ein bindener Kaufvertrag war/ist und ich Anspruch auf Austausch des defekten Artikels habe. Mein Rechungsbetrag bleibt nach wie vor bei x-290 Euro.


    Bisher hat mich auch noch niemand zurückgerufen, obwohl die schon 5 Stunden zum intern diskutieren hatten.


    Danke für deine Ausführungen!

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Was wollen sie denn nun von dir: Die Summe mit der du "zufrieden" warst oder diese Summe zzgl. 290€?


    BTW: Eine Differenz von 300€ wäre wohl auch ohne deinen "Weckanruf" den schlafenden Hunden aufgefallen.


    Nun die Summe zuzüglich der 290 Euro, die andere, erste Summe (790 Euro) stand nie zur Diskussion, die hätte ich heute auch beglichen. Der Fehler ist denen erst durch meinen Anruf aufgefallen. Eine Mahnung bezüglich der ersten Summe (sprich ohne 290Euro) habe ich gestern bekommen und hätte den Betrag heute beglichen, im Rahmen der Ersatzlieferung des defekten Artikels aufgrund des Zeitvorteiles auch gerne per Kreditkarte, wie oben geschrieben. Sprich die erste Summe stand nie zur Diskussion.


    Das war alles auch so weit schon eingegeben, als die Dame auf einmal meinte das die Rechnungssumme nicht stimmern würde, da fingen dann die Diskussionen an. Ich weiß leider nicht mehr wie hoch der Sonderrabatt zu dem Zeitpunkt war, das werde ich gleich auch nochmal nachfragen und dann nochmal selber per Bleistift nachrechnen. Ich selber war mir dieses Fehlers nicht bewußt und die Firma hatte 6x die Chance den Fehler festzustellen, wenn man Bestellvorgang, einzelne Warenlieferungen, Anruf und Mahnung mitrechnet. Scheinbar war die Firma bis gerade mit der Rechnung völlig konform.


    Auch die Dame mit der ich gestern bezüglich der Mailmahnug geschrieben habe, bezüglich der Ersatzlieferung, hat diesbezüglich nichts zu beanstanden gehabt.


    Hab den Texte oben gerde einmal etwas logischer umformuliert...

    Hallo,


    ich wollte einmal kurz die Meinung der Community hören.


    Ich habe vor 5 Wochen Klamotten über das Internet gekauft, bei einer 3:2 Aktion und darüber hinaus gab es noch irgendwie eine Art Rabatt ab ner Summe, welche ich nicht mehr weiß. Ich habe die Rechnung zu dem Zeitpunkt nicht genau ausgerechnet, sondern war mit der Summe soweit zufrieden und hatte im Einkaufswagen was ich wollte. Die kostenlosen Artikel waren auch so in der Rechnung ausgewiesen, der Sonderrabatt nicht.


    Nun war ein Artikel fehlerhaft, so habe ich die Hotline angerufen und wollte diesen tauschen lassen. Damals hat man mir gesagt, dass der Artikel aktuell in meiner Größe nicht garantiert werden könnte. Daraufhin habe ich die Rechnung erst einmal nicht beglichen, da man sich bei mir melden wollte. Außerdem wäre die Rechnungssumme ggf. nicht korrekt gewesen, da ich in dem Fall von einem weiteren Artikel Abstand genommen hätte, den ich nur aufgrund der 3:2 Aktion mitbestellt hatte. Hinzu kommt, dass die Artikel der Bestellung über drei Wochen in drei verschiedenen Lieferungen eingetroffen sind. Einer der Gründe warum die Zahlung von meiner Seite noch nicht durchgeführt wurde!


    Nun habe ich heute erneut wegen dem Artikel angerufen da sich da nichts getan hatte. Heute ist der Dame an der Hotline aufgefallen, oder scheinbar aufgefallen, das die Rechnungssumme nicht korrekt ist. Sprich der Anbieter hatte sich zu seinem ungunsten in der Rechnung um 290 Euro verrechnet. Da der Sonderrabatt und so nicht auf der Rechnung ausgepreist war (nur die kostenlosen 3:2 Artikel), war ich von der Korrektheit der Rechnung ausgegangen. Sprich der Anbieter hatte jedenfalls mehrfach die Gelegenheit seinen Fehler festzustellen. Spätestens allerdings bei meinem ersten Anruf oder der Mahnung der Summe (letzte Woche) per Mail an mich, die ein Sachbearbeiter händisch ausgeführt hat.


    Nun sagte mir die Dame an der Hotline heute, dass man die Rechnung auf den korrekten Betrag anpassen müsste und ich diesen zu zahlen hätte. Ehrlich gesagt sehe ich das so nun auch nicht ein, da denen das nun überhaupt erst durch meinen Anruf aufgefallen ist, als ich denen heute bei der nun möglichen Ersatzlieferung gesagt habe, das meinetwegen auch per Kreditkarte abgerechnet werden könnte und ich dann meine Kreditkartennummer durchgegeben habe. Also, ich bin der Meinung, das durch die Lieferung des Anbieters (welcher kein kleiner ist) ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, oder nicht? Weder ich noch der Anbieter ist innerhalb der zwei Wochen vom Kaufvertrag zurückgetreten und es auch ist bisher die Höhe Summe nie angezweifelt worden.


    Im Rahmen der Ersatzlieferung, die mir heute erst zugesichert wurde, dann erst mal wieder eingefroren wurde, habe ich gesagt, das die den Betrag von meiner Kreditkarte abbuchen sollen (vorab war Rechnungszahlung vereinbart), denn sonst wollte man den Ersatzartikel wegen meinem „Zahlungsverzug“ nicht mehr raus schicken. Alternativ hätte ich vorab die Rechnung begleichen können, aber mein Vorschlag mit der Kreditkarte wurde auch akzeptiert. Jedenfalls ist dies alles nach der Dame vom Kundenservice nun erst einmal hinfällig. Ich warte da diesbezüglich nun gerade auch noch auf einen Rückruf von deren Seite, da ich eine höhere Rechnungssumme erst einmal abgelehnt habe. Denke das hätte jeder getan.


    Wie seht ihr den Fall?


    Fakt ist, das ich im Zahlungsverzug war, aber das wegen dem defekten, ggf. nicht lieferbaren Artikel, bzw. wegen den nach und nach eintreffenden Artikeln. In dem Fall der Reklamation haben die sich nicht zurückgemeldet, erst als ich heute aufgrund der Mahnung angerufen habe. Der Rechnungsbetrag umfasste ab der ersten Lieferung den vollen Betrag, obwohl noch nicht alle Artikel geliefert waren. Der Punkt ist aber auch, dass die Rechnungshöhe bis heute nie angezweifelt wurde und genügend Gelegenheiten bestanden, diese zu beanstanden. Die 14 Tage Frist ist dummerweise inzwischen lange verstrichen.


    Ich bin der Meinung, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, zu der Summe in der Rechnung und nun nicht nachträglich mehr verlangt werden kann, oder?


    Schlußendlich würde ich notfalls auch die gesamte Lieferung zurücksenden, aber dann stehe ich noch immer ohne Klamotten hier, allerdings bin ich mir nicht sicher ob das aktuell weniger Streß bedeuten würde...


    Wie würdet ihr euch verhalten, wenn der Rückruf der Firma nicht positiv ausfällt?