Also mal ehrlich, das war ziemlich blauäugig!
Wir haben unserer Wohnungen auch unrenoviert übergeben und auch noch die Küche vom Vormieter übernehmen lassen. War vorher auch alles so abgesprochen, sowohl mit den Vermietern (dem war das völlig egal, solange sein Mietvertrag gültig bleibt) und auch mit den Nachmietern. Trotzdem hatten wir dann noch Streß!
Hatten schon beim Besichtigungstermin deswegen ein Schreiben aufgesetzt, worin sich der Nachmieter bereit erklärt, sowohl die Küche zum Abschlagspreis zu übernehmen, wie die Renovierungsarbeiten in Form (oder so ähnlich) von "Übernahme der Verpflichtung der Wohnungsrenovierung des Vormieters bei Auszug, unabhängig und unangetastet der Verpflichtungen des eigenen Mietvertrages".
Bei der Besichtigung hatten wir dann so ein paar Schlauköpfe die den Namen des Vermieters wissen wollten (ohne unseren Wisch zu unterschreiben). Weswegen war uns ziemlich genau klar, da schöne Wohnung. Hatten dann später dennoch Streß, weil der Nachmieter das Lackieren der Türen dann doch nicht übernehmen wollte. Er hielt das nicht für Schönheitsreparaturen... (muss mal anmerken, dass an den Türen überhaupt nichts dran war und wir das deswegen auch nicht gemacht haben und das auch bei der Wohnungsübergabe so durch ging)
Der Punkt ist jedenfalls, man muß solche Sachen immer schriftlich machen! Grundsätzlich, sonst ist man immer der Blöde.
Ein Freund von mir hatte dasselbe Problem mit der Genossenschaft in Köln. Wollte ausziehen und der Nachmieter hatte sich bereit erklärt die Renovierung zu übernehmen. Das hat die nicht die Bohne interessiert, weil die die Wohnung wegen Sanierung (Stromleitungen, Wasserleitungen) erst einmal für 4 Monate nicht vermieten wollten. Obwohl die das vorher auch so zugesagt hatten! Dennoch mußte er die Wohnung mit frischer, ungestrichener Raufaser an den Wänden und ohne Boden (war Parkett drin) übergeben. Alles sehr sinnig!
Jedenfalls, du wirst verloren haben und wohl oder übel die Fließen entfernen müssen. Es steht Aussage gegen Aussage, egal was im Immo-Scout stand. Wenn du nichts Schriftliches hast, hast du verloren! Was du machen kannst, schau ob deine Renovierungsklausel im Mietvertrag gültig ist! Ggf ist diese ungültig, wenn du sowohl starre Fristen, wie Renovierung bei Auszug drin stehen hast. Schau einmal bei Google, da findest du diese Formulierungen. Ob dir das allerdings bei den Fließen hilft, kann ich dir nicht sagen.