Zitat
Original geschrieben von BLUE ASTRA
Wenn du an den Falschen gerätst, kannst du dich auf eine Anzeige wegen Nötigung freuen (oder ein mit Auto kratzer und beulen)!
Warum? Ne Nötigung ist es, das mein privater Parkplatz belegt ist! Ich suche nicht ne halbe Stunde ne Ausweichparkmöglichkeit! Erst recht nicht wenn ich dafür bezahle! Das der Parkplatz privat ist, kann niemand übersehen! Steht auf dem Boden, wie auf nem Schild direkt vor der Fahrernase!
Also, andersherum wird es zum Schuh!
Wenn also jemand nicht sie Zeit hat einen Parkplatz zu suchen oder in die Tiefgarage zu fahren, dann muß er diese Zeit halt im Anschluß mitbringen! Ich habe übrigens ganz am Anfang auch schon einmal abschleppen lassen, was allerdings mit der Politesse vor Ort abgesprochen war. Aber wie gesagt, die Zeiten wo ich mich ärgere und nen Parkplatz suche sind vorbei, nun versuche ich es mit Lerneffekt!
Zitat
Original geschrieben von eisi
Auf keinen Fall sollte man den Falschparker „einsperren” oder „Zuparken”, sich also etwa mit dem eigenen Wagen so hinter ihn stellen, dass er nicht mehr wegfahren kann. Das wäre strafbare Nötigung, weil man dadurch den Falschparker zwingt, sein Auto gegen seinen Willen dort stehen zu lassen.
Im Grunde genommen eigentlich ne gute, wenn auch fiese Idee...! :top:
Ich kann alle verstehen die über ihre zugeparkte Parkplätze erbost sind!
Also wenn man das so sieht, ist aber auch das "Falschparken" eine strafbare Nötigung, da ich gehindert werde meinen Parkplatz zu nutzen und genötigt werde Zeit in die Parkplatzsuche zu investieren. Da ich gegen meinen Willen nicht auf meinem Parkplatz parken kann! 
Ich werde mich diesbezüglich mal schlau machen, wofür haben wir denn nen Rechtsverdreher in der Familie!