Beiträge von Martyn

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    Original geschrieben von Glamourbabe
    Aber: es ist kein Problem, wenn man den gebuchten Flug verpasst - man kann locker auf den Folgeflug umsteigen (so ist es bei mir gewesen; bin im letzten Jahr knapp 100.000 Meilen nach USA und zurück geflogen).


    Grüßles, Dani :)


    Kommt drauf an wo man hin will, wenn die Strecke nur einmal am Tag geflogen wird, wäre es blöd. ;)

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    Original geschrieben von Andy-song
    Wenn Dein Call zurueckgewiesen wurde, hasst Du bestimmt noch kein
    EFR bekommen, da das nur auf dem TCH und nicht BCCH passiert.
    Zuerst werden resourcen reserviert, und dann der Call durchgereicht.
    Falls Dein Call dropt, dann vielleicht waehrend eines HOs, HO von EFR zu FR
    funktioniert (ist einer der KPIs mit denen ich arbeite)


    Hab mich schlecht ausgedrückt. Wenn der Dreiton kam wurde imho garkein Nutzkanal aufgebaut, sondern schon im SDCC abgebrochen. Nur eben wenn es nach X Wählversuchen doch klappt, bekommt man bei Vodafone und E-Plus auch bei der hohen Auslastung EFR Kanäle.


    Zitat

    Original geschrieben von Andy-song
    Ich weiss leider nicht wie die deutschen NBs ihr HR konfiguriert haben, aber hier
    in Kuwait, laeufts auch ueber die Auslastung. d.h. wenn die resourcen knapp
    werden gibt's nur noch HR, bis wieder eine bestimmte Kapazitaet vorhanden ist.


    Es gibt allerdings in Thailand einen Betreiber, der hat ein Business modell
    (1/2 Baht pro Minute), dass nur auf HR laeuft, auch wenn genug Kapazitaet da ist. Ich kann nur sagen, tut Euch das nicht an, klingt echt schyce.


    Ich hab bis jetzt noch nie Halfrate erlebt. Wobei ich aber auch in manchen Netzen wie T-Mobile A und T-Mobile CZ bei EFR eine sehr schlechte Sprachqualität hatte. Eintweder ein zu lautes Rauschen, Halleffekte oder zu wenig Dynamik.


    Wobei, macht das was der thailändische Anbieter da macht wirklich Sinn oder ist das nur eine Schikane um anderen Tarife verkaufen zu können. Denn nach der TRAU hat ja ein Gespräch bei konventionenellem Netzaufbau 64 kbit/s und bei IP Routing auch auf jeden Fall über 20 kbit/s.


    Wenn genug Timeslots sind, spricht ja nichts dagegen EFR einzusetzen, weil es auch nicht mehr kostet. Egal ob man jetzt HR mit 6 kbit/s, FR mit 12 kbit/s oder EFR mit 13 kbit/s einsetzt ... in der Vermittlung braucht man für ein Gespräch bei IP Vermittlung sowiso über 20 kbits/s und bei konventioneller Vermittlung 64 kbit/s.

    0180 Rufnummern brauch ich eigentlich nicht, aber Anrufe ins Ausland schon.


    Bei Vodafone kosten Gepräche in Nachbarländer wie die Schweiz 0,13 €/min und zu Mobilfunkanschlüssen 0,38 €/min, bei o2 les ich nur was von 0,11 €/min aber ich weis jetzt nicht ob das auch zu Mobilfunkanschlüssen gilt. Bei T-Mobile glaub ich muss man den vollen Preis bezahlen.


    Soweit ich informiert bin sollten die ganzen Produkte sowiso bald erweitert werden, um IP Telefonie, damit ist man dann angeblich auch in WLAN Netzen der Vertragspartner unter Festnetz- und Mobilfunkrufnummer erreichbar.


    Zumindest wollen es Vodafone, o2, Arcor und Freenet einführen ... also sollte man bei Vodafone und o2 daraufhin upgraden können. Bei T-Com soll es direkt von T-Com das Angebot T-One geben, aber ob man da als T-Mobile Kunde wechseln kann?

    Der Vodafone Sun gehört zur gleichen Tarifedetion wie der Fun, Classic und Premium.


    Der Vodafone Basic gehört zur Tarifedition der Minutenpakete und bietet dort den Einstigstarif, quasi ein Vodafone 0 Minutenpaket.


    Aber was den Tarif betrifft gibt es vom Vodafone Basic keine Unterschiede zwischen Hauptzeit, Nebenzeit und Wochenende. In Fremdnetze zahlt man beim Vodafone Basic rund um die Uhr 0,59 €/min und im Vodafone Sun würde man in der Hautzeit 0,79 €/min zahlen, in der Nebenzeit und am Wochenende aber nur 0,49 €/min.


    Mittlerweile sind beide Tarifeditionen überholt, bei der neuesten Edition der KombiTarife bildet der KombiKomfort den Einstigstarif.


    Ich würde als Einstiegstarif den KombiKomfort empfelen, da hast du dann zwar 9,95€ Grundgebühr statt 4,95€ und 5€ Mindestumsatz, aber dafür ist die Zuhause Option dabei ... und die Subvention ist deutlich höher, da können sie dir im Shop auch für neuere Handys einen netten Preis machen, der beim VodafoneBasic nicht möglich wäre.

    Also so einfach wirst du nicht einfach 100 Vertäge bekommen nur weil du einen Gewerbeschein hast.


    Und selbst wenn wäre das kein besonders luktratives Geschäft. Den so hoch sind die Subventionen auch nicht.


    Klar kann man gegen die "Ohne-Vertrags-Preise" der Netzbetreiber leicht konkurieren, aber zu diesen Preise zahlt auch kein normaler Mensch. Wenn du dir die Preise bei eBay oder bei freien Händlern ansiehst, dann kannst du die mit subventionierten Handys, bei denen du auch die Grundgebühr abstottern musst, kaum unterbieten.


    Und selbst wenn du einen Gewinn machst, hast du nach dieser Aktion vielleicht popelige 300€ verdient, aber dafür für 2 Jahre 100 Mobilfunkverträge am Hals.


    Mit nem Job, egal ob als Selbständiger oder als Nichtselbständiger kannst du 300€ auch anders verdienen.


    Versteuern müsstest du den Gewinn ja ganz normal, bei einer Tätigkeit auf Honorarbasis ist das genaus der Fall, bei nem Job hast du die 300€ auch an zwei Tagen a 7,5h bei 20€ Stundenhonorar verdient. Dafür ist es legal, hast niemanden ausgenutzt, und keine Schubladenverträge am Hals ... also such lieber nen normalen Job. ;)

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    Original geschrieben von andi2511
    Rahman ist ja nun (erwartungsgemäß) freigelassen worden.


    Unter dem humanitären Aspekt eine mehr als wünschenswerte Wendung in diesem Fall. Dennoch zeigt der Vorgang, daß Afghanistan (noch) eine Bananenrepublik ist, wenn irgendwelche staatlichen Organe aufgrund aussenpolitischer Vorgänge in Strafprozesse hineinfunken können wie sie lustig sind.


    In diesem Fall wie gesagt zu begrüssen, rein vom Verfahren her gesehen allerdings kein guter Zustand.


    Ich weis nicht wie das Verfahren jetzt genau abgelaufen ist, aber imho wurde ja darüber nachgedacht Rahman als unzurechnungsfähig zu erklären um ihn vor der Todesstrafe zu retten.


    Aber ungeachtet davon ist es ein Armutszeugnis für einen Staat, das dort der Wechsel zu einer anderen Religion einen Straftatbestand darstellt.


    Ein demokratischer Staat muss auf jeden Fall Religonsfreiheit garantieren.