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Also wenns ne Tiptronic sein soll, würde ich beim Passat den 2.5 TDI nehmen, da er das Drehmoment über einen breiteren Bereich abgeben kann. Diese Kombination harmoniert noch besser, finde ich. Aber auch mit 1.9 TDI ist man nicht untermotoisiert.
Aber vom 2.0 Benziner glaub ich nicht, das er nicht das er mit Tiptronic noch ein Beschleunigungswunder ist, da dürfte sich der Sechszylinder besser machen.
Der W8 (gibts auch mit Tiptronic und als Kombi) wär natürlich auch intresannt, und als junge Gebraucht sind die gegenüber den Sechszylindern garnicht mal so teuer, wenn man es Ausstattungsbereinigt betrachtet.
Oder du nimmst dir einen Touran, dann kannst du DSG ordern.
Zu Opel kann ich nicht viel sagen, aber generell denke ich nicht, das sie unbedingt schlechter sind.
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Ist kein Problem.
Erstmal sollten wir aber wissen, ob du ein Netz über beiden C Klassen willst, oder zwei verschiedene Netze.
Wenn es ein gemeinsames Netz sein darf, dann musst du nur die Subnetmask anpassen, grössere Netze als R/24 sind kein Problem, sondern sogar die Regel.
Wenn es zwei verschiedene Netze sein müssten, kannst du nur über Bridge oder VPN Tunnel hin und herrouten.
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Also so wie es aussieht wird dieses Angebot wohl ähnlich wie mlimit über die Xtra Plattform abgewickelt, hat eher weniger mit ner CombiCard zu tun. Also war da eher mobilcom Vorreiter als T-Mobile selber.
Ansonsten halte ich von solchen kastrierten Karten ohnehin nicht viel.
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Herzlichen Glückwunsch zum 18. und feier auch ordentlich, auch wenn in dem Fall der Name nicht unbedingt Programmen sein muß. 
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Zitat
Original geschrieben von bungee1
Wäre die Frage nicht besser Touran oder Zafira bzw. Vectra und Passat?
Da würde ich auch zustimmen.
Zitat
Original geschrieben von bungee1
Grosser Vorteil dieser Fahrzeuge ist definitv die hohe Sitzposition. Selten war 130 auf der Autobahn so entspannend.
Bei 130 mag es vielleicht noch so sein, ab 170 ist es dann aber wieder eher anders rum. 
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Und wo sind sie älter oder jünger?
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Also, ich halte es sowohl für moralisch problemlos vertretbar, die Pralinen ganz normal aufzuessen, als sie auch weiterzuveräussern.
Wenn man eine persönliche Beziehung zum Geschenk hat, dann würde man wohl von selber nicht auf die Idee kommen es wegzugeben, aber wenn es einfach nur ein Geschäftsgeschenk ist sehe ich prinzipiell nichts schlimmes daran es zu verkaufen, wenn man es nicht selber vewenden kann oder will.
Andererseits hätte ich auch kein schlechtes Gewissen sie einfach zu essen, ab und zu mal etwas Luxus geniessen schliesst ja was anderes nicht aus.
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Zitat
Original geschrieben von kinslayer
"Welches Recht hat ein solcher Mensch auf Resozialisierung?
In meinen Augen keines.Selbst wen die tat in geistiger Umnachtung verübt würde..........das Opfer ist tot oder für das restliche leben gezeichnet.
Auge um Auge -Zahn um Zahn...........das würde abschrecken,aber nicht solche Luschengesetze wie im StGB. :flop:
MFG CHris
@Jessika's Eltern.....tut mir wirklich sehr leid,meine Unterschrift habt ihr.
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Wenn ich hier ein solches Posting lese, dann könnte man fast denken wir sind hier bei einem Stammtischmob. :mad:
Sexualdelikte sind schlimme Verbrechen, die es zum ersten zum verhindern gilt, und zweitens sollten die Täter dafür bestraft werden. Aber im Endeffekt sollte jeder eine Chance auf Resozialisierung haben, insofern keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Und wenn du glaubst, das Staaten mit anderer Gesetzgebung, wie z.B. die USA die Leute deswegen weniger Verbrechen gibt, dann ist das auch nicht so.
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Original geschrieben von Abakus
Aha, und woher nimmst Du dieses Wissen? ChickenHawk hat da irgendwie eine fundierte Anleitung gepostet, nach der man auch googlen kann (wenn denn schon der link nicht klappt) und das klingt zumindest so, als sei das mal von jemanden verfasst worden, der Ahnung hat. Und da wird nunmal das Gegenteil behauptet.
Ach ja, ich vergaß, Du bist ja Experte für alles... 
Och, ich hab ja eigentlich nichts gegen ChickenHawk gesagt.
Google findet aber vieles, was nicht falsch ist, aber an der Realität vorbeigeht: Kein Moslem ist Schweinfleisch, Christen machen vor dem Mittagessen immer ein Tischgebet, ...
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Persönlichkeitsrechte gelten für Kinder und Erwachsne gleich, nur kann z.B. ein Säugling z.B. sein Persönlichkeitsrecht schlecht allein vertreten.