Beiträge von Martyn

    Afaik sind sowohl mit EDGE als auch FDD UTMS in der derzeitigen Konfigaration bis zu 384 kbit/s möglich.


    UMTS bietet schon noch mehr Reservern als EGDE, aber mehr als 512 oder 768 kbit/s wird sich mit normalen Nodes nicht machen lassen. 3 mbit/s die swisscom verspricht, lässt sich imho nur mit Hicaps für z.B. Messezentren machen. In Deutschland wäre imho Hannover/Laatzen dafür prädistiniert.


    Was EGDE betrifft, in Deutschland hab ich noch nichts konkretes gehört, aber Vodafone, E-Plus und O2 haben zumindest zum Teil Hardware oder sie bestellt, die sich mit EDGE Komponeten nachrüsten lässt. In Österreich hat tele.ring Equipment von Alcatel in Betrieb, das bereits EGDE fähig sein soll. mobilkom A1 sollte aber auch Intresse an EDGE haben.

    Hat mich bis jetzt gewundert, das dieser Thread noch nicht erstellt worden ist. Geheimdienste haben offenbar herausgefunden, das auf Rau, der während seiner Afrikareise Truppen in Djibuti besuchen wollte, ein Attentat geplant war, um eine repräsentative Person eines westlichen Staates zu treffen.


    Mehr weis ich allerdings noch nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Rennbiene
    Eine Familie, Vater, Mutter, 4 Kinder (als Beispiel) mit einem "normalen" PKW kann bei der Polizei eine Sondergenehmigung zum Transport der Kinder beantragen, die sie auch bekommt.
    Dann dürfen hinten 4 Kinder sitzen, wovon witzigerweise die beiden äußeren angeschnallt sein müssen, die beiden inneren nicht.
    Ich bin auch so gefahren, allerdings habe ich die beiden inneren Kinder mit dem Bauchgurt zusammen angeschnallt, damit wenigstens ein bisschen Rückhaltung da ist.

    Imho müssen aber Kinder unter 12 Jahre oder 150cm ja offiziell einen Kindersitz haben, und wie will man die dann befestigen?


    Die Polizei darf ihmo garkeine Genehmigungen irgendwelcher Art ausstellen, das müsste das Landratsamt machen.

    Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    deutschland ist halt nun mal das Land der gesetze, von denen aber 80% niemand verseht, oder verstehen will. zur scheibentönung. ICh bin auch der meinung das man die vorderen seitenscheiben bis zu einem prozentsatz tönen darf aber wieviel das sind weiß ich net.
    Aber ich habe auch vor bei meinem nexten fahrzeug rundum spiegeleffekt tönung zu machen. Spezialfolie aus USA :D . Man muss halt schauen , beim Tüv halt die vorderen beiden scheiben unten lassen :) (Im sommer fahren) oder nen 20 extra geben das die die Folie vorne eintragen (falls dies überhaupt möglich).. Oder gleich sein fhzg. im ausland anmelden. In Austria meine ich darf von vorne ziemlich getönt haben, n freund hatte auf silbernem auto auch rundum (bis auf die vordere scheibe) alles getönt in österreich und 0 stress.

    Mag sein das man in Österreich auch die Seitenscheiben bekleben darf, aber dafür ist insgesamt ganz dunkle Tönungsfolie verboten. In anderen Foren wurde schon geschrieben, das sie einige Leute runtermachen mussten oder nicht mit dem Auto einreisen durften.

    Legal überbestezen kann man eh nur Roadster wenn man jemanden hinter den Sitzen mitfahren lässt, oder 4sitzig eingetragene Autos mit 5 Leuten besetzet.


    Bein nem Twingo mit 4 Personen hinten, kann sich die mittlere nicht mehr anschnallen, und schon ist es illegal. Und bei vier Personen in der Gewichtsklasse, muss man die Türen wohl mit Spanngurten verzurren. :D

    Was diese Unterflurbeleuchtungen angeht, mich persönlich stören sie nicht. Bei geparkten Fahrzeugen find ich sie ganz okey.


    Was das rechtliche betrifft. Damit es legal wär, müsste sie von TÜV oder DEKRA eingetragen werden. Nur machen das die meisten Sachverständigen nicht. Aber unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nur funktionsfähig bei stehenden Motor) kann das im EU Ausland als Arbeitsbeleuchtung eingetragen werden. Dann darf man mit dem Auto auch in Deutschland fahren ohne das man irgendwas an Verwarnungsgeld, Mängelschein, Bußgeld, ... bekommen kann. Benutzen darf man sie im Geltungsbereich der StVO aber trotzdem nicht.

    Wusste garnicht das der 5er nur 4 Gurte hat. Ist das generell so, oder hat man da wie in der Luxusklasse die Wahlmöglichkeit zwischen 4sitziger und 5sitziger Version?


    Aber unabhängig davon, können bei einen Unfall imho Halter und Fahrer in der Regel (ausser dein Mitfahrer bemerkt den fehlenden Gurt, will wieder aussteigen und du lässt ihn nicht) nicht belangt werden. Dem Verletzten auf dem Sitzplatz könnte aber eine teilweise Mitschuld an seinen Verletzen vorgeworfen werden, so in der Grössenordnung von 1/10 bis 1/4.