Danke für die Antwort:
Das schreit ja mal nach nem Feldtest mit anderen Handymarken wie SE, Motorola, NEC ... ob die das auch können.
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Danke für die Antwort:
Das schreit ja mal nach nem Feldtest mit anderen Handymarken wie SE, Motorola, NEC ... ob die das auch können.
ZitatOriginal geschrieben von Lord EX
Sagt mal Leute, woher weiß ich denn, ob ich ne 32 Sim habe.
Bei E-Plus und O2 stehts drauf, bei T-Mobile und Vodafone muss man es über den Kennbuchstaben entschlüsseln:
T-Mobile:
P2: 8K
F3: unsicher, denke 16K
G3: unsicher, denke 16K
G4: 32K
Vodafone:
V und VT: 16K
S und ST: 16K
M und MT: 32K
Grafenwöhr: nur etwa 7.100
Amberg: etwa 47.200
Weiden: nichts gefunden, würde auf ungefähr 50.000 schätzen
Das Handy selbst kann mit allen SIM Karten arbeiten, da würde es sogar eine alte 1K oder 8K SIM tun.
In den meisten Netzen kann man dann sich aber nur in den GSM Teil einbuchen, für den UMTS Teil benötigt man in der Regel eine 32K SIM. Ins E-Plus UMTS Netz soll man sich zur Zeit nur mit ner USIM einbuchen können, ging aber auch mal mit 32K SIMs.
Ja, damit kannst du es mal probieren.
Wenns nicht hilft, könntest du die ganze Anlage auf ne stabilisierte Gleichspannung umbauen. Ist auch nicht soviel Aufwand, drei Bauteile würden reichen.
Ich hätte mal eine Frage an die Germanistiker bei TT:
Straftat -> Straftäter
Verbrechen -> Verbrecher
Vergehen -> ??? (Vergänger, Vergeher hört sich blöd an)
ZitatOriginal geschrieben von NiceIce
Die Klingel funktioniert zwar, allerdings gibt es das kleine Problem, dass sie auch losgeht, wenn z.B. beim Nachbarn geklingelt wird.
Ist das eine elektronische Klingel, das eine normale Klingel so empfindlich ist kann ich mir nicht vorstellen.
Ist imho von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, theoretisch kannst du es in den meisten Bundesländern zum nächsten Sommer versuchen. Ob das zu schaffen ist hängt vom Bewerber ab.
Mundi: Da hast du Recht, ich würde es dann auch auf bis zum Abi oder wenigstens zum Fachabi durchziehen.
Stimmt, Verkehrsrecht ist sowiso nicht ganz so intresannt, wenn dann eher Wirtschaftsrecht. ![]()
Die Vorfahrt hat er ihm ja genommen, aus Staatsanwaltsicht könnte man dann ermitteln und dann den Teil einstellen. Dann bleibt nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis.