Beiträge von Martyn

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    Original geschrieben von TomausMü
    Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gibt es auch kein Foto, Video oder sonstige Beweismittel. Es gibt dieses Kennzeichen was irgendwo zu schnell erwischt wurde und das wars.

    Wenn kein Foto beigelegt ist muss das noch nichts heissen, ich würde schon davon ausgehen das es ein Foto oder Video gibt. Es war wohl nur nicht beigelegt.


    Weil normalerweise wird entweder direkt angehalten und der Fahrer ermittelt oder ein Foto gemacht.


    Das man Geschwindigkeistmessungen macht ohne ein Foto zu machen oder den Fahrer vor Ort festzustellen kommt kaum vor, weil die Verfolgung ziehmlich aussichtslos wäre.


    Bei der Wahl des Alternativtäters sollte man also schon jemanden nehmen der vom Alter und groben Aussehen her hinkommt, Opa wäre also schlecht. Wobei bei Ordnungswiedrigkeiten in der Regel nicht so genau geprüft wird wie bei Straftaten.


    Das mit den 3 Monaten rumdrücken geht nur wenn gegen den wirklichen Täter noch kein Bussgeldbescheid erlassen wurde. Wenn der Bussgeldbescheid schon gegen den wirklichen Täter erlassen wurde dauert muss man 6 Monate warten. Und es kommen noch 2 bzw. 4 Wochen Postlaufzeit dazu.


    Im Grunde ist die Methode folgende:


    1 Monat nach Tat: Ermittlungsbescheid gegen Halter


    1 Monat 1 Woche nach Tat: Halter irrt sich über Fahrer, schickt Ermittlungsbescheid ab.


    2 Monate nach Tat: Bussgeldbescheid gegen falschen Verdächtigen


    2 Monate 1 Woche nach Tat: Falscher Verdächtigter gibt zu Gefahren zu sein, legt jedoch Wiederspruch gegen den Bussgeldbescheid ein, da er behaupt z.B. das ein 80 km/h Schild am Ortskennzeichen gewesen wäre, oder die Messung falsch wäre, ...


    3 Monate nach Tat: Wiederspruch wird abgeleht, Bussgeldbescheid von der Staatsanwaltschaft


    3 Monate 1 Woche nach Tat: Neuer Wiederspruch, genauso wie oben


    4 Monate nach der Tat: Bescheid über mündliche Verhandlung beim Amtsgericht


    7 Monate nach der Tat: Mündliche Verhandlung beim Amtsgericht, Verdächtiger erinnert sich das er an dem Tag garnicht gefahren ist, bringt idealerweise eigene Zeugen mit. Fahrzeughalter bestätigt das, idealerweise auch wirklicher Fahrer.


    Bei häufiger Anwendung droht aber Fahrtenbuchauflage gegen Halter.

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    Original geschrieben von herold
    Wie man sieht, kann ja auch mal wie beim TE so eine VE-Pumpe kaputt gehen. Wenn dies mal passiert, ist man bei einem VE Motor besser dran. Das kann jeder Bosch-Dienst recht "günstig" reparieren. Afaik sind die Dieselpumpen sogar von Bosch, da diese Fa. der Zulieferer für die VW-Teile ist. Wenn aber mal nur ein PD-Element mal kaputt geht, dann gute Nacht! :D

    PD Elemente lassen sich auch einzeln wechseln, und den Wechsel sollte sowohl ein qualifizieter Boschdienst als auch eine VAG Vertragsverkstatt hinbekommen. Und von den Kosten her müsste man bei einem PD Element mit so roundabout 500€ rechnen, zzgl. Einbau.

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    Original geschrieben von TomausMü
    Ja, und im schlimmsten Falle, soll halt irgendwie die Oma/Opa oder irgendwer einspringen der den Schein nicht braucht.


    Wenn man sich irrt und erstmal jemand anders verdächtigt muss derjenige ja nicht das Bussgeld und Nebenfolgen akzeptieren. Es reicht wenn derjenige erstmal so lange mitspielt bis 3 Monate nach Tat rum sind, damit die Verfolgungsverjährung in Kraft tritt und gegen den eigentlichen Täter nicht mehr ermittelt werden kann. Ein Verfahren gegen die fälschlicherweise verdächtige Person wird dann sowiso eingestellt.


    senderlisteffm: Natürlich darf man als Zeuge nicht lügen, aber irren kann sich ja jeder mal.

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    Original geschrieben von herold
    Die Finger weglassen würde ich nach leidvollen Erfahrungen von allen Pumpe-Düse TDIs. ;)

    Probleme bei den Pumpe-Düse Motoren gabs nur in der allersten Version mit 85KW/115PS.


    Die nachfolgenden Modelle mit 74KW/100PS, 96KW/130PS und 110KW/150PS laufen alle tadellos.

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    Original geschrieben von herold
    Dafür bekommste auch schon eine TDI-Maschine mit Verteilerpumpe (90/110PS) und mit weniger Laufleistung... ;)
    Eine "Organtransplantation" ist, wenn man es bei einem "Schrauber" machen läßt, gar nicht mal so aufwändig.

    Naja, Unterschiede gibts da nicht nur beim Motor sondern auch beim Getriebe und den Bremsen, der SDI hat imho hinten Trommelbremsen und die TDIs vier Scheibenbremsen. Da ist es dann die Frage ob die Trommelbremsen mit der gesteigerten Leistung klarkommen und ob das Getriebe das erhöhte Drehmoment verkraftet.

    Mich würde das KS360 auch sehr intressieren, einerseits wegen der QWERTZ Tastatur, andererseits weil es wohl einen sehr ausführlichen Netmonitor hat. Zumindest hatten bis jetzt alle LG GSM Geräte einen sehr ausführlichen Netzmonitor.


    Aber ich hab es leider bislang weder bei Händlern noch auf eBay.de oder eBay.it gesehen.

    OEM Versionen gabs bei Microsoft imho nur bis zur Windows 2000 / Office 2000, seit der XP Generation gibts imho nur noch Recovery, Systembuilder und Vollversion.


    Aber die Lizenzen für XP sind seit dem Vista Launch so günstig geworden, das sich dir raten würde gleich XP Professional zu nehmen. Weil auf eBay unterscheiden sich die Systembuilderlizenzen für XP Home und XP Professional eh nur um ~10€.


    Ansonsten darf man imho viele Versionen von Vista, also zumindest Vista Business und Vista Ultimate auf XP Professional downgraden. Da bräuchtest du dann keine neue XP Lizenz.