Beiträge von kris781

    Gute Frage, letzlich will ich ja raus aus dem Vertrag.


    Außerdem verbaue ich mir ja dann die Möglichkeit, dass o2 es gar nicht auf einen Prozess ankommen lässt, und mich dann doch einfach rauslässt.


    Und falls es zum Prozess kommt, wäre es mir eigentlich lieber, o2 verklagt mich vor dem AG Berlin (wo ich wohne), als dass ich nach München eiern muss.


    Btw: Wie kommst Du darauf, dass man direkt vorm LG klagen sollte?

    Das ganze ist doch eher ein praktisches Problem:


    Wenn ich eine (berechtigte) Sonderkündigung ausspreche, der Provider diese aber nicht anerkennt, brauche ich doch schon eine neue Nummer, während die Rechtmäßigkeit der Sonderkündigung doch noch gar nicht geklärt ist.


    Ich kann ja schlecht den Abbuchungen des Providers widersprechen, wenn ich - trotz der Kündigung - munter weitertelefoniere.

    Zitat

    Original geschrieben von Boeschop_first
    Kannst du haben. Eine Sonderrufnummer ist, wie der Name schon sagt etwas gesondertest und daher nicht Tariflich festgelegt.


    1. Der Begriff der "Sonderrufnummer" ist nicht gesetzlich definiert. Er kommt auch in den o2-AGBs nicht vor. Wenn also o2 im Nachinein eine Nummer als Sonderrufnummer bezeichnet, kann sich daraus schon einmal gar nix ergeben.


    2. Die Anrufkosten für Nummern, die o2 als Sonderrufnummern (zB 0180...) bezeichnet, waren sehr wohl oft Bestandteil von Tarifbroschüren. Die Preise waren auch im Internet unter "Tarife" (usw) abrufbar.


    Zitat

    Und alles was nicht Tarfilich festgelegt ist sind Nebenleistungen.


    Warum? Die allgemeine Definition von Nebenleistungen sieht nämlich ganz ganz anders aus. Dabei handelt es sich um Pflichten, die die Erfüllung der Hauptleistungspflicht unterstützen. Wo bitteschön unterstützt die Möglichkeit, eine 0180...-Nummer anrufen zu können, den Anruf einer "normalen" Nummer? Außerdem stehen Nebenleistungspflichten typischerweise nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis, d.h. einfach gesagt, man bezahlt nicht explizit dafür, sondern eigentlich nur für die Hauptleistung. Trifft leider auch nicht zu, denn o2 verlangt für die Anrufe auf Sonderrufnummern ja gerade eine genaue Gegenleistung (nämlich jetzt 0,69 Cent pro Minute). Der Rechtssatz: "Alles was nicht tarfilich festgelegt ist, ist eine Nebenleistung." exisitiert nicht.


    Zitat

    Von daher wird eine Sonderkündigung mit sicherheit nicht angenommen werden da es auch in den AGB beschrieben ist das sich diese erhöhen können.


    In den AGBs steht gerade NICHT, dass Anrufe zu Sonderrufnummern erhöht werden können. Es wird nebulös von Nebenleistungen gesprochen. Außerdem: AGB-Klauseln sind gerne auch mal unwirksam; insbesondere, wenn sie unklar sind (was sind Nebenleistungen?) oder unangemessen benachteiligen (jede Erhöhung soll okay sein, ohne Information).


    Zitat

    Schön ist es sicherlich nicht, aber wie auch mein Vorredner beschrieben hat, ist o2 damit noch immer am "günstigsten" im vergleich zu anderen NB`s.


    Sind sie nicht. Selbst T-Mobile ist günstiger.


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    Aber man kann es (leider) nicht ändern.


    Ja ja, leider leider. Immer auf den kleinen Mann... Na ja, wenn Du lieber zu der Sorte Mensch gehören willst, die alles schulterzuckend hinnimmt, dann bitte. Du hast dann sicher weniger Stress und kannst oft denken: "Ich hab's ja gleich gesagt". Aber dann solltest Du Dich auch nicht darüber beschweren, wie man mit Dir umspringt. Wenn ich mich in die Lage von o2 versetze, und ich weiß, dass ein Großteil meiner Kunden so denkt wie Du, würde ich auch immer so weiter machen.

    Zitat

    Original geschrieben von Boeschop_first
    Na dann, versuch es ruhig wenn du der Meinung bist. Poste doch dann mal bitte hier auch rein wie der Prozess dann ausgefallen ist, würde mich sehr interessieren da ich nicht denke das du erfolg haben wirst...


    Mit einer Begründung würde Dein Beitrag vielleicht sogar einen Sinn machen.

    Ich werde mir das antun.


    Die Streitsumme ist ja überschaubar, daher auch die Prozesskosten. Die rechtliche Position von O2 ist nicht haltbar. Unterm Strich werde ich also gar nix zahlen müssen.


    Die Vorteile überwiegen für mich: Ich komme aus dem Vertrag raus, habe günstig ein subventioniertes Handy geschossen und kann mich in aller Ruhe für einen neuen Tarif entscheiden, im Moment tut sich auf dem Mobilfunkmarkt ja einiges.


    Und vor allem bekomme ich kein Magengeschwür, weil ich den Ärger über "die da oben, die mit uns ja alles machen können" nicht in mich hineinfresse... ;)

    Ich möchte mal zwei Punkte ansprechen, die mir durch den Kopf gehen. Wenn jemand dazu weitergehende Informationen oder Gedanken hat, bitte ich um eine Antwort!



    1. Nebenleistung hin oder her


    In den meisten Foren und Artikeln zu diesem Thema dreht sich die Diskussion meistens darum, ob o2 zu Recht die Anrufe auf eine Sondernummer als Nebenleistung bezeichnen darf. Das ist in der Tat mehr als fraglich! Aber ich denke: Selbst wenn diese Anrufe nur Nebenleistungen sind (was ich nicht glaube), dann ergibt sich doch nicht automatisch daraus, dass o2 die Preise für Nebenleistungen nach Belieben rauf und runtersetzen kann.


    Grundsätzlich gilt doch auch bei vertraglichen Nebenleistungen, dass Verträge nur von allen Vertragsparteien durch Einigung geändert werden können. Hier beruft sich o2 gerne auf ihre AGBs, nach denen Entgelte für Nebenleistungen einseitig geändert werden können. Aber die Zulässigkeit der Klausel ist für mich mehr als fraglich: Zunächst ist sie viel zu unbestimmt: Was sind denn bitteschön Nebenleistungen im Sinne dieser Klausel? Weiß kein Mensch, wahrscheinlich nicht mal die Herren von o2, die sich das je nach Einzelfall so oder so zurechtlegen. Unklare und unverständliche AGB-Klauseln sind aber nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dazu kommt noch, dass nach § 308 Nr. 4 BGB einer solchen Klausel, die einseitig Änderungen an den Leistungsplichten ermöglichen soll, enge Grenzen gesetzt sind. Und § 308 Nr. 4 BGB spricht nur von "Leistungen", meint also Haupt- und Nebenleistungen. Eine Klausel, die also jede Änderung willkürlich und sogar ohne Mitteilungspflicht ermöglicht, verstößt nach meiner Meinung auch gegen diese Norm.


    Nichtsdestotrotz würde ich natürlich auch zunächst argumentieren, dass es sehr wohl eine Hauptleistungspflicht ist. Andernfalls ist aber nicht gleich alles verloren.


    2. Was passiert mit dem Handy?


    Noch eine andere Überlegung: Nehmen wir an, man kommt wirklich mit einer SoKü durch. Hat o2 dann möglicherweise irgendwelche Ansprüche bzgl. des subventioniertem Handys? Im Extremfall hat man ja das Handy für den subventionieren Preis + ein paar monatlichen Grundgebühren erhalten. Kann o2 argumentieren, dass der Handykaufvertrag so mit dem Mobilfunktvertrag verbunden ist, dass bei einer Kündigung auch hier (zumindest) teilweise eine Rückabwicklung oder ein Wertersatz geboten ist? Ich will's nicht hoffen, aber wenn ich hier mal den advocat diaboli spielen darf, würde ich von o2 aus so oder so ähnlich argumentieren.

    Das ist mal wieder echt unglaublich von o2:


    Wie kann man den rückwirkend und gleich um 167 % die Preise für Bestandskunden erhöhen?


    Da bekommt man wirklich Lust, den Vertrag einfach mal aus Prinzip außerordentlich zu kündigen: Zwar telefoniere ich selten bis gar nicht vom Handy auf 01805-Nummern. Aber der Versuch einer rückwirkenden Vertragsänderung zu Lasten des Kunden kann man ja fast nur als Beleidigung der Intelligenz der Kunden auffassen.


    Die Argumentation von o2, es handele sich nur um "Nebenleistungen" und deswegen könne man den Vertragsinhalt einseitig ändern, ist ja wohl ziemlich an den Haaren herbeigezogen.

    Naja, zum Glück lag mein Handy tatsächlich im Büro auf dem Schreibtisch...


    Der dumme Handyfinder geht bei mir aber immer noch nicht. Weder gestern Abend um 20 Uhr, noch gegen Mitternacht, auch nicht heute morgen um 8, auch jetzt noch nicht.


    Ich habe keine Loop-Karte, keine Mutlicard und mein Handy ist zZ auch nicht im D1-Netz einegloggt.


    Aber gut zu wissen, dass ich mich jederzeit auf die Top-Services meines Premiumabieters verlassen kann...

    Moin Leute,


    heute ist es endlich mal so weit: Ich hab mein Handy (hoffentlich) im Büro liegen gelassen, jedenfalls ist es jetzt nicht da.


    Da dachte ich, nach vielen vielen Jahren könnte nun endlich mal der Handyfinder von O2 (der ja zZ sogar kostenlos ist) Sinn machen.


    Ich erhalte aber immer nur folgende Fehlermeldung:


    "Systemfehler


    Ihr Handy konnte leider nicht lokalisiert werden, weil


    * das Handy Finder-System zur Zeit überlastet ist oder
    * das System im Moment nicht betriebsbereit ist.


    Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal."



    Hat jemand mehr Erfahrungen mit dem Handyfinder? Passiert sowas öfter? Macht es Sinn, dass ich jetzt hier noch stundenlang warte?


    Mann, mann, mann, da hat man mal EINMAL ein Problem, was mein Premiumanbieter vorgibt lösen zu können, und dann geht es natürlich nicht...