Beiträge von nonofyabiz

    Zitat

    Original geschrieben von raix
    Diesen Monat hat's mich auch erwischt:


    Hab letzten Monat beim überweisen einen Tippfehler drin gehabt und statt 714,78€ "nur" 714,18€ bezahlt.
    Dafür sind jetzt satte 9,82€ Zinsen fällig....


    Also am Tippfehler kann's nicht liegen. Wie Mischa75 richtig schreibt, wird die Mahngebühr schließlich nur erhoben, wenn der Mindestbetrag, der auf der Rechnung ausgewiesen wurde nicht rechtzeitig überwiesen wurde.
    Kontrollier lieber nochmals, ob Du die Überweisung rechtzeitig abgeschickt hast (und vor allem, ob das Geld rechtzeitig bei der Advanzia angekommen ist).
    Ansonsten dürftest Du Dir das Geld wohl wiederholen können.

    Muss wohl Hauptreisezeit sein... Es gibt wieder überall Anleitungen was bei Verspätungen zu tun ist ;) Hab mir die entsprechende Verordnung noch mal in Ruhe angeguckt. Der Ausgleichsanspruch besteht nur bei Nichtbeförderung, nicht bei Verspätung. Das wäre auch etwas zuuu Kundenfreundlich!
    Allerdings weiß ich immer noch nicht ganz, wie das mit den SZR läuft. Ich vermute dieser Schadensersatz gilt nur für Schäden, die durch die Verspätung entstanden sind und nicht für den verzögerten Flug an sich.

    Zitat

    Original geschrieben von meco
    Lt. EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004) hast du einen Ansprucht auf Ausgleichszahlung in Höhe von 600 EUR.


    Hier die entsprechende Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 261/2004


    Das lese ich zwar auch so, kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen. Sind da keine weiteren Bedingungen dran geknüpft? Condor weist in seinen AGB aber auch auf diese Verordnung hin.... probieren sollte man es auf alle Fälle. Achja, bei der Forderung an den Veranstalter ruhig großzügig aufrunden... die bieten Dir dann schon den richtigen Betrag an.

    Nachtrag: Dein Reisebüro wird Dir natürlich gerne weiterhelfen... die Beschwerde schreiben darf es allerdings (offiziell) nicht... weiterleiten ist was anderes.


    Nachtrag2: Dir als Kieler sei die Website des Europäischen Verbraucherzentrums in Kiel ans Herz gelegt (vor allem die PDF-Broschüre) Du kannst nämlich auch noch direkt bei der Airline Schadensersatz fordern... aber wie das genau läuft weiß ich leider nicht.

    Sofern es sich um eine Pauschalreise handelt (also Paket aus min. 2 Hauptreiseleistungen z.B. Flug und Hotel, das zu einem Gesamtpreis angeboten wird), gibt es lut Frankfurter Tabelle folgende entschädigung vom Reiseveranstalter: 5% des Reisepreises für einen Tag ab einer Verspätung von 4 Stunden für jede weitere Stunde. Also...


    Reisepreis : Reisedauer : 100 * (11-4) * 5 = Erstattung


    Das ergibt z.B. bei einer 14tägigen Reise, die 2000,-€ gekostet hat eine Erstattung in Höhe von 50,- €.


    Wichtig: Innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende muss Deine Forderung beim Reiseveranstalter eingehen.

    Fazit: Ich kann nicht beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und bin somit auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.


    Also hoffe ich auf eine reifere Verkäuferin und setze mein Schwiegersohn-Lächeln auf ;)


    Dass es offenkundig ist, dass der Mangel nichts bereits beim Kauf vorgelegen hat, finde ich im übrigen nicht. Wenn ein Kabel ganz normal benutzt wird und nicht gerade in irgendwelchen Türen eingeklemmt wird, sollte es wohl länger durchhalten, als 7 Monate, oder? Es sei denn es lag ein Material-/Verarbeitungsfehler vor.
    Natürlich lässt sich das nicht beweisen, weshalb die Gewährleistungspflicht eigentlich gleich auf 6 Monate runtergesetzt werden könnte.

    Hallo,


    ich habe hier ein 3 Meter langes SVGA Kabel liegen, das ich nutze um meinen Laptop an einen LCD Fernseher anzuschließen. Leider liefert das Kabel nur noch wahlweise rote oder blaue Bilder - je nachdem, wie man das Kabel hinlegt.
    Nach ewigem Probieren bin ich mir nun sicher, dass man von dem Kabel kein ordentliches Bild mehr erwarten kann.


    Der Kaufbeleg ist vom 09.11.07 von Saturn in Dortmund.


    1) Kann ich die Gewährleistung auch in Leipzig in Anspruch nehmen?
    2) Hat es überhaupt einen Zweck zu Saturn zu gehen? Oder kann ich mir den Gang dank der Beweislastumkehr gleich sparen?


    Ich freu mich auf Feedback!