ZitatOriginal geschrieben von fr3dl
Geht denn dann wenigstens der Trick mit 1 Cent Aufladung noch?
Ich benutze die Karte nur im Urlaub, da will ich nicht schon wieder 10€ drauf laden.
Du verwechselst da was mit o2. Bei simyo ging das mit 1 EUR.
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ZitatOriginal geschrieben von fr3dl
Geht denn dann wenigstens der Trick mit 1 Cent Aufladung noch?
Ich benutze die Karte nur im Urlaub, da will ich nicht schon wieder 10€ drauf laden.
Du verwechselst da was mit o2. Bei simyo ging das mit 1 EUR.
Re: Re: Tarifgeschenke für alle - die volle Ladung für Sie
ZitatOriginal geschrieben von rgla Gut, dass ich am 23.07.07 um 18:06 noch "50 für 30" bestellt habe.
ZitatOriginal geschrieben von webtalk
ich wette die werden nicht mehr ausgeliefert!
Soeben hat DPD ein Paket (35 cm * 27 cm * 14 cm) mit den Aufladenummern angeliefert. :top:
Ich hatte eigentlich mit einem Brief (DIN L) gerechnet. :eek:
Tarifgeschenke für alle - die volle Ladung für Sie
Gut, dass ich am 23.07.07 um 18:06 noch "50 für 30" bestellt habe. :top:
Audi-A3 8P schreibt hier nicht von den EU-Tarifen, sondern von den derzeitigen klarmobil Tarifen. Das VF Info Dok sollte auch nur als Orientierungshilfe dienen.
Re: Taktung der neue EU-Tarife
ZitatOriginal geschrieben von Goody
hat hier jemand verbindliche Infos, wie bei Vodafone (und smobil) die neuen EU-Tarife "getaktet" werden?
Die Homepage samt InfoDocs gibt das leider nicht preis.
In den FAQ steht
Für diese Optionen gilt 60/30 Taktung
Aufladerabatt
Auch nach Erhalt des Anschreibens und Flyers von smobil bleibt für mich eine Frage offen. Ich hole jetzt noch 2 * 25 € Voucher für 30 € und lade diese nach dem 23.07.07 . Werden zusätzlich 10,71 € pro 25 € Voucher gutgeschrieben oder nur 25 € ? Oder wird gar weniger als 25 € gutgeschrieben ? Der Flyer sagt nur, ihr aktuelles Restguthaben bleibt gültig. :confused:
Re: Roaming Aufschlag (ankommende ->)in Italien?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Audi-A3 8P
Ich bin bei Klarmobil und interessiere mich für folgendes :
(Es geht um ITALIEN)
Wie sieht es bei ankommende Gespräche aus? – im Internet in der Roaming-Tarif-Liste steht das man 0,28€ zahlt +
einen Aufschlag den der Betreiber aufschlägt- wie hoch ist der Aufschlag- lohnt es sich dann eher angerufen zu werden
oder selber anzurufen ins deutsche Festnetz?
ausserdem :
wird EINMALIG ein Aufschlag auf eine Verbindung gebucht oder wird pro MINUTE ein Aufschlag des italienischen Betreibers augeschlagen?
Was ist letztens Endes für mich günstiger? Anrufen oder angerufen zu werden?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen..
Ich würde mich am Vodafone InfoDok 827 orientieren. Üblich sind in Italien einmalige Aufschläge pro Verbindung. Diese sind abhängig vom Netzbetreiber. Typisch sind auch einmalige Zuschläge für abgehende Verbindungen. Darüber schreibt klarmobil aber nichts. Ich wäre trotzdem nicht überrascht, wenn die das auch in Rechnung stellen würden.
Quelle Vodafone Info Dok 827( Preise in cent):
Man sollte also besonders bei TIM vorsichtig sein.
Ich bitte, die günstigste Verbindungsart selber auszurechnen. :cool:
Genau das wollte ich mit meinem letzten Beitrag ausdrücken. Die Ironie ist leider nicht rübergekommen. ![]()
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Re: smobil vs ja1mobil
ZitatOriginal geschrieben von zaff
Nachteil smobil die Dauer der Aktionen (50 Euro und 30 Euro zahlen), falls diese wegfallen würde es um einiges teurer als die andren Anbieter.
Bei jamobil ist die Dauer der Aktion 4 bzw. 14 cent / Min. bzw. SMS auch nicht für die Ewigkeit garantiert.
deja vue
Das erinnert mich an meine Erlebnisse von 2003 mit TelePassport (ex Mobilcom Tochter). Mit folgendem Fax war die Sache für mich erledigt :
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kündigung des Mobilfunkvertrages vom 02.01.2003 wurde am 10.01.2003 von TelePassport schriftlich bestätigt. Die Mobilfunkkarte sollte im Laufe des 30.09.2003 deaktiviert werden. Heute am 03.10.2003 ist der Mobilfunkanschluss immer noch aktiviert. Da Sie ausserdem Grundgebühr in Höhe von EUR 4,26 abgebucht haben, muss ich annehmen, dass die Kündigung in Ihrem Hause verloren gegangen ist. Anliegend sende ich Ihr Bestätigungsschreiben.
Gegen die Erhebung von Grundgebühr in Höhe von EUR 4,26 lege ich, bezugnehmend auf mein Fax vom 12.09.2003, hiermit erneut Widerspruch ein. Da Sie bisher zu keiner Stellungnahme bereit waren, habe ich eine Rücklastschrift veranlasst.
Im Freischaltungsauftrag wird eine Vertragsmindestlaufzeit von 24 Monaten genannt, ausserdem 24 Monate keine Grundgebühr. Laut §188 Abs. 2 BGB endigt eine Frist, die nach Monaten bestimmt ist, tagesgenau und nicht zum Ende eines Monats.
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil (§305c Abs. 1 BGB). Zudem ist die Fristberechung in den AGB auch nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, da sie gegen den wesentlichen Grundgedanken der Berechung von Monatsfristen nach § 188 Abs. 2 BGB verstößt.
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. (§ 307 Abs. 1 BGB). Des weiteren sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abs. 11.2.1 Satz 2 unwirksam, da sie eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer erzielen sollen (§ 309 Nr. 9c BGB).
Mit freundlichen Grüßen